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EPISODE · Aug 23, 2016 · 13 MIN

Beratung für Heilberufe Folge 90: Apothekenwerbung - was ist erlaubt?

from Beratung für Heilberufe · host Beratung für Heilberufe, Michael Brüne

Heute sprechen wir mit Marc Nörig, Rechtsanwalt der ETL Rechtsanwälte und hier Spezialist zum Thema Apothekenrecht. Jedes Handelsgeschäft sollte und muss auf sich aufmerksam machen, um seine Dienste anzubieten. Gerade im Apothekenbereich brandet der Wettbewerb, nicht zuletzt durch die preisaktiven Versandapotheken. In den letzten Jahren hat sich, aus Sicht der Apotheken, vieles verbessert und modernisiert. Aber ist jetzt alles möglich? Apothekenwerbung über Flyer, im Internet und im sonstigen Bereich ist grundsätzlich erlaubt und allen Zuhörern bekannt. Allerdings darf die Werbung nicht \"marktschreierisch\" sein. Das kennen Sie und soweit ist eigentlich alles gut. Aber was müssen Sie auf dem Flyer mindestens anbringen? Herr Nörig gibt in unserem Interview Hinweise, wie Sie eine konkrete Produktwerbung und eine sogenannte Erinnerungswerbung unterscheiden können und was Sie in den einzelnen Fällen beachten müssen. Wie schätzen Sie Werbemaßnahmen für den Service einer Apotheke in einer Arztpraxis ein? Dies geschieht bzw. geschah z.B. durch Werbe-Auslagen oder durch einen kurzen Clip im Praxisfernsehen. Auch dies ist nicht erlaubt, da Apotheken § 11 Apothekengesetz zu beachten haben und dürfen damit die Zuführung von Patienten nicht zu ihren Gunsten beeinflussen. Auch hier ist höchste Vorsicht geboten. Anderes Beispiel: Wenn Sie z.B. eine Rezeptsammelstelle ohne Genehmigung einrichten wollen, lauert auch aus dem Werberecht heraus der nächste Stolperstein. Diese Maßnahme wird u.a. als unzulässige Werbung angesehen. Viele Apotheker/innen haben noch die Bagatellgrenze von € 1,00 im rx-Bereich zur Abgabe von Zugaben oder Ermäßigungen im Kopf. Seit dem Jahr 2013 ist diese Grenze gefallen und es gilt im rx-Bereich ein Verbot der Vergünstigung. Apothekenwerbung ist trotz Liberalisierung ein weites Feld. Herr Nörig hat viele Beispiele mitgebracht. Freuen Sie sich auf unser Interview. Bei weiterem Interersse am Thema Apothekenrecht können Sie sich hier über Herrn Nörig informieren: https://www.etl-rechtsanwaelte.de/anwaelte/koeln/marc-noerig-AmL2ZwV-ZGR0AmH3 Wie immer wünsche ich Ihnen gute Gedanken! Ihr Michael Brüne Folge direkt herunterladen

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