EPISODE · Mar 21, 2026 · 19 MIN
BAG: aktuelle Entscheidung - Ausschluss des Annnahmeverzugs
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Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (BAG 5 AS 4/25) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben. Bisher galt § 615 Satz 1 BGB – der Anspruch auf Annahmeverzugslohn – als grundsätzlich frei abbedingbar, auch durch Vereinbarung eines ausländischen Rechts im Arbeitsvertrag (BAG 29. März 2023 – 5 AZR 55/19). Hiervon rückt der Senat ab: Eine im Voraus erfolgte vollständige Abbedingung des Annahmeverzugslohns für den Fall einer unwirksamen oder mit falscher Frist ausgesprochenen Arbeitgeberkündigung ist nicht möglich und nach § 134 BGB nichtig. Wer als Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess gewinnt, hat damit zwingend auch Anspruch auf den Lohn für die gesamte Prozesszeit – unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag ausländisches Recht vorsieht. Das Kündigungsschutzrecht soll nicht nur den formalen Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern, sondern auch seine wirtschaftliche Grundlage.Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn und Prenzlauer BergAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin 🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 [email protected]📞 030 74923060🌐 https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8▶️ YouTube: https://www.youtube.com/@andreasmartin8119
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