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EPISODE · Mar 20, 2026 · 1H 14M

Der Spion auf der Nase

from Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast · host c't Magazin

In Episode 155 dreht sich alles um smarte Brillen – und die Frage, ob man sie bedenkenlos tragen darf. Holger und Joerg haben sich gleich zwei Gäste eingeladen: Datenschutzanwalt Thomas Schwenke, der vor zehn Jahren über Smart Glasses promoviert hat, und c't-Redakteur Nico Jurran, der selbst eine Ray-Ban Meta besitzt und sie im Alltag nutzt. Nico stellt die Technik vor: Die Meta-Brille sieht aus wie eine gewöhnliche Ray-Ban Wayfarer, hat aber eine Kamera, Mikrofone, Lautsprecher und Akku in den etwas breiteren Bügeln versteckt. Per Sprachbefehl oder Knopfdruck macht sie Fotos und Videos, übersetzt Sprachen in Echtzeit, liest Nachrichten vor und erkennt Objekte. Über Bluetooth ist sie permanent mit dem Smartphone verbunden, ein Meta-Account ist Pflicht. Von außen erkennt man die smarte Brille kaum – und genau das macht sie aus Datenschutzsicht so problematisch. Thomas bringt zunächst eine fundamentale Frage auf den Tisch: Darf man die Brille überhaupt besitzen? Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) verbietet Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und heimliche Aufnahmen ermöglichen. Zwar blinkt beim Fotografieren eine kleine LED am Rahmen, doch Holger bestätigt aus eigener Erfahrung, dass er dieses Signal bei Tageslicht nicht wahrgenommen hat. Thomas verschärft das Argument: Für wenige Euro gibt es bei Amazon Abdeckkappen, die das Warnsignal unsichtbar machen, ohne die Kamerafunktion zu blockieren. Wer eine solche Kappe anbringt, könnte sich als Hersteller einer verbotenen Telekommunikationsanlage strafbar machen, spekuliert Schwenke. Auch die DSGVO stellt die Brillenträger vor massive Probleme. Eine Rechtsgrundlage für heimliche Aufnahmen fremder Personen sieht Thomas praktisch nicht. Berechtigte Interessen scheitern regelmäßig an den überwiegenden Schutzinteressen der Gefilmten. Eine Einwilligung ist im Alltag nicht einholbar – schon gar nicht bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte man erst finden müsste. Die sogenannte Haushaltsausnahme für rein private Datenverarbeitung greift nach Einschätzung der Diskutanten ebenfalls nicht, sobald die Aufnahmen in die Meta-Cloud wandern, von Subunternehmern in Kenia gesichtet und für KI-Training verwendet werden. Thomas sieht hier sogar eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Brillenträger und Meta – mit der Folge, dass Nutzer für Datenschutzverstöße des Konzerns mithaften könnten. Weitere Rechtsprobleme türmen sich auf: Das Recht am eigenen Bild schützt vor heimlichen Aufnahmen. Strafrechtlich drohen Konsequenzen bei Aufnahmen in geschützten Lebensbereichen wie Umkleidekabinen, beim Mitschneiden nicht öffentlich gesprochener Worte oder bei der Verbreitung intimer Aufnahmen. Thomas warnt zudem vor einem gesellschaftlichen Überwachungseffekt: Wenn jeder eine solche Brille tragen könnte, veränderten Menschen ihr Verhalten aus Angst vor permanenter Beobachtung. Trotz aller Bedenken sprechen sich alle Beteiligten gegen ein generelles Verbot aus. Holger verweist darauf, dass Smartphones mit ihren Kameras ähnliche Probleme aufwerfen, ohne dass jemand ein Verbot fordere. Nico betont die positiven Anwendungsszenarien etwa für Sehbehinderte. Thomas plädiert für stärkere technische Schutzmaßnahmen wie automatische Anonymisierung oder deutlich wahrnehmbare Aufnahmegeräusche. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Technik der Regulierung wieder einmal weit voraus ist – und die Faszination selbst bei den Warnern überwiegt.

In Episode 155 dreht sich alles um smarte Brillen – und die Frage, ob man sie bedenkenlos tragen darf. Holger und Joerg haben sich gleich zwei Gäste eingeladen: Datenschutzanwalt Thomas Schwenke, der vor zehn Jahren über Smart Glasses promoviert hat, und c't-Redakteur Nico Jurran, der selbst eine Ray-Ban Meta besitzt und sie im Alltag nutzt. Nico stellt die Technik vor: Die Meta-Brille sieht aus wie eine gewöhnliche Ray-Ban Wayfarer, hat aber eine Kamera, Mikrofone, Lautsprecher und Akku in den etwas breiteren Bügeln versteckt. Per Sprachbefehl oder Knopfdruck macht sie Fotos und Videos, übersetzt Sprachen in Echtzeit, liest Nachrichten vor und erkennt Objekte. Über Bluetooth ist sie permanent mit dem Smartphone verbunden, ein Meta-Account ist Pflicht. Von außen erkennt man die smarte Brille kaum – und genau das macht sie aus Datenschutzsicht so problematisch. Thomas bringt zunächst eine fundamentale Frage auf den Tisch: Darf man die Brille überhaupt besitzen? Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) verbietet Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind und heimliche Aufnahmen ermöglichen. Zwar blinkt beim Fotografieren eine kleine LED am Rahmen, doch Holger bestätigt aus eigener Erfahrung, dass er dieses Signal bei Tageslicht nicht wahrgenommen hat. Thomas verschärft das Argument: Für wenige Euro gibt es bei Amazon Abdeckkappen, die das Warnsignal unsichtbar machen, ohne die Kamerafunktion zu blockieren. Wer eine solche Kappe anbringt, könnte sich als Hersteller einer verbotenen Telekommunikationsanlage strafbar machen, spekuliert Schwenke. Auch die DSGVO stellt die Brillenträger vor massive Probleme. Eine Rechtsgrundlage für heimliche Aufnahmen fremder Personen sieht Thomas praktisch nicht. Berechtigte Interessen scheitern regelmäßig an den überwiegenden Schutzinteressen der Gefilmten. Eine Einwilligung ist im Alltag nicht einholbar – schon gar nicht bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte man erst finden müsste. Die sogenannte Haushaltsausnahme für rein private Datenverarbeitung greift nach Einschätzung der Diskutanten ebenfalls nicht, sobald die Aufnahmen in die Meta-Cloud wandern, von Subunternehmern in Kenia gesichtet und für KI-Training verwendet werden. Thomas sieht hier sogar eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Brillenträger und Meta – mit der Folge, dass Nutzer für Datenschutzverstöße des Konzerns mithaften könnten. Weitere Rechtsprobleme türmen sich auf: Das Recht am eigenen Bild schützt vor heimlichen Aufnahmen. Strafrechtlich drohen Konsequenzen bei Aufnahmen in geschützten Lebensbereichen wie Umkleidekabinen, beim Mitschneiden nicht öffentlich gesprochener Worte oder bei der Verbreitung intimer Aufnahmen. Thomas warnt zudem vor einem gesellschaftlichen Überwachungseffekt: Wenn jeder eine solche Brille tragen könnte, veränderten Menschen ihr Verhalten aus Angst vor permanenter Beobachtung. Trotz aller Bedenken sprechen sich alle Beteiligten gegen ein generelles Verbot aus. Holger verweist darauf, dass Smartphones mit ihren Kameras ähnliche Probleme aufwerfen, ohne dass jemand ein Verbot fordere. Nico betont die positiven Anwendungsszenarien etwa für Sehbehinderte. Thomas plädiert für stärkere technische Schutzmaßnahmen wie automatische Anonymisierung oder deutlich wahrnehmbare Aufnahmegeräusche. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Technik der Regulierung wieder einmal weit voraus ist – und die Faszination selbst bei den Warnern überwiegt.

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輕鬆講講故丨粵語丨暴走的陳老C丨廣東話 暴走的陳老C 《輕鬆講講古》 That Hoarder: Overcome Compulsive Hoarding That Hoarder Hoarding disorder is stigmatised and people who hoard feel vast amounts of shame. This podcast began life as an audio diary, an anonymous outlet for somebody with this weird condition. That Hoarder speaks about her experiences living with compulsive hoarding, she interviews therapists, academics, researchers, children of hoarders, professional organisers and influencers, and she shares insight and tips for others with the problem. Listened to by people who hoard as well as those who love them and those who work with them, Overcome Compulsive Hoarding with That Hoarder aims to shatter the stigma, share the truth and speak openly and honestly to improve lives. Flottengeflüster ALD Automotive Österreich | LeasePlan Beim Flottengeflüster powered by ALD Automotive | LeasePlan präsentieren Jörg Janik und Peter Gutenbrunner alle zwei Wochen spannende Informationen rund um das Thema nachhaltige Mobilität. Beide beschäftigen sich schon lange mit der Thematik und bringen umfangreiches Fachwissen mit. Sollten sie aber doch einmal nicht weiter wissen, werden unsere Expert*innen hinzugezogen, die ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. The Small Business Startup School – Business Notes | Financial Literacy | Retail Psychology – For Professionals & Entrepreneurs The Small Business Startup School Inc. Starting or buying a small business? While personal circumstances may vary, business patterns remain timeless. On The Small Business Startup School, we explore strategies, insights, and practical solutions to help entrepreneurs confidently navigate their journey.Hosted by Ola Williams—a retail entrepreneur, fintech founder, and financial coach with over two decades of experience—this podcast marries financial awareness and retail psychology with optimism to deliver actionable takeaways.Join us to learn, grow, and connect as we uncover the keys to business success.Let’s continue to learn together and be encouraged to keep on connecting!

Frequently Asked Questions

How long is this episode of Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast?

This episode is 1 hour and 14 minutes long.

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This episode was published on March 20, 2026.

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