EPISODE · Sep 23, 2025 · 12 MIN
Doch! Nein! Bundesverfassungsgericht!
from P+P: Plaudern mit Partsch · host Stephanie Beyrich
Wieder und wieder läuft Christoph vor eine Wand, wenn er versucht, für seine Mandanten, also Journalisten, die Namen von Anwälten von der Staatsanwaltschaft zu erfragen. Diesmal: Genau, Ihr erinnert Euch. Wir hatten dazu schon 2 Fälle.Jetzt hat Christoph die Faxen dicke und geht nach Karlsruhe.Was Christoph bewegt: Das Rechercherecht der Presse ist verfassungsrechtlich geschützt.Was mich bewegt: Beschneidet die Staatsanwaltschaft nicht die betroffenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in ihrer Berufsausübung? Sollten die Anwältinnen und Anwälte nicht selbst entscheiden, ob sie sich äußern oder nicht? Und zwar gemeinsam mit den Mandanten? Und warum fragt man nicht mal bei den Verteidigerinnen und Verteidigern nach? Wär doch auch ne Option...P+P: Immer mittwochs auf allen Podcastplattformen, auf Instagram und YouTube.Fall 2: Der Büergermeister und sein geheimer VerteidigerFall 1: Pressefreiheit kontra MandatsgeheimnisPlaudern mit Partsch auf InstagramSteffi auf LinkedInSteffi auf MastodonSteffi auf BlueskyChristoph auf LinkedInChristoph in seiner KanzleiSamt vs Seide Der Vodcast: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema NEU NEU NEU: Jura & Trash Mit uns erlebst Du Recht völlig anders! Lasst gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!EureSteffi Beyrich Mehr spannende Gespräche von mir gibt es hier: Samt vs. Seide: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema 10 Minuten ohne Skript und ohne SchwurbelSamt vs. Seide: PodcastSamt vs. Seide: VodcastDemnächst:All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?All Eyes On: PodcastAll Eyes On: Vodcast
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Wieder und wieder läuft Christoph vor eine Wand, wenn er versucht, für seine Mandanten, also Journalisten, die Namen von Anwälten von der Staatsanwaltschaft zu erfragen. Diesmal: Genau, Ihr erinnert Euch. Wir hatten dazu schon 2 Fälle.Jetzt hat Christoph die Faxen dicke und geht nach Karlsruhe.Was Christoph bewegt: Das Rechercherecht der Presse ist verfassungsrechtlich geschützt.Was mich bewegt: Beschneidet die Staatsanwaltschaft nicht die betroffenen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in ihrer Berufsausübung? Sollten die Anwältinnen und Anwälte nicht selbst entscheiden, ob sie sich äußern oder nicht? Und zwar gemeinsam mit den Mandanten? Und warum fragt man nicht mal bei den Verteidigerinnen und Verteidigern nach? Wär doch auch ne Option...P+P: Immer mittwochs auf allen Podcastplattformen, auf Instagram und YouTube.Fall 2: Der Büergermeister und sein geheimer VerteidigerFall 1: Pressefreiheit kontra MandatsgeheimnisPlaudern mit Partsch auf InstagramSteffi auf LinkedInSteffi auf MastodonSteffi auf BlueskyChristoph auf LinkedInChristoph in seiner KanzleiSamt vs Seide Der Vodcast: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema NEU NEU NEU: Jura & Trash Mit uns erlebst Du Recht völlig anders! Lasst gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!EureSteffi Beyrich Mehr spannende Gespräche von mir gibt es hier: Samt vs. Seide: 1 Richter + 1 Anwältin + 1 Thema 10 Minuten ohne Skript und ohne SchwurbelSamt vs. Seide: PodcastSamt vs. Seide: VodcastDemnächst:All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?All Eyes On: PodcastAll Eyes On: Vodcast
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