EPISODE · May 30, 2026 · 19 MIN
BAG und der nachlässige Zugführer
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Bundesarbeitsgericht,Urteil vom 20. Juni 2024 – 2 AZR 134/23 –Das BAG entscheidet, dass die personenbedingte Kündigung eines Triebfahrzeugführers wegen Entzugs der Zusatzbescheinigungen zur Fahrberechtigung unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber nicht darlegt, dass der Arbeitnehmer diese in absehbarer Zeit nicht wieder erlangen kann.Allein das Fehlen der Zusatzbescheinigungen im Kündigungszeitpunkt reicht für eine sozial gerechtfertigte Kündigung nicht aus. Zugleich verneint das BAG einen Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung, weil der Arbeitgeber die Zusatzbescheinigungen hier ermessensgerecht entzogen hatte und der Kläger damit rechtlich nicht mehr als Triebfahrzeugführer einsetzbar war.Kurz-Sachverhalt (Stichpunkte)Triebfahrzeugführer mit Führerschein (EBA) + Zusatzbescheinigungen des Arbeitgebers (Rangierverkehr und Personenverkehr).2019: Überfahren eines Halt-Signals, Ermahnung.16.03.2021: erneuter Vorfall am Hauptsignal, sicherheitsrelevanter Pflichtverstoß, widersprüchliche Angaben des Lokführers.und 25.03.2021: mehrere Fehler in Simulatorfahrten (u.a. zu schnell, Haltsignal überfahren, Verfahrensverstöße).Arbeitgeber entzieht Zusatzbescheinigungen; EBA verlangt Nachschulung, danach Zweifel an der Eignung behördlich ausgeräumt.Arbeitgeber kündigt personenbedingt und verweigert Lohn; Kündigung unwirksam, aber kein Annahmeverzug wegen fehlender Fahrberechtigung.Podcast:1. Kündigung per Einschreiben2. FAQ - Kündigungsfrist für den ArbeitnehmerArtikel:1. personenbedingte Kündigung2. Kündigung und Kündigungsschutz3. Abfindung -was man wissen sollte!Homepage:Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 E-Mail: [email protected]📞 Telefon: 030 74923060📠 Fax: 030 74923818🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deStandort Marzahn:🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin📍 Marzahner Promenade 22, 12679 Berlin📞: 030 74 92 16 55📥: [email protected]🌐: https://www.anwalt-martin.de/
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