EPISODE · Aug 31, 2024 · 16 MIN
aktuelle Entscheidung: Arbeitnehmer möchte Segelurlaub
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Entscheidung: LAG Niedersachsen, 31.05.2024 – 14 Sa 618/23. Hier sind die wichtigsten Punkte des Falls: - **Arbeitsverhältnis**: Kläger war seit Juli 2020 als Außendienstmitarbeiter angestellt. - **Kündigung**: Beklagte kündigte zum 31.03.2023, Kündigungsschutzverfahren endet durch Anerkenntnis des Arbeitnehmers - **Krankmeldung**: Kläger meldete sich ab dem 02.05.2023 krank, wollte ursprünglich Segelurlaub im Juni 2023. - **Urlaubsstreit**: Streit um Urlaub und Aufforderung zur Gewährung - **Kündigung**: Kläger kündigt selbst - **Ansprüche**: Kläger forderte Lohnfortzahlung, Zielerreichungsprämie und Urlaubsabgeltung. - **Urteil**: Lohnfortzahlung abgelehnt wegen erschüttertem Beweiswert der Krankschreibung; Urlaubsabgeltung gewährt, Zielerreichungsprämie abgelehnt. Artikel: Urlaubsanspruch 2024- was ist zu beachten? Freistellung nach Kündigung? fristlose Kündigung und Sperrzeit Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: [email protected] 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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