EPISODE · Apr 2, 2020 · 23 MIN
#16 - 020420 Coronavirus in Sachsen-Anhalt - Gesundheitskompass Spezial
from Gesundheitskompass · host Gesundheitskompass
Sendung vom 2. April 2020: „Maskennähern drohen Abmahnungen“ - diese Schlagzeile geistert derzeit durchs Netz! Zu diesem Sachverhalt informiert Rechtsanwalt Veit Wolpert aus Bitterfeld. Es geht hierbei übrigens nicht um das Nähen selbst, denn das ist keinesfalls abmahnfähig, wie der Jurist im heutigen Podcast „Gesundheitskompass Spezial zum Coronavirus“ erläutert. Vielmehr geht es um die Bezeichnung der Masken. Sie Mundschutz oder Schutzmaske gegen das Corona-Virus zu nennen, so die Meinung der Abmahner, verstoße gegen das Medizinproduktegesetz. Das soll es Scharlatanen eigentlich schwer bis unmöglich machen, ihre Produkte mit ungeprüften Schutz- und Heilversprechen unter die Leute zu bringen. Da bei den selbst genähten Masken dieser Schutz nicht nachgewiesen ist, gibt es mit entsprechenden Bezeichnungen Probleme. Eine Lösung: Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte nennt sie „Community-Masken“ oder „Behelfs-Mund-und-Nasenmasken aus handelsüblichen Stoffen“. Im Podcast dreht sich zudem alles um die drohenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Kontaktsperre oder die Ausgangsbeschränkungen. Abgerundet wird auch die heutige Podcast-Sendung mit aktuellen Zahlen und Fakten sowie einem Filmtipp von Influencer Christopher Schmidt. Fragen, Wünsche und Meinungen für den Podcast nimmt das Podcast-Team unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder per WhatsApp an die 0171 9347311 (gern auch Sprachnachrichten oder Fotos) entgegen.
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Sendung vom 2. April 2020: „Maskennähern drohen Abmahnungen“ - diese Schlagzeile geistert derzeit durchs Netz! Zu diesem Sachverhalt informiert Rechtsanwalt Veit Wolpert aus Bitterfeld. Es geht hierbei übrigens nicht um das Nähen selbst, denn das ist keinesfalls abmahnfähig, wie der Jurist im heutigen Podcast „Gesundheitskompass Spezial zum Coronavirus“ erläutert. Vielmehr geht es um die Bezeichnung der Masken. Sie Mundschutz oder Schutzmaske gegen das Corona-Virus zu nennen, so die Meinung der Abmahner, verstoße gegen das Medizinproduktegesetz. Das soll es Scharlatanen eigentlich schwer bis unmöglich machen, ihre Produkte mit ungeprüften Schutz- und Heilversprechen unter die Leute zu bringen. Da bei den selbst genähten Masken dieser Schutz nicht nachgewiesen ist, gibt es mit entsprechenden Bezeichnungen Probleme. Eine Lösung: Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte nennt sie „Community-Masken“ oder „Behelfs-Mund-und-Nasenmasken aus handelsüblichen Stoffen“. Im Podcast dreht sich zudem alles um die drohenden Bußgelder bei Verstößen gegen die Kontaktsperre oder die Ausgangsbeschränkungen. Abgerundet wird auch die heutige Podcast-Sendung mit aktuellen Zahlen und Fakten sowie einem Filmtipp von Influencer Christopher Schmidt. Fragen, Wünsche und Meinungen für den Podcast nimmt das Podcast-Team unter der E-Mail-Adresse [email protected] oder per WhatsApp an die 0171 9347311 (gern auch Sprachnachrichten oder Fotos) entgegen.
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