EPISODE · Oct 16, 2012
Beratung für Heilberufe Folge 45: Insolvenz bei Heilberuflern?
from Beratung für Heilberufe · host Beratung für Heilberufe, Michael Brüne
Heute trifft Michael Brüne den Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert. Keine Bange: Der Beratung für Heilberufe geht es prima! Wie Krankheiten und Todesfälle gehört auch die Insolvenz zu den Themen, mit denen man sich nicht gerne befasst. Aber für alle drei Themen gilt, dass es mit Sicherheit von Vorteil ist, hierüber das ein oder andere zu wissen. Und darum geht es in unserer heutigen Sendung. Was ist eigentlich die Aufgabe eines Insolvenzverwalters? Wenn jemand, ein Arzt oder Apotheker in Zahlungsschwierigkeiten gerät, dann ist es wichtig, dass nicht plötzlich ein Gläubiger übervorteilt wird. Es geht darum, quasi einen grundsätzlichen “Stop“ zu setzen, die Lage zu sichten, Ordnung zu schaffen und gebündelt mit den Gläubigern zu kommunizieren, anstatt den zu bedienen, der zuerst – im übertragenen Sinne - in der Tür steht. Interessant ist, dass Heilberufe an sich fast nie wegen einer schlechten Ertragslage insolvent werden, sondern schlicht, weil sie kein Geld auf dem Konto haben. Die Liquidität, nämlich der Unterschied zwischen “noch Geld bekommen“ und „Geld haben“ ist die entscheidende Größe. Ein Insolvenzverfahren ist aber nichts, was ein Gerichtsvollzieher oder gar ein Gläubiger einfach so anordnen kann. Den Antrag auf Insolvenz muss der Unternehmer selbst bei Gericht stellen. Und hier beginnt das erste Problem: Viel zu oft arbeiten Heilberufe nach dem“ Prinzip Hoffnung“. Nicht selten droht bereits die Abschaltung der Telefonleitung oder des Stroms, bevor die Notbremse gezogen wird. Hier liegt es in der unternehmerischen Verantwortung jedes Arztes und jedes Apothekers, zu wissen, wann die Situation eng wird. Denn auch hier gilt die alte Regel: Je früher man das Problem ernst nimmt, desto eher kann man etwas retten. Sobald also der zahlungsunfähige Arzt oder Apotheker seiner Verpflichtung nachgekommen ist, beim Amtsgericht das Insolvenzverfahren zu beantragen, führt ein Sachverständiger eine Bestandsaufnahme durch: Welche Verbindlichkeiten (also Schulden) bestehen genau? Wann sind welche Beträge fällig? Welche Vermögenswerte sind vorhanden? Und: gibt es hier einen Betrieb, über dessen Fortführung entschieden werden muss? Ist zu erwarten, dass die Kosten eines Insolvenzverfahrens überhaupt gedeckt werden? Oder lohnt es sich vielleicht gar nicht mehr, sich die Mühe zu machen? Letzteres ist übrigens bei Heilberuflern nur sehr selten der Fall. Der Regelfall ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Hier beginnt die Arbeit von Dr. Linkert. Wichtig ist hierbei: Im Regelfall sind der Arzt und die Praxis bzw. der Apotheker und die Apotheke identisch. Zwar gibt es natürlich ein steuerlich so genanntes „Betriebsvermögen“, dieses ist aber im Falle einer Insolvenz fast nie juristisch vom Privatvermögen getrennt. Private Schulden können eine Praxis ruinieren, die schlecht laufende Praxis kann auch das Ferienhaus verschlingen. Ziel ist es, dass der Betroffene nach einer gewissen Frist von seinen restlichen Schulden befreit wird. Während es vor 1999 noch den sprichwörtlichen“ Schuldturm“ gab, aus dem sich ein hoch verschuldeter Unternehmer für den Rest seines Lebens nicht mehr befreien konnte, gibt es heute eine „Wohlverhaltensperiode“ von sechs Jahren, nach denen die angehäuften Schulden quasi „erlassen“ werden. Bevor es aber so weit kommt, ist es die Aufgabe des Insolvenzverwalters, alle Gläubigern an einen Tisch zu bringen. Was nun geschieht, haben wir alle bereits schon einmal im Großen erlebt, nämlich während der Finanzkrise: Es wird ermittelt, wie viel Geld realistisch an die Gläubiger gezahlt werden kann. Hierbei wird auch berücksichtigt, was eine Praxis oder eine Apotheke in der Zukunft möglicherweise erwirtschaften kann. Daraus lässt sich relativ leicht errechnen, wie viel Prozent seiner Forderung jeder Gläubiger bekommen kann. Es werden also alle Gläubiger gleich behandelt. Beispielsweise könnte es dann heißen “Jeder von ihnen bekommt in den nächsten sechs Jahren 50 % sei Folge direkt herunterladen
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