Versicherungsrecht Aktuell podcast artwork

PODCAST · education

Versicherungsrecht Aktuell

Der Name ist Programm. Es werden neue und für die Praxis relevante Entscheidungen vorgestellt und deren Auswirkungen beleuchtet. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen.

  1. 14

    Phishing und Pharming

    LG Bielefeld, Hinweisbeschluss vom 25.9.2025 – 22 S 81/25Die Versicherung deckt Phishing nur bei gefälschten E-Mails ab, nicht bei SMS. Der Kläger erhielt eine betrügerischeSMS, daher liegt kein versicherter Phishing-Fall vor. Auch liegt kein Pharming vor, da der Kläger keinen unmittelbaren Zahlungsvorgang auf einer gefälschtenWebsite ausführte, sondern eine digitale Girocard erstellte, die später von Betrügern genutzt wurde. Die Versicherungsbedingungen erfassen die vorgetragenen Umstände nicht, sodass kein Versicherungsfall gegeben ist.Der Kläger unterhielt im Zeitraum von Dezember 2022 bis einschließlich Januar 2023 bei der Beklagten eine Hausratversicherung. Unter Ziffer 2.3.2.1 der Versicherungsbedingungen („Zahlungsverkehr im Internet“) ist Folgendes geregelt:„Sie sind geschützt, wenn durch eine dernachfolgend genannten Gefahren ungewollte Zahlungen von Ihrem Konto ausvorgenommen werden.… Folgende Gefahren sind versichert:„Phishing“ und „Pharming“:„Phishing“: Dritte gelangen über einegefälschte E-Mail an die Zugangs- und Identifikationsdaten zu Ihrem Konto.„Pharming“: Dritte ahmen denInternetauftritt Ihres Geldinstituts/Online-Bezahldienstes nach und leitendadurch Ihre Anfrage auf eine betrügerische Seite um. Sie führen im Glauben andie Echtheit der Seite Zahlungsvorgänge aus.“ JohannsenRechtsanwälteHamburger Institut für Versicherungsrecht undHaftpflichtrecht

  2. 13

    Ich stelle mich nicht um

    OLG Rostock, Hinweisbeschluss vom06.08.2025 – 4 U 61/25Der Kläger hatte Anspruch auf Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Die Beklagte stellte die Zahlungen ein, weil der Kläger verlangte Versicherungsangaben verweigerte. Der Kläger holte diese Pflicht im November 2022 nach, woraufhin die Beklagte feststellte, dass eine Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Die Beklagte argumentierte, dass die vorsätzliche Verletzung von Mitwirkungspflichten zu einem endgültigen Leistungsverweigerungsrecht führe. Die Gerichte urteilten jedoch, dass ein vorübergehendes Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten aufgrund der nicht fristgerechten Anpassung der Versicherungsbedingungen an § 28 VVG ausreicht. Essei nicht treuwidrig, dass der Kläger nach Erfüllung seiner Pflichten den Anspruch auf rückwirkende Zahlungen geltend macht. Eine endgültige Leistungsfreiheit sei nur unter den Voraussetzungen des § 28 VVG möglich, was hier nicht vorlag.JohannsenRechtsanwälteHamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  3. 12

    Rückwärtsversicherung

    OLG Brandenburg (11. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom15.03.2024 – 11 U 265/23Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers gegen die Abweisung seiner Klage auf Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass die Beklagte gemäß § 2 Abs. 2 S.2 VVG leistungsfrei ist, da der Kläger den Zeitpunkt der Abgabe seiner Vertragserklärung nicht schlüssig nachweisen konnte.Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Kläger keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hat, da eine Rückwärtsversicherung vorliegt und der Kläger den Zeitpunkt der Abgabe seiner Vertragserklärung nicht beweisen konnte. Der Kläger konnte nicht plausibel darlegen, dass er seine Vertragserklärung vor dem Eintritt des Versicherungsfalls abgegeben hat. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Zeugin des Klägers keine konkreten Angaben zum Abgabezeitpunkt machen konnte. Zudem war der Kläger als selbstständiger Versicherungsvertreter der Beklagten tätig, was die Annahme einer Rückwärtsversicherung stützte.  JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  4. 11

    Die fünf Gebote in Kfz-Haftpflichtversicherung

    Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 4. Juni2025 – 11 W 7/25Hier ist eine kurze Zusammenfassung des relevanten Problems:Regress des Haftpflichtversicherers: Versicherer darf den VN im Innenverhältnis inAnspruch nehmen (§ 426 BGB, § 116 VVG), nachdem er den Geschädigten (§ 117 VVG)entschädigt hat.Fahrereigenschaft &Darlegungslast: VN als Fahrer anzusehen; bloßes Bestreiten (auch mitNichtwissen) genügt nicht. Sekundäre Darlegungslast verletzt.Obliegenheitsverletzungen:keine fristgerechteSchadensanzeige/fehlende Mitwirkung (E.1, E.7 AKB),Fahren ohne Fahrerlaubnis (D.1,D.3 AKB).→ Leistungsfreiheit des Versicherers im Innenverhältnis; Regress eröffnet. JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  5. 10

    Beratungspflicht des Krankenversicherers

    Urteil der Woche: OLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom01.07.2025 – 5 U 2/25KurzbeschreibungIn dieser Folge besprechen wir eine Berufungsentscheidungzur privaten Krankenversicherung (Tarif PN). Der Beklagte blieb über JahreBeitragszahlungen schuldig – und scheiterte mit seiner Berufung. Spannend: dieAnrechnung von Jobcenter-Zahlungen, der (verspätete) Wechsel in den Basistarifund die Frage, wer was zur Beratung beweisen muss.InhaltSachverhalt: Versicherungsvertrag im Tarif PN;Beitragsrückstände Jan 2019–Feb 2022 i.H.v. 9.398,90 €Erstinstanz: Verurteilung zur Zahlung; durchgehenderVersicherungsschutz im Tarif PN im relevanten Zeitraum; Basistarifwechsel erstdanachJobcenter-Zahlungen: Nur teilweise anrechenbar, weil keinewirksame Tilgungsbestimmung beim Versicherer eingegangen istBeratungspflichten: Keine Pflichtverletzung des Versicherers– wiederholte schriftliche Hinweise auf TarifwechselmöglichkeitBeweislast: Versicherungsnehmer trägt die Beweislast fürBeratungsanlass und ordnungsgemäße BeratungPraxistippsTilgungsbestimmung sauber adressieren: Zahlungen sollten mitklarer, nachweisbarer Zweckbestimmung beim Versicherer eingehen.Tarifwechsel dokumentieren: Hinweise und Beratungsgesprächeschriftlich festhalten.Basistarifwechsel rechtzeitig prüfen: Wirkung erst abWechselzeitpunkt; keine Rückwirkung auf Altschulden. JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  6. 9

    Unzulässige Klauselersetzung

    BGH, Urt. v. 12.3.2025 – IV ZR 32/24Worum ging’s?Versicherer hatten nach der BGH-Entscheidung vom 06.07.2016 viele Krankentagegeld-Bedingungen per „Klauselersetzung“ geändert (v.a. § 4 IV MB/KT:Herabsetzung des Tagessatzes). Jetzt hat der BGH klargestellt, wann solche Ersetzungen zulässig sind – im Lichte der EuGH-Rechtsprechung zu AGB (Art. 6 I RL 93/13/EWG).  JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  7. 8

    Gebrauchter Neupreis

    LG Itzehoe, Urteil vom 17.01.2025 – 3 O 285/24Das LG Itzehoe hat mit seinem Urteil entschieden, dass einals Campingfahrzeug versichertes Kfz im Sinne der AKB 2021 kein PKW ist. DerKläger verlangte nach einem Totalschaden durch die Flutkatastrophe 2021 eineNeupreisentschädigung und Ersatz von Abschlepp- sowie Standkosten. Die Versicherungzahlte lediglich den Wiederbeschaffungswert. Das Gericht stellte klar, dass dieNeupreisentschädigung nach A.2.6.1 AKB ausschließlich für PKW gilt.Campingfahrzeuge seien aufgrund ihrer Zweckbestimmung und der ausdrücklichenUnterscheidung in den AKB nicht darunter zu fassen. Auch die Zulassung alsM1-Fahrzeug ändere daran nichts. Zudem seien Abschleppkosten nach denBedingungen nur bei Beschädigung erstattungsfähig, nicht jedoch beiTotalschaden. Standkosten seien ebenfalls nicht versichert und auch keinersatzfähiger Verzugsschaden.JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  8. 7

    Die Karre ist weg

    OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 24.06.2025 – 4 U 261/25Das Gericht hat die Berufung des VN zurückgewiesen, dadieser den Nachweis eines versicherten Kfz-Diebstahls nicht erbringen konnteund eine arglistige Obliegenheitsverletzung begangen hat. Der VN konntelediglich das Abstellen des Fahrzeugs nachweisen, nicht jedoch dasunfreiwillige Nichtwiederauffinden. Seine Glaubwürdigkeit wurde verneint, da ereinen Vorschaden des Fahrzeugs verschwiegen und im Prozess widersprüchlichvorgetragen hat. JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  9. 6

    Netto oder Brutto - Was ist eine Nettopolice?

    OLG Brandenburg, Urteil vom 1.7.2025 – 6 U 62/24Das OLG hat hier entschieden, dass der Kläger keinenAnspruch auf Rückzahlung der geleisteten Vergütungen im Zusammenhang mit derVermittlung einer Nettopolice hat, da die Vergütungsvereinbarung zwischen demKläger und der Beklagten wirksam ist und kein Widerrufsrecht besteht. Nachhöchstrichterlicher Rechtsprechung können Versicherungsvermittler mit ihrenKunden wirksam vereinbaren, dass der Kunde bei der Vermittlung einesVersicherungsvertrags mit Nettopolice eine Vergütung zu zahlen hat, die auchbei Kündigung des Versicherungsvertrags weiter zu zahlen ist. Die Beklagte hatden Kläger ordnungsgemäß darüber informiert, dass die Vergütungsvereinbarungunabhängig vom Versicherungsvertrag besteht und bei dessen vorzeitigerBeendigung weiterhin wirtschaftliche Nachteile entstehen können. EinWiderrufsrecht des Klägers besteht nicht, da die Widerrufsfrist von 14 Tagenbereits abgelaufen war und die Beklagte den Kläger ordnungsgemäß über dasWiderrufsrecht belehrt hat. Auch ein gesetzliches oder vertraglichesKündigungsrecht steht dem Kläger nicht zu. JohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  10. 5

    Sachverstand

    BGH, Urt. v. 09.07.2025 - IV ZR 199/24AKB: A 2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einenKraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb von zwei Wochen nachAufforderung keinen Sachverständigen benennen, wird dieser von dem jeweilsAnderen bestimmt.Im Schrifttum aber streitig.Beckmann in Berliner Kommentar zum VVG, § 64 Rn. 18;Johannsen in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 84 Rn. 41; Möller in Bruck/Möller,VVG 8. Aufl. § 64 Anm. 26; Voit in Prölss/Martin, VVG 32. Aufl. § 84 Rn. 37;Heinrich, Das Sachverständigenverfahren im Privatversicherungsrecht, 1996 S.114 ff., 126 ff.; Clasen, JRPV 1927, 353, 355; zum Schiedsgutachtervertrag s.Rauscher, Das Schiedsgutachtenrecht unter besonderer Berücksichtigung derRegelungen der Praxis des Massenverkehrs, 1969 S. 246; offenlassend OLG Celler+s 2024, 63 Rn. 7 [juris Rn. 19]. DafürBeckOK-VVG/Car, § 84 Rn. 41 [Stand: 1. Mai 2025]; Martin,Sachversicherungsrecht 3. Aufl. Y I Rn. 79; BeckOK-StVR/Rixecker, § 84 VVG Rn.18 [Stand: 15. April 2025]; Wussow, Feuerversicherung 2. Aufl. § 15 AFB Anm. 3[S. 534]; Sieg, VersR 1965, 629, 635. DagegenJohannsenRechtsanwälte⁠⁠HamburgerInstitut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  11. 4

    Hinein ins Blaue

    OLG Schleswig, Urteil vom 21.7.2025 - 16 U 118/24Die Redewendung „ins Blaue hinein“ kommt aus derdeutschen Sprachgeschichte und bedeutet so viel wie ohne Plan, aufsGeratewohl, ohne Ziel oder ohne sichere Grundlage.Johannsen RechtsanwälteHamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  12. 3

    Doppelte Arglist | Brandenburgisches Oberlandesgericht

    Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 24. Juni2025 – 11 U 183Anmerkung von Felsch in r+s 2025, 591Johannsen RechtsanwälteHamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

  13. 2

    Trailer

    Ein einziges Urteil kann Millionen bewegen – und ganze Strategien verändern. Moin und herzlichen willkommen bei ‚Urteil der Woche‘ – dem kompakten Podcast zum Versicherungsrecht.Hier erfahren Versicherer, welche Entscheidungen ihre Regulierungspraxis sofort beeinflussen. Vermittler gewinnen Argumente für eine rechtssichere Beratung und Fachanwältefür Versicherungsrecht bleiben mit prägnanten Updates immer auf dem neuesten Stand.Jede Woche liefern wir ein Urteil – verständlich erklärt, mit klarem Blick auf die Auswirkungen für Deine Praxis.

  14. 1

    Kommunikation kann

    In dieser Folge spreche ich mit Johanna Clausen Meixner über die faszinierende Welt der Kommunikation. Was verbirgt sich eigentlich hinter diesem allgegenwärtigen Begriff? Womit kommunizieren wir täglich und welche Kraft steckt in unseren Worten und Gesten? Ob im persönlichen Gespräch, in den sozialen Medien oder am Arbeitsplatz – Kommunikation formt unsere Beziehungen und bestimmt, was wir erreichen können. Johanna teilt mit uns wertvolle Einblicke und praktische Tipps, wie wir unsere Kommunikationsfähigkeiten gezielt einsetzen können, um Missverständnisse zu vermeiden und erfolgreiche Verbindungen zu schaffen. Viel Vergnügen bei dieser spannenden Episode! facebook LinkedIn Internet Music by Vlad Krotov from Pixabay

Type above to search every episode's transcript for a word or phrase. Matches are scoped to this podcast.

Searching…

We're indexing this podcast's transcripts for the first time — this can take a minute or two. We'll show results as soon as they're ready.

No matches for "" in this podcast's transcripts.

Showing of matches

No topics indexed yet for this podcast.

Loading reviews...

ABOUT THIS SHOW

Der Name ist Programm. Es werden neue und für die Praxis relevante Entscheidungen vorgestellt und deren Auswirkungen beleuchtet. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen.

HOSTED BY

Oliver Meixner

CATEGORIES

Frequently Asked Questions

How many episodes does Versicherungsrecht Aktuell have?

Versicherungsrecht Aktuell currently has 14 episodes available on PodParley. New episodes are automatically indexed when they're published to the podcast feed.

What is Versicherungsrecht Aktuell about?

Der Name ist Programm. Es werden neue und für die Praxis relevante Entscheidungen vorgestellt und deren Auswirkungen beleuchtet. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen.

How often does Versicherungsrecht Aktuell release new episodes?

Versicherungsrecht Aktuell has 14 episodes. Check the episode list to see recent publication dates and frequency.

Where can I listen to Versicherungsrecht Aktuell?

You can listen to Versicherungsrecht Aktuell on PodParley by clicking any episode. We provide an embedded audio player for direct listening, and you can also subscribe via your preferred podcast app using the RSS feed.

Who hosts Versicherungsrecht Aktuell?

Versicherungsrecht Aktuell is created and hosted by Oliver Meixner.
URL copied to clipboard!