EPISODE · Jun 7, 2025 · 17 MIN
Arbeitgeber bleibt auf Weiterbildungskosten sitzen.
from Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · host Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rückzahlung von Studiengebühren über rund € 10.000LAG Mecklenburg-Vorpommern – Urteil vom 25.02.2025 – 5 SLa 104/24Eine angehende Physiotherapeutin (Beklagte) absolvierte ab 2019 ein Studium an einer privaten Hochschule. Der Kläger, ein Praxisinhaber, finanzierte die Studienbeiträge aufgrund einer Kooperationsvereinbarung und einer Studienfinanzierungsvereinbarung mit der Beklagten. Diese sah vor, dass die Studienkosten in Höhe von insgesamt 10.775 € zurückzuzahlen seien, wenn:Das Landesarbeitsgericht wies die Berufung zurück. Die Rückzahlungsklausel ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksamDie Rückzahlungspflicht greift auch dann, wenn die Beklagte das Angebot aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen (z. B. gesundheitlich, familiär) ablehnt.ähnliche Podcastfolgen:1. Arbeit ohne Lohn2. Letzter Lohn nach Kündigung und Fälligkeit3. BAG und LohnabrechnungArtikel:1. Arbeitslohn steht aus2. Arbeitstage pro Monat3. Lohnabrechnung in elektronischer FormHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow 🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 [email protected] 📞 030 74923060 🌐 https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8
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