Artikel 18-ter des italienischen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts: Automatischer Schutz nach fünf Jahren oder e episode artwork

EPISODE · Feb 15, 2026 · 5 MIN

Artikel 18-ter des italienischen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts: Automatischer Schutz nach fünf Jahren oder e

from Integrazione o ReImmigrazione · host Fabio Loscerbo

Artikel 18-ter des italienischen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts: Automatischer Schutz nach fünf Jahren oder echte Integrationsprüfung? Willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts „Integration oder ReImmigration“.Ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo, und heute möchte ich einem deutschen Publikum eine zentrale rechtliche Frage aus Italien erläutern, die jedoch für ganz Europa von Bedeutung ist. Es geht um Artikel 18-ter eines italienischen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl. Diese Vorschrift regelt die sogenannte „komplementäre Schutzform“, also eine Form des Aufenthaltsrechts, die gewährt wird, wenn eine Abschiebung mit grundlegenden Rechten unvereinbar wäre – insbesondere mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Um die Problematik zu verstehen, müssen wir zunächst das derzeit geltende System betrachten. Nach der aktuellen italienischen Rechtslage, insbesondere Artikel 19 des Einwanderungsgesetzes von 1998, erfolgt die Schutzgewährung auf der Grundlage einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Gerichte prüfen konkret, ob eine Rückführung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Dabei werden reale Integrationsfaktoren berücksichtigt: stabile Erwerbstätigkeit, gesicherter Wohnraum, soziale Bindungen, Dauer des Aufenthalts und das Fehlen von Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit. Eine Entscheidung des ordentlichen Gerichts von Bologna, Spezialisierte Kammer für Einwanderungsrecht, eingetragen unter allgemeiner Geschäftsnummer 17820 des Jahres 2024 und ergangen am 5. Dezember 2025, hat diesen Ansatz klar bestätigt: Schutz entsteht nicht automatisch durch Zeitablauf. Entscheidend ist die tatsächliche Verwurzelung in der Gesellschaft. Das derzeitige System ist also substantiell und einzelfallbezogen. Zeit ist ein Faktor – aber kein Automatismus. Nun zum Artikel 18-ter des neuen Gesetzentwurfs. Die Vorschrift sieht vor, dass nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts die Integrationsvoraussetzungen als erfüllt gelten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Mit anderen Worten: Nach fünf Jahren wird Integration vermutet – es sei denn, es bestehen erhebliche Defizite, etwa im Bereich Sprache, Einkommen oder Wohnsituation. Diese Regelung wirft grundlegende Fragen auf. Erstens könnte sie einen positiven Automatismus schaffen: Nach fünf Jahren würde der Schutz zur Regel, es sei denn, der Staat beweist das Gegenteil. Das wäre ein Übergang von einer materiellen Integrationsprüfung zu einer zeitbasierten Vermutungsregel. Zweitens besteht die Gefahr einer gegenteiligen restriktiven Auslegung: Vor Ablauf von fünf Jahren könnte Schutz grundsätzlich ausgeschlossen erscheinen. Das würde im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehen, die stets eine individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt. Für ein deutsches Publikum ist diese Debatte durchaus vertraut. Auch im deutschen Aufenthaltsrecht spielt die Integration eine zentrale Rolle – nicht nur die Dauer des Aufenthalts. Fragen wie Sprachkenntnisse, wirtschaftliche Selbstständigkeit und gesellschaftliche Einbindung sind entscheidend für dauerhafte Aufenthaltstitel. Der Kern der Diskussion ist daher folgender: Soll der bloße Zeitablauf einen Anspruch auf Schutz begründen – oder muss Schutz die Folge nachweisbarer Integration sein? Hier setzt mein Paradigma an: „Integration oder ReImmigration“. Integration darf kein passiver Effekt der Zeit sein. Sie muss eine überprüfbare rechtliche Verpflichtung sein. Sprachkompetenz auf angemessenem Niveau, stabile Beschäftigung, eigenständige Wohnsituation, keine strafrechtliche Relevanz und tatsächliche soziale Einbindung. In dieser Logik sollte der Fünfjahreszeitraum nicht als automatische Schutzschwelle ausgestaltet sein, sondern als Zeitraum, innerhalb dessen diese Integrationskriterien erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Werden sie nicht erreicht, sollte – unter Beachtung zwingender völkerrechtlicher Schutzpflichten – ein geordnetes Rückführungsverfahren eingeleitet werden. Ein solches Modell wäre systematisch konsistent. Es würde die europarechtlichen Verpflichtungen respektieren, die Rechtssicherheit stärken und gleichzeitig eine verantwortungsbewusste Migrationspolitik ermöglichen. Komplementärer Schutz sollte die rechtliche Anerkennung erfolgreicher Integration sein – nicht das Ergebnis bloßen Verbleibens über eine bestimmte Zeit. Die italienische Gesetzgebung steht hier an einem Wendepunkt. Sie kann entweder das bestehende substanzielle Modell stärken, das von der Rechtsprechung entwickelt wurde, oder sie kann einen zeitlichen Automatismus einführen, der neue Unsicherheiten schafft. Diese Debatte betrifft nicht nur Italien. Sie betrifft die Grundfrage europäischer Migrationspolitik: Wie verbinden wir Grundrechtsschutz mit Integrationsverantwortung? Vielen Dank fürs Zuhören.Ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo, und das war eine neue Folge von „Integration oder ReImmigration“. Bis zur nächsten Episode.Questo episodio include contenuti generati dall’IA.

Artikel 18-ter des italienischen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts: Automatischer Schutz nach fünf Jahren oder echte Integrationsprüfung? Willkommen zu einer neuen Folge des Podcasts „Integration oder ReImmigration“.Ich bin Rechtsanwalt Fabio Loscerbo, und heute möchte ich einem deutschen Publikum eine zentrale rechtliche Frage aus Italien erläutern, die jedoch für ganz Europa von Bedeutung ist. Es geht um Artikel 18-ter eines italienischen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EU-Pakts zu Migration und Asyl. Diese Vorschrift regelt die sogenannte „komplementäre Schutzform“, also eine Form des Aufenthaltsrechts, die gewährt wird, wenn eine Abschiebung mit grundlegenden Rechten unvereinbar wäre – insbesondere mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Um die Problematik zu verstehen, müssen wir zunächst das derzeit geltende System betrachten. Nach der aktuellen italienischen Rechtslage, insbesondere Artikel 19 des Einwanderungsgesetzes von 1998, erfolgt die Schutzgewährung auf der Grundlage einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung. Die Gerichte prüfen konkret, ob eine Rückführung im Einzelfall unverhältnismäßig wäre. Dabei werden reale Integrationsfaktoren berücksichtigt: stabile Erwerbstätigkeit, gesicherter Wohnraum, soziale Bindungen, Dauer des Aufenthalts und das Fehlen von Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit. Eine Entscheidung des ordentlichen Gerichts von Bologna, Spezialisierte Kammer für Einwanderungsrecht, eingetragen unter allgemeiner Geschäftsnummer 17820 des Jahres 2024 und ergangen am 5. Dezember 2025, hat diesen Ansatz klar bestätigt: Schutz entsteht nicht automatisch durch Zeitablauf. Entscheidend ist die tatsächliche Verwurzelung in der Gesellschaft. Das derzeitige System ist also substantiell und einzelfallbezogen. Zeit ist ein Faktor – aber kein Automatismus. Nun zum Artikel 18-ter des neuen Gesetzentwurfs. Die Vorschrift sieht vor, dass nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts die Integrationsvoraussetzungen als erfüllt gelten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Mit anderen Worten: Nach fünf Jahren wird Integration vermutet – es sei denn, es bestehen erhebliche Defizite, etwa im Bereich Sprache, Einkommen oder Wohnsituation. Diese Regelung wirft grundlegende Fragen auf. Erstens könnte sie einen positiven Automatismus schaffen: Nach fünf Jahren würde der Schutz zur Regel, es sei denn, der Staat beweist das Gegenteil. Das wäre ein Übergang von einer materiellen Integrationsprüfung zu einer zeitbasierten Vermutungsregel. Zweitens besteht die Gefahr einer gegenteiligen restriktiven Auslegung: Vor Ablauf von fünf Jahren könnte Schutz grundsätzlich ausgeschlossen erscheinen. Das würde im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention stehen, die stets eine individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfung verlangt. Für ein deutsches Publikum ist diese Debatte durchaus vertraut. Auch im deutschen Aufenthaltsrecht spielt die Integration eine zentrale Rolle – nicht nur die Dauer des Aufenthalts. Fragen wie Sprachkenntnisse, wirtschaftliche Selbstständigkeit und gesellschaftliche Einbindung sind entscheidend für dauerhafte Aufenthaltstitel. Der Kern der Diskussion ist daher folgender: Soll der bloße Zeitablauf einen Anspruch auf Schutz begründen – oder muss Schutz die Folge nachweisbarer Integration sein? Hier setzt mein Paradigma an: „Integration oder ReImmigration“. Integration darf kein passiver Effekt der Zeit sein. Sie muss eine überprüfbare rechtliche Verpflichtung sein. Sprachkompetenz auf angemessenem Niveau, stabile Beschäftigung, eigenständige Wohnsituation, keine strafrechtliche Relevanz und tatsächliche soziale Einbindung. In dieser Logik sollte der Fünfjahreszeitraum nicht als automatische Schutzschwelle ausgestaltet sein, sondern als Zeitraum, innerhalb dessen diese Integrationskriterien erfüllt und nachgewiesen werden müssen. Werden sie nicht erreicht, sollte – unter Beachtung...

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Zero Așteptări Paul Puscas Podcastul nostru, este un refugiu de pace și introspecție în tumultul cotidian și în mijlocul așteptărilor adesea nerealiste ale societății. Ne-am dedicat acest spațiu digital pentru a oferi o platformă celor care doresc să exploreze diverse perspective și să participe la discuții deschise, autentice, fără prejudecăți sau anticipații predeterminate. Fiecare episod pe care îl lansăm este o invitație la reflecție și explorare personală, acoperind o gamă largă de subiecte, de la dezvoltare personală și spiritualitate, la cultură, artă și știință, prezentate întotdeauna într-o manieră acc Cztery pory roku Polskie Radio S.A. Codziennie w podcaście „Cztery Pory Roku” opowiadamy o ważnych sprawach. Prowadzący i reporterzy są tam, gdzie dzieją się interesujące rzeczy. Przenosimy do podcastu tradycję audycji i nowe spojrzenie na świat, to właśnie są cztery pory roku. Alcatraz Radio2 "Fratello, la cosa assurda non è che sono un italiano nel braccio della morte di un carcere di massima sicurezza degli Stati Uniti. La cosa assurda è che tu stai fuori. Che tutti lì fuori siete liberi e state di schifo. Dov'è la tua libertà, tesoro? Nei lager dei quartieri di merda in cui vi hanno ficcato come bestiame, che cosa vi aspettate di diventare, onorevoli? Vi tengono in vita solo perché dovete comprare. Consigli per gli acquisti? Fanculo. Chi di noi due è nel braccio della morte? lo o te? Benvenuto ad Alcatraz, tesoro.” The Soundless Flame Its-all-here A flame that has no fire A song without a sound I Am the deep desire The stillness all around Reveal the core, O Spirit The place no thought can claim Before all worlds inherit I Am the soundless flame

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