EPISODE · Jun 22, 2026 · 15 MIN
CJ Hopkins vor dem Bundesverfassungsgericht
from Auf Spurensuche nach Natürlichkeit · host Bastian Barucker
Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt. Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus: «Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine ‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel: https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere Podcasts ermöglichen: https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen
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Der Autor und Satiriker CJ Hopkins hatte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Laut dem Hopkins vertretenden Anwalt Friedemann Däblitz richtet sich diese «gegen den Schuldspruch des Kammergerichts Berlin im Verfahren wegen der Tweets von Herrn Hopkins aus dem August 2022. Das Kammergericht hatte den Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten aufgehoben und Herrn Hopkins wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.» Zur Entscheidung des Kammergerichts hatte ich im Oktober 2024 mit Hopkins und seinem Anwalt ein Interview geführt. Eine juristische Einschätzung zum Freispruch lieferte die auf diesem Gebiet spezialisierte Richterin Clivia von Dewitz, die sich wiederholt zum Hopkins-Fall geäußert hat. Sie führte Folgendes aus: «Strafbar macht sich nach dem Kennzeichenverbot (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB) nur, wer NS-Kennzeichen verbreitet oder öffentlich verwendet, ‹die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen›. Das ist bei dem Tweet von CJ Hopkins offensichtlich nicht der Fall. Von Dewitz führte weiter aus «Auf die Urteilsbegründung des Gerichts, derartige Posts seien weder von der Meinungsfreiheit noch von der Kunstfreiheit gedeckt, ist zu erwidern, was, wenn nicht das, ist dann noch Meinungs- bzw. Kunstfreiheit? Einem Amerikaner, der mit einer Jüdin verheiratet ist, kann schwerlich unterstellt werden, er würde ‹den Nationalsozialismus verharmlosen›, oder aus seinen Posts sei eine ‹ausdrückliche Ablehnung des Nationalsozialismus nicht hervorgegangen›.» Umso überraschender ist es, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anficht. Artikel: https://www.barucker.press/p/meinungsfreiheit-der-fall-hopkins Eingesprochen von Adam Nümm: https://zeitenwechsel.org Weitere Podcasts ermöglichen: https://www.barucker.press/p/meine-arbeit-ermoglichen
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