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EPISODE · Mar 3, 2026 · 14 MIN

An unsere Privatpatientinnen und Privatpatienten

from Dentition & Zahnwechsel · host Arash Babai

An unsere Privatpatientinnen und PrivatpatientenBitte um KenntnisnahmeLiebe Patientinnen und Patienten,die anhaltenden Bestrebungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen betreffen inzwischen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Zunehmend werden Behandlungskosten – ganz oder teilweise – als Selbstbehalt auf die Versicherten übertragen.Die Erstattungsleistungen privater Krankenversicherungen und der Beihilfe richten sich ausschließlich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrages. Unsere folgenden Hinweise beziehen sich ausschließlich auf diese Vertragsbedingungen.Ist in Ihrem Tarif eine anteilige Erstattung vorgesehen (z. B. 60–80 %), ist selbstverständlich ein Eigenanteil von Ihnen zu tragen. Darüber hinaus enthalten manche Verträge weniger offensichtliche Leistungsausschlüsse. So können bestimmte Behandlungsmittel ausgeschlossen sein oder – insbesondere bei Zusatzversicherungen – bestimmte Schweregrade einer Zahn- oder Kieferfehlstellung vorausgesetzt werden.Zudem beobachten wir, dass selbst bei grundsätzlich bestehendem Versicherungsschutz Erstattungen zunehmend hinterfragt oder teilweise abgelehnt werden. Die Begründungen reichen von der Infragestellung einzelner Leistungen bis hin zur generellen Kritik an der Indikation einer Behandlung.Während es früher nur selten Erstattungsprobleme mit privaten Krankenversicherungen gab, gehören Rückfragen oder Kürzungen heute – insbesondere bei qualitätsorientierten kieferorthopädischen Behandlungen mit modernem Therapiespektrum – leider zum Alltag.Die aktuelle GOZ (gültig seit 01.01.2012) basiert in ihrer Leistungsbeschreibung im Wesentlichen noch auf dem Stand der Zahnmedizin von 1988. Das Leistungsverzeichnis wurde nicht vollständig an die heutigen fachlichen Entwicklungen angepasst.Die Bewertung einzelner Leistungen richtet sich nach:SchwierigkeitZeitaufwandUmständen der AusführungDer 2,3-fache Satz gilt dabei als durchschnittlich schwierige Leistung.Eine Überschreitung erfordert eine besondere Begründung.Ab dem 3,5-fachen Satz ist zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten notwendig.Wichtig:Der 2,3-fache Satz bedeutet nicht, dass Privatpatienten 2,3-mal so viel bezahlen wie gesetzlich Versicherte.Beispiel:GOZ Pos. 0040 (Behandlungsplan, privat, 2,3-fach): 32,34 €BEMA Pos. 5 (Behandlungsplan, gesetzlich): 70,11 €Zwischen Ihnen und uns besteht ein Behandlungsvertrag.Zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung besteht ein Erstattungsvertrag.Diese beiden Rechtsverhältnisse sind voneinander unabhängig.Unsere Rechnungen sind daher in voller Höhe fällig – unabhängig davon, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten erstattet.Es kann weder in unserem Interesse noch in Ihrem sein, wenn Art, Umfang und Qualität einer medizinisch notwendigen Behandlung von Sachbearbeitern der Versicherung bestimmt werden.Selbstverständlich erläutern wir Ihnen jederzeit gern die geplante Behandlung sowie die Abrechnung.Für weitere Fragen stehen wir – ebenso wie unser Team – jederzeit zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenFZA A. BabaiDr. A. Babai MSc

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