EPISODE · Jan 9, 2023 · 2 MIN
100 Sekunden: Die fehlerhafte Beteiligung des Personalrats
from Der Personalrat · host Bund-Verlag
Die Beteiligungsrechte des Personalrats schränken die alleinige Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung ein. Die Dienststelle ist verpflichtet, den Personalrat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. Damit wird gewährleistet, dass die Dienststelle auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Doch nicht immer klappt das mit der richtigen Beteiligung. In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift »Der Personalrat« informieren wir Sie ausfühlrich darüber, wann die Beteiligung des Gremiums fehlerhaft war und was dieses dagegen tun kann.
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Die Beteiligungsrechte des Personalrats schränken die alleinige Entscheidungsbefugnis der Dienststellenleitung ein. Die Dienststelle ist verpflichtet, den Personalrat entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen. Damit wird gewährleistet, dass die Dienststelle auch die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt. Doch nicht immer klappt das mit der richtigen Beteiligung. In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift »Der Personalrat« informieren wir Sie ausfühlrich darüber, wann die Beteiligung des Gremiums fehlerhaft war und was dieses dagegen tun kann.
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100 Sekunden: Die fehlerhafte Beteiligung des Personalrats
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