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EPISODE · May 30, 2013

Beratung für Heilberufe Folge 58: Steuer-Irrtümer

from Beratung für Heilberufe · host Beratung für Heilberufe, Michael Brüne

Jens Hellmann, Steuerberater in der Düsseldorfer Kanzlei Spatz und Trilling klärt heute einige populäre Irrtümer im Steuerrecht auf. „Heiraten spart richtig Steuern!“ - Die Heirat aus steuerlichen Gründen: Es ist ein beliebtes Gerücht, dass eine Heirat der Weg aus einer zu hohen Steuerbelastung ist. Natürlich ist es richtig, dass die Splittingtabelle weniger Steuern verlangt als der normale Tarif. Aber sehr oft ist die Ersparnis kleiner, als man denkt. Wichtig ist, dass einer der Partner eher wenig bis gar kein Geld verdient. Es kann sogar passieren, dass sich so etwas gar nicht lohnt – zumindest steuerlich. „Die Kirchensteuer ist viel zu hoch!“ - Vielen ist nicht bewusst, dass die Kirchensteuer selbst auch als Spende abzugsfähig ist. Insofern ist die Kirchensteuer nie so viel, wie man denkt, weil sie gleichzeitig als Spende die Steuer mindert. „Ich zahle schon 50 Prozent Steuern – Arbeiten lohnt sich gar nicht mehr.“ – auch das ist nicht richtig. Logisch ist: Mehr als den Spitzensteuersatz können Sie niemals zahlen. Dieser liegt unter 50% (sofern Sie nicht der Reichensteuer unterliegen). Je mehr Sie also verdienen, desto mehr haben Sie netto am Ende. Immer. Man nimmt Ihnen also stets weniger weg als Sie behalten. Wie viel Spaß das macht, muss jeder selbst entscheiden. „Ich muss im Dezember noch Dinge anschaffen, um Steuern zu sparen. “ – Ja und nein. Bei Verbrauchsgütern wie Bürobedarf oder Praxismaterialien mag das ja richtig sein. Allerdings kosten diese Dinge meist nicht so viel Geld, dass sie ernsthaft einen Unterschied machen. Außerdem könnten Sie sich später darüber ärgern, so wie Loriot seinerzeit Kopierpapier für die nächsten 25 Jahre zu lagern… Bei einer größeren Investition, einem Gebrauchsgut oder Anlagegut (nicht Verbrauchsgut), zum Beispiel einem teuren Behandlungsgerät, einem Auto oder einem PC können Sie wegen der langen Nutzungsdauer immer nur einen Bruchteil im Jahr absetzen. Dass Sie bereits 100% bezahlt haben, spielt hierbei keine Rolle. „Die Rente muss man auch noch versteuern.“ – Das ist nicht ganz falsch. Vor allem kommt es darauf an, wann jemand in Rente gegangen ist. Richtig ist aber auch, dass nicht der ganze Betrag der Steuer unterliegt, sondern nur etwas über 50 Prozent. Oft ist es so, dass diese Hälfte der Rente keine oder wenige Steuern auslöst, weil die absoluten Beträge nicht groß genug sind. „Krankheitskosten kann man absetzen“ – auch das stimmt selten. Je nach dem Einkommen wird eine „zumutbare Belastung“ ermittelt. Man sagt also, „mit dem Verdienst kann der Steuerzahler das locker bezahlen“. Man muss in der Regel wirklich außerordentlich krank sein, um derartig viel auszugeben, dass dieser zumutbare Betrag überlastet wird. „Bei Lottogewinnen verdient Vater Staat mit“ – das kann man leicht beantworten: Nein. Lottogewinne sind brutto wie netto. Das mag den einen oder anderen wundern, scheint es doch geradezu unbekannt großzügig. Wie Peter Lustig sagen würde: „Klingt komisch, ist aber so.“ Viel Spaß mit der Sendung wünscht Michael Brüne Folge direkt herunterladen

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