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EPISODE · Feb 19, 2019 · 1H 40M

Datenschutz: Wie viel Bevormundung braucht der User? – Rechtsbelehrung Folge 64

from Rechtsbelehrung - Recht, Technik & Gesellschaft

Mit jedem Datenschutzskandal, gehackten Konten oder Doxing mit privaten Dokumenten kommt immer dieselbe Debatte um die Verantwortlichkeit für diese Vorfälle auf. Während die einen den Opfern vorwerfen nicht selbst genug vorgesorgt zu haben, rufen andere nach verstärkter staatlicher Regulierung und Verpflichtung der Plattformanbieter auf höhere Sicherheitsstandards. Dieser Diskussion schließen wir uns an und beleuchten, welche Verantwortung die beteiligten Parteien (d.h., Nutzer, Plattformanbieter, der Staat) schon nach dem heutigen Recht tragen und wo strenge Vorschriften vielleicht sinnvoll wären. Dabei merken wir nicht nur, dass Metaphern von „abgeschlossenen Türen“ im Digitalbereich kritisch zu betrachten sind. Das schon weil man mit eigenen Sachen sorgloser umgehen darf, als auf den Datenschutz zu verzichten. Unterstützt werden wir von unserem Gast, Dr. Malte Engeler (Betreiber des Technikblogs deathmetalmods.de und der Mastodon-Instanz legal.social), derzeit als Richter am Verwaltungsgericht Schleswig tätig und zuvor als stellvertretender Leiter des aufsichtsbehördlichen Bereichs am Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) in Schleswig Holstein. Twitter Privat, Twitter Deathmetalmods, Mastodon: legal.social/@malteengeler. Als Gast freuen wir uns erneut, den für seine pragmatischen Ansichten zum Datenschutz bekannten Dr. Malte Engeler begrüßen zu dürfen. Er erläutert, unter anderem, warum schon die Frage was der Datenschutz schützt, gar nicht so einfach zu beantworten ist. Zudem hat Dr. Engeler seine Ankündigung vom letzten Besuch in der Folge Nr. 60 („Mastodon und Haftung für dezentrale Netzwerke„) umgesetzt und ist Mitbetreiber der Mastodon-Instanz legal.social. Dazu berichtet er, wie er unsere theoretisch besprochenen Anforderungen in der Praxis umgesetzt hat. Auch die Rechtsbelehrung ist bei legal.social mit einem Account vertreten: [email protected] Wir empfehlen Ihnen die Anmeldung und wünschen ein angenehmes und rechtlich-metaeskes Hörvergnügen Shownotes 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes Malte Engeler und des „Adventskalender-Hacks“ als Auslöser für unser Thema.00:07:00 – Stellt es eine strafbare Datenhehlerei (§ 202d StGB) dar, öffentlich verfügbare Daten zusammenzutragen und zu teilen oder gar zu verlinken?00:13:00 – Nerdeliten vs. Victim-Blaming – Wer haften für gehackte Plattformen?00:17:00 – Müssen Plattformen eine Zwei-Faktor-Authentifizierung anbieten?00:30:00 – Tragen Nutzer ein Mitverschulden, wenn sie Plattformen trotz möglicher Gefahren nutzen und bestehen besondere Pflichten für Politiker?00:40:00 – Gute Metapher, schlechte Metapher – Ist digitaler Datenschutz so einfach, wie die eigenen Haustür abzuschließen?00:46:00 – Ist etwa der Staat für die Sicherheit der Nutzer verantwortlich?00:51:00 – Was machen das Bundesamt für Informationssicherheit (BSI) sowie die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITis) und sind Bundestagsabgeordnete so wichtig wie Stromnetze?00:55:00 – „Was zum Geier schützt der Datenschutz“ und müssen die Menschen vor sich selbst geschützt werden?01:00:00 – Helfen Einwilligungen und Cookie-Banner dem Datenschutz weiter oder nur digitalen Eliten?01:15:00 – Wird die e-Privacy-Verordnung eine Wende für den Online-Datenschutz mit sich bringen?00:16:45 – Brauchen wir ein Recht auf Hackbacks und was ist damit überhaupt gemeint?01:23:00 – Was ist die Privatsphäre und wo liegt ihr Unterschied zum Datenschutz?00:26:30 – Die Hausmeisterei mit Vorstellung der Mastodon-Instanz „legal.social“ und unseren Erfahrungen mit Account-Hacks. Erwähnte Folgen Ja zur Vorratsdatenspeicherung – Folge 25WhatsApp, Messenger und Abmahnungen – Folge 47 mit unserem Gast Dr. Malte Engeler.„Virtuelles“ Hausrecht – Folge 59 mit Ausführungen zu Hausordnungen.Mastodon und Haftung für dezentrale Netzwerke – Rechtsbelehrung Folge 60 mit unserem Gast Dr. Malte Engeler. Weiterführende Links „Politiker- und Promi-Hack: Ehemaliges Twitter-Konto eines YouTubers missbrauch“ bei heise Online.Stand der Technik im Art. 32 DSGVO und § 13 Abs. 7 TMG.Das Kopplungsverbot im Art. 7 Abs. 4 DSGVOlegal.social Der Beitrag Datenschutz: Wie viel Bevormundung braucht der User? – Rechtsbelehrung Folge 64 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

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