EPISODE · Sep 22, 2024 · 16 MIN
#004 Wenn ein Mann das Geld zum Fenster rauswirft …
from Betreuungsrecht in der Pflege · host Rechtsanwalt Thorsten Siefarth
Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres über einen spektakulären Fall zu entscheiden. Es ging um einen 85-jährigen Mann, der mehrere Millionen Euro für äußerst dubiose Geschäfte aus dem Fenster geworfen hatte. Das Amtsgericht ordnete eine Betreuung in Vermögensangelegenheiten an und setzte seine Ehefrau als Betreuerin ein. Außerdem entschied das Gericht, dass die Ehefrau künftig in die entsprechenden Rechtsgeschäfte ihres Ehemannes einwilligen müsse. Dagegen wehrte sich der Mann mit dem Argument, er habe seiner Frau bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese reiche aus, eine Betreuung sei unzulässig. Doch der Mann irrte. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2023, Az. XII ZB 106/21 (hier im Volltext) Zweite Instanz: Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 15. Februar 2021, Az. 5 Z 734/20 (hier im Volltext) Erste Instanz: Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 19. November 2020, Az. 14 XVII 980/19 Feedback Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected]. Link zum Buch Mein Buch "Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das Betreuungsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite des Verlags gibt es auch eine PDF-Datei, die Vorwort und Inhaltsverzeichnis enthält.
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Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres über einen spektakulären Fall zu entscheiden. Es ging um einen 85-jährigen Mann, der mehrere Millionen Euro für äußerst dubiose Geschäfte aus dem Fenster geworfen hatte. Das Amtsgericht ordnete eine Betreuung in Vermögensangelegenheiten an und setzte seine Ehefrau als Betreuerin ein. Außerdem entschied das Gericht, dass die Ehefrau künftig in die entsprechenden Rechtsgeschäfte ihres Ehemannes einwilligen müsse. Dagegen wehrte sich der Mann mit dem Argument, er habe seiner Frau bereits eine Vorsorgevollmacht erteilt. Diese reiche aus, eine Betreuung sei unzulässig. Doch der Mann irrte. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 2023, Az. XII ZB 106/21 (hier im Volltext) Zweite Instanz: Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom 15. Februar 2021, Az. 5 Z 734/20 (hier im Volltext) Erste Instanz: Beschluss des Amtsgerichts Offenbach vom 19. November 2020, Az. 14 XVII 980/19 Feedback Ich freue mich über Ihre Fragen und Anregungen. Sie erreichen mich per E-Mail unter: [email protected]. Link zum Buch Mein Buch "Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung: Das Betreuungsrecht in der Pflege" können Sie beim Quidditas Verlag bestellen. Auf der Webseite des Verlags gibt es auch eine PDF-Datei, die Vorwort und Inhaltsverzeichnis enthält.
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