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EPISODE · Feb 10, 2020 · 8 MIN

Auf geht’s – der Reha-Podcast Folge 201 Schnelle Hilfe für Verkehrsunfallopfer

from Auf geht-s-der Reha-Podcast! · host Jörg Dommershausen

Schwer verletzte Unfallopfer haben es nicht leicht wieder im Leben Fuß zu fassen. Das liegt oft an einer fehlenden Behandlungskette. Nach der Akutbehandlung folgt nicht immer die optimale medizinische Rehabilitation. In der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) gibt es dafür das Instrument der Heilverfahrenssteuerung. Die freie Arztwahl kann bei schweren Unfallfolgen sogar eingeschränkt werden (§ 28 Abs. 4 SGB VII). Nach schweren Verkehrsunfällen ohne Beteiligung von Berufsgenossenschaften liegt genau hier das Problem. Geschädigte kommen nicht oder verspätet in die richtige Rehabilitationseinrichtung. Weder das Entlassmanagement (§ 39 Absatz 1 a SGB V) noch das Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) haben hieran etwas geändert. Verkehrsunfallopfer und deren Angehörige leiden hierunter. Die Genesung wird verzögert, die Familie belastet. Zum Beispiel weil der Haushalt nicht wie bisher geführt werden kann. Oder es entwickeln sich Zukunftsängste, weil der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Die zuständigen Versicherungen erfahren nicht selten zu spät von diesen schweren Schicksalen. Sie können somit nicht rechtzeitig Reha-Beratungen oder andere Leistungen anbieten. Zu diesem Zeitpunkt ist häufig nicht bekannt, welcher Versicherer für den Verkehrsunfall zuständig ist. Hierfür gibt es den Zentralruf der Autoversicherer. Seit Ende Oktober 2019 besteht die Möglichkeit, mit dem „Stichwort Reha“ Leistungen des Versicherers anzuschieben. Andreas Bretzler vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht im aktuellen Gespräch mit Jörg Dommershausen deutlich, dass es nicht darum geht, dass ein Versicherungsvertreter am Krankenbett erscheint. Absicht ist es, dass das Unfallopfer und seine Angehörigen eine “Reha-Ansprechstelle“ erhält. Die Entscheidung für oder gegen Angebote liegt ausschließlich bei der geschädigten Person, stellt Andreas Bretzler klar. Die Beteiligung von Angehörigen, Rechtsvertretern oder Bevollmächtigten Sozialdiensten ist laut Andreas Bretzler sogar gewünscht. Der GDV hat für die einschlägigen Fälle ein Merkblatt entwickelt, das Reha-Management Oldenburg als PDF-Datei zum Herunterladen anbietet.

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