Influencer Marketing – Rechtsbelehrung Folge 52 (Jura-Podcast) episode artwork

EPISODE · Dec 26, 2017 · 1H 59M

Influencer Marketing – Rechtsbelehrung Folge 52 (Jura-Podcast)

from Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Diese Folge ist ein Update der Rechtsbelehrung Nr. 24 zu Schleichwerbung, Influencer-Marketing und Kennzeichnungspflichten. Die Folge 24 ist zwar weiterhin sehr beliebt, aber in den letzten zwei Jahren hat sich rechtlich doch einiges geändert. Daher erklären wir in der ersten Stunde dieser Podcastausgabe auf Grundlage aktueller Urteile noch einmal, wann und wie Influencer Beiträge, Bilder, Videos oder Podcasts als Werbung kennzeichnen müssen. In der zweiten Stunde des Podcasts beantworten wir dann Hörer-Fragen zu Kennzeichnungspflichten, z.B. beim Brandend Content, bei Gewinnspielen, Affiliate Links oder wenn Mitarbeiter als Markenbotschafter aktiv werden. Zusammengefasst lauten unsere Tipps wie folgt: Ein Werbehinweis ist häufiger notwendig als man denkt: Bei Erhalt von Geld/Sachzuwendung als Entlohnung. Wenn die Auftraggeber Einfluss auf den Inhalt nehmen. Wenn Produkt kostenlos überlassen wurde und werblich im Mittelpunkt steht. Keine Kennzeichnung ist notwendig, wenn das Produkt selbst erworben wurde oder das Produkt kostenlos überlassen und sachlich bewertet wurde (dennoch wird ein Hinweis empfohlen). Bei den Werbehinweisen selbst ist Folgendes zu beachten: Bei journalistischen und fernsehähnlichen Angeboten sollten „Werbung“ und „Anzeige“ verwendet werden. Bei übrigen Social-Media-Postings ist „Gesponsert“ riskanter, aber nicht eindeutig unzulässig. Von Bezeichnungen wie „Ads“, „Powered by“ oder „Sponsored“ wird abgeraten. Der Werbehinweis kann auch mit eigenen Worten am Anfang von Beiträgen erfolgen „Das Produkt habe ich kostenlos erhalten.“ Bei Videos ist eine Kennzeichnung als „Product Placement“ erforderlich, wenn ein Produkt nicht werblich herausgestellt ist und dessen Wert mehr als 1.000 Euro beträgt. Die Werbehinweise müssen am Anfang der Beiträge stehen, deutlich sichtbar sein und dürfen z.B. nicht in einer Hashtagwolke versteckt werden. Viel Spaß beim Zuhören! Shownotes 00:00:00 – Hinweise zum Thema und warum wir das Thema nochmal aufgreifen. 00:03:00 – Es geht um zwei Fragen, „Wann muss ich Kennzeichnen und wie muss ich kennzeichnen“. 00:06:00 – Kennzeichnungspflicht bei Erhalt von Entgelt. Und sind Entgelte überhaupt nachweisbar? 00:13:00 – Kostenlose Produkte und Einladungen. 00:27:00 – Selbstbeworbene Produkte und ab wann ist man als Influencer geschäftlich tätig und damit abmahnbar? 00:34:00 – Produktplatzierung (Product Placement) in Videos. 00:40:00 – Kennzeichnungspflicht bei Einflussnahme auf den Inhalt. 00:40:30 – Wie muss man kennzeichnen? „Anzeige“, „Werbung“, „Sponsored“ und „Ads“ und wo muss die Kennzeichnung stehen? 00:45:00 – Was beim Sharing und bei Instagram berücksichtigt werden sollte. 00:58:30 – Was gegen den Begriff „gesponsert“ spricht und warum auch eigene Worte ausreichen können. 01:02:00 – Wie müssen Werbehinweise im Podcast platziert werden. 01:07:00 – Kann man alle Inhalte als Werbung deklarieren, bei Instagram, in Videos? 01:12:00 – Branded Content und zusätzliche Kennzeichnungspflichten bei Facebook und Instagram. 01:16:00 – Bei Gewinnspielen ist eine Kennzeichnung im Regelfall nicht notwendig. 01:20:00 – Wie sehen die Regelungen zur Werbekennzeichnung international aus? 01:24:00 – Wer kann wen abmahnen? Die beauftragenden Unternehmen, Influencer, beide? 01:27:30 – Nur einmal Geld bekommen, aber ist ein Werbehinweis dann trotzdem bei jedem Auftauchen des Produktes in einem Bild erforderlich? 01:35:00 – Mitarbeiter als Markenbotschafter und Werbung für das eigene Unternehmen. 01:41:00 – Bei Affiliate Links ist besondere Aufklärung notwendig. 01:53:30 – Hausmeisterei, Auszeichnungen und Feedback Erwähnte Folgen Google Glass – Rechtsbelehrung Folge 6 Schleichwerbung – Rechtsbelehrung Folge 24 Urteile und Links zur Folge KG, 11.10.2017 – 5 W 221/17 – Die Hashtags „#sponsoredby“ und „#ad“ sind als Werbehinweise nicht ausreichend und bei 15 werblichen Beiträgen wird eine Entgeltlichkeit bei Influencern vermutet. LG Hagen, 13.09.2017 – 23 O 30/17 – Schleichwerbung bei Instagram wegen fehlender Werbekennzeichnung OLG Celle, 08.06.2017 – 13 U 53/17 – Das Hashtag #ad reicht zur Kennzeichnung von Werbung bei Instagram zumindest dann nicht, wenn er an siebter Stelle in der Hashtagwolke steht. Landesmedienanstalten: Hinweise auf Produkte bei Youtube & Co: „Darf ich das? Wie darf ich das?“ USA: FTC’s Endorsement Guides und The FTC’s Endorsement Guides: What People Are Asking. Example for Asia: Singapore Code of Advertising Practice und Guidelines on Interactive Marketing Communication & Social Media Der Beitrag Influencer Marketing – Rechtsbelehrung Folge 52 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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This episode was published on December 26, 2017.

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