EPISODE · Feb 14, 2026 · 15 MIN
BAG: Lohnerhöhung nur für bestimmte Arbeitnehmer
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BAG, 5 AZR 239/24, Urteil vom 26.11.2025Ausgangslage: Eine Arbeitgeberin bot Anfang 2022 allen Beschäftigten neue, einheitliche Arbeitsverträge an. Viele unterschrieben, die Klägerin behielt ihren Altvertrag.Maßnahme: Ab Januar 2023 erhöhte die Arbeitgeberin den Grundlohn um 5% – aber nur für Beschäftigte mit Neuvertrag. Die Klägerin war krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung auf Basis ihres alten (nicht erhöhten) Grundlohns.Streit: Die Klägerin verlangte unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die Berücksichtigung der 5%-Erhöhung in ihrer Entgeltfortzahlung (Januar/Februar 2023) und machte 148,81 € brutto geltend.Ergebnis: Das BAG gab der Klägerin recht und verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung der Differenz.Artikel:1. Arbeitslohn2. LohnklagePodcastfolgen:1. Rückzahlung bei überzahlten Lohn2. gleiche Lohn für gleiche Arbeit3. Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?Homepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin 🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 [email protected]📞 030 74923060🌐 https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8▶️ YouTube: https://www.youtube.com/@andreasmartin8119
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