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Rechtsunsicherheit für Links

Ein auf einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshof basierendes Urteil des LG Hamburg gefährdet die Freiheit der Linksetzung im Netz. Schuld daran ist einmal mehr ein völlig überzogenes Urheberrecht. Über die Hintergründe der Entscheidungen, ihre praktischen Auswirkungen – und das Trollen eines Landgerichts.

Episode 1 of the re:publica 17 - Law Lab podcast, hosted by Joerg Heidrich, titled "Rechtsunsicherheit für Links" was published on May 8, 2017 and runs 24 minutes.

May 8, 2017 ·24m · re:publica 17 - Law Lab

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Joerg Heidrich Wer als Anbieter einer kommerziellen Website einen Link setzt, muss "erforderliche Nachprüfungen" vornehmen, um sich zu vergewissern, dass die auf der verlinkten Seite veröffentlichten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Dies entschied in einem Grundsatzurteil zunächst im Herbst 2016 der Europäische Gerichtshof, nachfolgend jetzt auch das Landgericht Hamburg. Demnach muss man sich vor der Verknüpfung davon überzeugen, dass sämtliche auf einer fremden Website angebotenen Bilder, Texte, Filme oder Grafiken rechtlich vollständig korrekt angeboten. Wie diese gewünschte Vorabprüfung allerdings praktisch aussehen soll, lassen die Gerichte vollkommen offen. Die Bitte des Referenten, die ordnungsgemäße Einhaltung aller urheberrechtlichen Vorschriften auf seinen eigenen Seiten zwecks Setzen eines Links schriftlich zu garantieren, beantwortete das Landgericht Hamburg nach drei Tagen nur lapidar mit dem Hinweis, rechtlich habe dort "alles seine Ordnung". Im Ergebnis steht hier eine Rechtsprechung, die eine erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedrohung in sich birgt. Es ist bereits jetzt absehbar, dass es Jahre und sehr viele Abmahnungen dauern kann, bis in diesem Bereich wieder eine gefestigte Rechtsprechung entsteht. Bis dahin werden viele Links aus Gründen der Vorsicht nicht gesetzt werden. Geradezu zynisch wirkt es in diesem Kontext, dass sich der EuGH in seinem Urteil noch für einen "angemessenen Ausgleich" zwischen den Interessen der Rechteinhaber und sonstigen betroffenen Rechten lobt. Tatsächlich ist wieder einmal eine Überhöhung urheberrechtlicher Partikularinteressen zu beobachten, die nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für andere gesellschaftlich höchst relevante Rechte wie die Presse- und Informationsfreiheit verheerend wirkt.

Joerg Heidrich Wer als Anbieter einer kommerziellen Website einen Link setzt, muss "erforderliche Nachprüfungen" vornehmen, um sich zu vergewissern, dass die auf der verlinkten Seite veröffentlichten Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Dies entschied in einem Grundsatzurteil zunächst im Herbst 2016 der Europäische Gerichtshof, nachfolgend jetzt auch das Landgericht Hamburg. Demnach muss man sich vor der Verknüpfung davon überzeugen, dass sämtliche auf einer fremden Website angebotenen Bilder, Texte, Filme oder Grafiken rechtlich vollständig korrekt angeboten. Wie diese gewünschte Vorabprüfung allerdings praktisch aussehen soll, lassen die Gerichte vollkommen offen. Die Bitte des Referenten, die ordnungsgemäße Einhaltung aller urheberrechtlichen Vorschriften auf seinen eigenen Seiten zwecks Setzen eines Links schriftlich zu garantieren, beantwortete das Landgericht Hamburg nach drei Tagen nur lapidar mit dem Hinweis, rechtlich habe dort "alles seine Ordnung". Im Ergebnis steht hier eine Rechtsprechung, die eine erhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedrohung in sich birgt. Es ist bereits jetzt absehbar, dass es Jahre und sehr viele Abmahnungen dauern kann, bis in diesem Bereich wieder eine gefestigte Rechtsprechung entsteht. Bis dahin werden viele Links aus Gründen der Vorsicht nicht gesetzt werden. Geradezu zynisch wirkt es in diesem Kontext, dass sich der EuGH in seinem Urteil noch für einen "angemessenen Ausgleich" zwischen den Interessen der Rechteinhaber und sonstigen betroffenen Rechten lobt. Tatsächlich ist wieder einmal eine Überhöhung urheberrechtlicher Partikularinteressen zu beobachten, die nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für andere gesellschaftlich höchst relevante Rechte wie die Presse- und Informationsfreiheit verheerend wirkt.
Cowboy de medianoche cowboymedianoche Cowboy de medianoche es un programa cultural, científico, histórico, sanidad, noticiero, musical, social, paranormal, cine, entretenimiento, etc.Cada semana se van tratando varios géneros nombrados... Más informaciones anteriormente, y llevados al mejor desarrollo posible por el director y presentador del programa "Enrique Rodríguez".Cowboy de medianoche es el programa perfecto para acompañar tus momentos inquietos.Horarios:España: JUEVES Y VIERNES de 00:30h/am hasta 02:30h/am.México, Colombia y Perú: MIERCOLES Y JUEVES de 17:30h/pm hasta 19:30h/pm.Argentina: MIERCOLES Y JUEVES de 19:30h/pm hasta las 21:30h/pm.República Dominicana y Puerto Rico: MIERCOLES Y JUEVES de 18:30h/pm hasta 20:30h/pm. ” Republican Speaker Debacle! Jim Jordan and Co Inception Point Ai Jim Jordan is an American politician currently serving in his ninth term in the U.S. House of Representatives as the representative for Ohio's 4th congressional district since 2007. A member of the Republican Party, he is a former collegiate wrestler (winning two NCAA National Championships) and college wrestling coach. Jordan was born in Troy, Ohio, on February 17, 1964, and raised in Champaign County, Ohio. He attended and wrestled for Graham High School, graduating in 1982. He won state championships all four years he was in high school and compiled a 156–1 win–loss record. He then enrolled at the University of Wisconsin–Madison, where he became a two-time NCAA Division I wrestling champion. Jordan won the 1985 and 1986 NCAA championship matches in the 134-pound (61 kg) weight class. He graduated with a bachelor's degree in economics in 1986. mezzoradaria - s03p02 - parte 1 Percorriamo la lotta notav soffermandoci sulle contestazioni che hanno scatenato una dura repressione. Partendo dallo sgombero della libera repubblica della maddalea, passando per la risposta del 3 luglio, per finire con il sabotaggio del 13 maggio 2013. Lettura del comunicato degli imputati al maxiprocesso per i fatti del 27 Giugno e 3 Luglio 2011. EVENTI: 15-16-17 distruggiamo le nocività costruiamo la solidarietà con dibattiti su NO-EXPO NO-TRIV - Venerdì 17 h.16 presidio di solidarietà in Piazza Maggiore per dei compagni che subiranno un processo per aver evitato un TSO in Piazza Verdi nel 2007 re:publica 18 - re:publica re:publica Die kommende re:publica 2018 in Berlin findet vom 2. bis 4. Mai 2018 statt. Die re:publica ist eine der weltweit wichtigsten Konferenzen zu den Themen der digitalen Gesellschaft. Seit ihren Anfängen 2007 mit 700 BloggerInnen hat sie sich zu einer "Gesellschaftskonferenz" mit in 2017 über 9.000 TeilnehmerInnen bei der elften re:publica in Berlin entwickelt. Hier vermitteln die VertreterInnen der digitalen Gesellschaft Wissen und Handlungskompetenz und diskutieren die Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft. Sie vernetzen sich mit einem heterogenen Mix aus AktivistInnen, Künstlern, WissenschaftlerInnen, HackerInnen, UnternehmerInnen, NGOs, JournalistInnen, BloggerInnen, Social Media- und Marketing-ExpertInnen und vielen mehr. Dadurch entstehen Innovationen und Synergien zwischen Netzpolitik, digitalem Marketing, Netz-Technologie, der digitalen Gesellschaft und (Pop-)Kultur. Rund 47 Prozent der SpeakerInnen auf der re:publica 2017 waren weiblich. Kaum eine andere Veranstaltung mit vergl
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