EPISODE · May 9, 2026 · 19 MIN
BAG: Keinen Bonus für die Elternzeit!
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2025 (Az. 10 AZR 119/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz erreichter Ziele keinen Anspruch auf die volle variable Vergütung hat, wenn er sich teilweise in Elternzeit befindet.Das Gericht stellt klar, dass auch variable Vergütung Teil des normalen Arbeitsentgelts ist und dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ unterliegt.Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, entsteht für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch.Eine ausdrückliche Kürzungsregelung ist dafür nicht erforderlich.Die Entscheidung ist praxisrelevant für alle Modelle mit Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen.Sie bestätigt, dass Vergütung grundsätzlich an die tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gekoppelt bleibt.Artikel:Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit Kürzungsrechner!Podcastfolgen:155 Tage an Urlaubsabgeltung und ElternzeitHomepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 E-Mail: [email protected]📞 Telefon: 030 74923060📠 Fax: 030 74923818🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deStandort Marzahn:🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin📍 Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin📞: 030 74 92 16 55📥: [email protected]🌐: https://www.anwalt-martin.de/
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