EPISODE · Feb 19, 2013
Beratung für Heilberufe Folge 52: Insolvenz bei MVZs: Gibt es das?
from Beratung für Heilberufe · host Beratung für Heilberufe, Michael Brüne
Heute trifft Herr Brüne wieder einmal den Insolvenzrechtler und –verwalter Rechtsanwalt Stefan Ludwig. Heute geht es um die Frage, ob MVZs, also medizinische Versorgungszentren auch insolvent werden können. Denn auch MVZs sind nicht unantastbar. Zwar wir ein MVZ in der Regel als Kapitalgesellschaft gestaltet sein, das bedeutet aber keineswegs, dass deshalb niemand haften müsse, der vermeintlich „nur“ Gesellschafter oder Geschäftsführer ist. Jeder ahnt richtig: In dem Moment, wo ein MVZ (oder eine GmbH) seine Rechnungen nicht mehr zahlen kann, ist sie zahlungsunfähig, lateinisch auch insolvent. Aber es gibt auch ein anderes Merkmal, das eine Insolvenz bedeutet: Die bilanzielle Überschuldung. Diese kann man quasi als eine Art „kaufmännisches, technisches K.O.“ bezeichnen. Es kann nämlich passieren, dass ein MVZ eine derartige Menge an Schulden aufhäuft, die alles vorhandene Vermögen übersteigen – ohne, dass eine Zahlungsunfähigkeit eintritt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass es für Geschäftsführer von medizinischen Versorgungszentren ein guter Steuerberater empfiehlt, der hier ein wachendes Auge walten lässt. Schon allein, wenn dieser „Insolvenzgrund“ – also die bilanzielle Überschuldung – über längere Zeit nicht aufgedeckt oder wissentlich geduldet wird, kann rasch von Insolvenzverschleppung oder gar Untreue die Rede sein. Einer der sicher größten Werte eines MVZ sind die Zulassungen und dies ist in Insolvenzfällen besonders heikel. Es kann nämlich passieren, dass mit einer Insolvenz auch die Zulassung frei wird. Hier muss zeitig vorgebaut werden, damit keine neue Ausschreibung vorgenommen wird. Was die materiellen Gegenstände betrifft, so können diese im Falle einer Insolvenz kaum hilfreiche Beiträge leisten. Sie sind zu starkem Preisverfall ausgesetzt und die so genannte „Drittverwendungsfähigkeit“, also der Nutzen für einen Käufer ist bei einem farblich festgelegten Tresen, Schreibtisch oder Aktenschränken kaum gegeben. Auch von MVZs gehaltene Immobilien sind nicht leicht zu veräußern, im Grunde kann hier nur die Übernahme durch ein anderes MVZ eine sinnvolle Lösung darstellen. Was passiert denn nun, wen ein MVZ insolvent wird? Das liegt natürlich in erster Linie am Grund. Sollte eine kontrollierbare Verschuldung „auf die Bilanz drücken“, die Ertragschancen für die Zukunft aber durchaus vorhanden sein, kann ein Insolvenzverwalter auch einen Insolvenzplan aufstellen, der vorsieht, dass alle Gläubiger zwar sicherlich auf einen Teil ihrer Forderung verzichten, das MVZ aber weiter betrieben werden kann. Eine solche Lösung hilft am Ende allen: Den Gesellschaftern, den Mitarbeitern und den Patienten. Natürlich bringt Ihnen unser Audiobeitrag noch mehr Details, Anstöße und Aspekte dieses komplexen Themas. Und wenn es noch Fragen gibt, wenden Sie sich einfach an uns. Bis dahin, Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen
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