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EPISODE · Jun 11, 2013

Beratung für Heilberufe Folge 59: Arbeitsrecht bei Teilzeitkräften

from Beratung für Heilberufe · host Beratung für Heilberufe, Michael Brüne

Es gibt Arbeitnehmer, die nicht in Vollzeit arbeiten, sondern beispielsweise nur Montags zur Arbeit kommen. Wie aber ist es am Ostermontag? Sicher, auch dieser Tag muss vergütet werden, so dass es passieren kann, dass ein Arbeitnehmer im Ostermonat nur am drei von vier Montagen erscheint und damit nur 75% seiner Leistung erbringt, aber voll bezahlt werden muss. Da klingt es doch vielleicht sinnvoll, diesen Mitarbeiter anstatt am Ostermontag qua Weisungsrecht am Dienstag zur Arbeit einzubestellen…? Was meinen Sie? Geht das? Diese und andere Fragen zum Arbeitsverhältnis mit Teilzeitkräften klärt Herr Dr. Schlegel heute wie gewohnt prägnant und unterhaltsam auf. Folge direkt herunterladen

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