EPISODE · May 31, 2024
Autonews vom 31. Mai 2024
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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Begleitetes Fahren ab 17 stärkt Sicherheit im Straßenverkehr - Weniger Unfälle in den „sieben risikoreichsten Jahren“ Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Foto: GTÜ - David-Emrich-Unsplash Die GTÜ erklärt die Regeln zu Fahrer und Begleitperson Die Zahlen belegen, dass Führerscheinneulinge im Straßenverkehr besonders gefährdet sind. So spricht das Statistische Bundesamt mit Blick auf die Unfälle der 18- bis 24-Jährigen von den „sieben risikoreichsten Jahren“ im Autofahrerleben. Immerhin: Insgesamt ist die Zahl der von jungen Fahrerinnen und Fahrern verursachten Unfälle in den vergangenen 15 Jahren deutlich gesunken. Laut ADAC wurde im Jahr 2008 noch mehr als jeder dritte Unfall von einem Fahranfänger verursacht, ein gutes Jahrzehnt später war es nur noch jeder Fünfte. Experten sind sich sicher, dass dazu auch die Einführung des „Begleiteten Fahrens mit 17“ (kurz „BF17“ oder auch „Führerschein mit 17“) beigetragen hat. Schließlich verringert sich das Unfallrisiko mit der Erfahrung hinterm Steuer. Und diese Praxiserfahrung können junge Menschen seit 2008 in allen deutschen Bundesländern beim Begleiteten Fahren sammeln, wenn sie mindestens 17 Jahre alt sind, einen Führerschein der Klassen B oder BE besitzen und von einer namentlich benannten Person begleitet werden, die als „verkehrszuverlässig“ gilt. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH hält das „Begleitete Fahren mit 17“ für sehr sinnvoll und fasst zusammen, was es dabei zu beachten gilt. Bereits sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres können sich Teenager in einer Fahrschule zur Ausbildung für die Klassen B und BE anmelden. Dabei geht es um die klassische Pkw-Fahrausbildung (B). Voraussetzung ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten sowie der Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Die Theorieprüfung darf drei Monate, die praktische einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden. Sind beide bestanden, erhalten die jungen Leute eine Prüfbescheinigung. Haben sie den 17. Geburtstag gefeiert, dürfen sie links vorn im Pkw Platz nehmen. Der begehrte Führerschein im Scheckkartenformat wird frühestens am 18. Geburtstag ausgehändigt. Hierfür muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden – die Prüfbescheinigung läuft drei Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres aus. Bei jeder Fahrt der 17-Jährigen muss eine Begleitperson dabei sein. Für diese gelten klare Voraussetzungen: Das Mindestalter liegt bei 30 Jahren, die Führerscheinprüfung der Klasse B – oder der Klasse 3 – muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Und im Fahreignungsregister in Flensburg darf allenfalls ein Punkt aufgeführt sein. Mehrere Begleitpersonen eines Fahranfängers sind durchaus sinnvoll. Sie müssen alle in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. <span lang="EN-US" style="font-family: "Tahoma",sans-serif;mso-ansi-language:EN-US"> Foto: GTÜ / David-Emrich-Unsplash Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:https://www.was-audio.de/aanews/autonews20240531_kvp.mp3
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Die aktuellen Automobilkurznachrichten: Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Begleitetes Fahren ab 17 strkt Sicherheit im Straenverkehr - Weniger Unflle in den sieben risikoreichsten Jahren"
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