Datenschutz-Dauerbrenner Microsoft 365 episode artwork

EPISODE · Apr 3, 2026 · 1H 15M

Datenschutz-Dauerbrenner Microsoft 365

from Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast · host c't Magazin

In Episode 156 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und Joerg einem Thema, das die Datenschutzwelt umtreibt wie kaum ein anderes: Microsoft 365. Zu Gast ist Kai Korte, Geschäftsführer der lexICT GmbH, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht in Hannover und Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover. Zunächst beleuchten die drei eine auffällige aktuelle Entwicklung: Die Zahl der Datenschutzbeschwerden hat sich bei einigen Aufsichtsbehörden nahezu verdoppelt, wie aus den neuen Tätigkeitsberichten hervorgeht. Baden-Württemberg verzeichnete 2025 einen Anstieg von rund 4.000 im Jahr 2024 auf über 7.600, Hamburg von 2.600 auf 4.200. Mehrere Behörden führen das auch auf KI-generierte Beschwerden zurück. Betroffene lassen sich offenbar per Chatbot fertige Texte erstellen und schicken diese an die Aufsicht. Die Behörden warnen, dass sie an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Ebenfalls Thema ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Auskunftsrecht. Im Fall "Brillen Rottler" entschied das Gericht, dass bereits ein erster Auskunftsantrag als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden kann. Ein Mann hatte sich zum Newsletter eines Optikers angemeldet und nur 13 Tage später ein umfassendes Auskunftsersuchen gestellt. Der EuGH setzt allerdings hohe Hürden: Der Verantwortliche muss objektiv nachweisen, dass der Antragsteller gar nicht die Ziele des Datenschutzrechts verfolgt, und er muss zusätzlich eine missbräuchliche Absicht belegen. Korte warnt davor, das Urteil vorschnell zu verallgemeinern, es bleibe ein Ausnahmefall. Dann steigen die drei ins Hauptthema ein: Microsoft 365. Holger macht zunächst deutlich, wie komplex das Produktuniversum ist. Hinter dem Namen verbergen sich zahlreiche Einzelprodukte – von Office-Anwendungen bis zu Teams und SharePoint. Die Preise reichen von knapp 11 Euro pro Nutzer und Monat für kleinere Unternehmen bis über 55 Euro im großen Enterprise-Paket. Viele Sicherheitsfunktionen sind nur in den teuren Varianten enthalten, und Microsoft verschiebt regelmäßig Features zwischen den Paketen. Datenschutzrechtlich bleibt Microsoft 365 ein Minenfeld. Zwar nimmt der US-Konzern am Transatlantic Data Privacy Framework teil, was den Datentransfer in die USA formal absichert. Kau weist aber darauf hin, dass der CLOUD Act und weitreichende Zugriffsbefugnisse US-amerikanischer Behörden weiterhin problematisch sind. Microsoft sichert vertraglich zu, Daten europäuscher Unternehmen innerhalb der EU zu speichern -– die sogenannte EU Data Boundary. Doch Wartungszugriffe aus den USA sind weiterhin möglich, und ein Microsoft-Manager räumte öffentlich ein, dass man sich einem US-Herausgabebeschluss kaum widersetzen könnte. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Verarbeitung von Telemetrie- und Diagnosedaten. Microsoft sammelt im Hintergrund umfangreich Metadaten – Anmeldezeiten, Gesprächsdauern, Teilnehmerlisten, Nutzeraktivitäten. Welche Datenfelder genau erfasst werden und was damit geschieht, bleibt weitgehend intransparent. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat Ende 2025 einen Bericht veröffentlicht, der den Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Stellen unter bestimmten Bedingungen für möglich erklärt. Allerdings hat er sich dabei ausschließlich auf Microsofts eigene Angaben verlassen, ohne die Datenflüsse technisch zu überprüfen. Holger verweist zudem auf Microsofts Zusatzprodukte Sentinel und Purview, mit denen Unternehmen das Verhalten ihrer Mitarbeiter analysieren können – bis hin zur KI-gestützten Erkennung potenzieller Whistleblower oder Datendiebe. Kai räumt ein, dass Purview ein mächtiges Sicherheitswerkzeug sei, warnt aber vor dem schmalen Grat zwischen legitimer Sicherheitsüberwachung und unzulässigem Profiling von Beschäftigten. Ob Unternehmen vor dem Einsatz von Microsoft 365 eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen, beantwortet Kai differenziert: Die Aufsichtsbehörden fordern das zwar, doch bei kleineren Unternehmen ohne besondere Datenkategorien sei das nicht

In Episode 156 des c't-Datenschutz-Podcasts widmen sich Holger und Joerg einem Thema, das die Datenschutzwelt umtreibt wie kaum ein anderes: Microsoft 365. Zu Gast ist Kai Korte, Geschäftsführer der lexICT GmbH, Rechtsanwalt für IT- und Datenschutzrecht in Hannover und Lehrbeauftragter an der Hochschule Hannover. Zunächst beleuchten die drei eine auffällige aktuelle Entwicklung: Die Zahl der Datenschutzbeschwerden hat sich bei einigen Aufsichtsbehörden nahezu verdoppelt, wie aus den neuen Tätigkeitsberichten hervorgeht. Baden-Württemberg verzeichnete 2025 einen Anstieg von rund 4.000 im Jahr 2024 auf über 7.600, Hamburg von 2.600 auf 4.200. Mehrere Behörden führen das auch auf KI-generierte Beschwerden zurück. Betroffene lassen sich offenbar per Chatbot fertige Texte erstellen und schicken diese an die Aufsicht. Die Behörden warnen, dass sie an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Ebenfalls Thema ist ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Auskunftsrecht. Im Fall "Brillen Rottler" entschied das Gericht, dass bereits ein erster Auskunftsantrag als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden kann. Ein Mann hatte sich zum Newsletter eines Optikers angemeldet und nur 13 Tage später ein umfassendes Auskunftsersuchen gestellt. Der EuGH setzt allerdings hohe Hürden: Der Verantwortliche muss objektiv nachweisen, dass der Antragsteller gar nicht die Ziele des Datenschutzrechts verfolgt, und er muss zusätzlich eine missbräuchliche Absicht belegen. Korte warnt davor, das Urteil vorschnell zu verallgemeinern, es bleibe ein Ausnahmefall. Dann steigen die drei ins Hauptthema ein: Microsoft 365. Holger macht zunächst deutlich, wie komplex das Produktuniversum ist. Hinter dem Namen verbergen sich zahlreiche Einzelprodukte – von Office-Anwendungen bis zu Teams und SharePoint. Die Preise reichen von knapp 11 Euro pro Nutzer und Monat für kleinere Unternehmen bis über 55 Euro im großen Enterprise-Paket. Viele Sicherheitsfunktionen sind nur in den teuren Varianten enthalten, und Microsoft verschiebt regelmäßig Features zwischen den Paketen. Datenschutzrechtlich bleibt Microsoft 365 ein Minenfeld. Zwar nimmt der US-Konzern am Transatlantic Data Privacy Framework teil, was den Datentransfer in die USA formal absichert. Kau weist aber darauf hin, dass der CLOUD Act und weitreichende Zugriffsbefugnisse US-amerikanischer Behörden weiterhin problematisch sind. Microsoft sichert vertraglich zu, Daten europäuscher Unternehmen innerhalb der EU zu speichern -– die sogenannte EU Data Boundary. Doch Wartungszugriffe aus den USA sind weiterhin möglich, und ein Microsoft-Manager räumte öffentlich ein, dass man sich einem US-Herausgabebeschluss kaum widersetzen könnte. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Verarbeitung von Telemetrie- und Diagnosedaten. Microsoft sammelt im Hintergrund umfangreich Metadaten – Anmeldezeiten, Gesprächsdauern, Teilnehmerlisten, Nutzeraktivitäten. Welche Datenfelder genau erfasst werden und was damit geschieht, bleibt weitgehend intransparent. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat Ende 2025 einen Bericht veröffentlicht, der den Einsatz von Microsoft 365 in öffentlichen Stellen unter bestimmten Bedingungen für möglich erklärt. Allerdings hat er sich dabei ausschließlich auf Microsofts eigene Angaben verlassen, ohne die Datenflüsse technisch zu überprüfen. Holger verweist zudem auf Microsofts Zusatzprodukte Sentinel und Purview, mit denen Unternehmen das Verhalten ihrer Mitarbeiter analysieren können – bis hin zur KI-gestützten Erkennung potenzieller Whistleblower oder Datendiebe. Kai räumt ein, dass Purview ein mächtiges Sicherheitswerkzeug sei, warnt aber vor dem schmalen Grat zwischen legitimer Sicherheitsüberwachung und unzulässigem Profiling von Beschäftigten. Ob Unternehmen vor dem Einsatz von Microsoft 365 eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen, beantwortet Kai differenziert: Die Aufsichtsbehörden fordern das zwar, doch bei kleineren Unternehmen ohne besondere Datenkategorien sei das nicht

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輕鬆講講故丨粵語丨暴走的陳老C丨廣東話 暴走的陳老C 《輕鬆講講古》 That Hoarder: Overcome Compulsive Hoarding That Hoarder Hoarding disorder is stigmatised and people who hoard feel vast amounts of shame. This podcast began life as an audio diary, an anonymous outlet for somebody with this weird condition. That Hoarder speaks about her experiences living with compulsive hoarding, she interviews therapists, academics, researchers, children of hoarders, professional organisers and influencers, and she shares insight and tips for others with the problem. Listened to by people who hoard as well as those who love them and those who work with them, Overcome Compulsive Hoarding with That Hoarder aims to shatter the stigma, share the truth and speak openly and honestly to improve lives. Flottengeflüster ALD Automotive Österreich | LeasePlan Beim Flottengeflüster powered by ALD Automotive | LeasePlan präsentieren Jörg Janik und Peter Gutenbrunner alle zwei Wochen spannende Informationen rund um das Thema nachhaltige Mobilität. Beide beschäftigen sich schon lange mit der Thematik und bringen umfangreiches Fachwissen mit. Sollten sie aber doch einmal nicht weiter wissen, werden unsere Expert*innen hinzugezogen, die ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. The Small Business Startup School – Business Notes | Financial Literacy | Retail Psychology – For Professionals & Entrepreneurs The Small Business Startup School Inc. Starting or buying a small business? While personal circumstances may vary, business patterns remain timeless. On The Small Business Startup School, we explore strategies, insights, and practical solutions to help entrepreneurs confidently navigate their journey.Hosted by Ola Williams—a retail entrepreneur, fintech founder, and financial coach with over two decades of experience—this podcast marries financial awareness and retail psychology with optimism to deliver actionable takeaways.Join us to learn, grow, and connect as we uncover the keys to business success.Let’s continue to learn together and be encouraged to keep on connecting!

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