EPISODE · Apr 29, 2026 · 14 MIN
ERFUNDENER Eigenbedarf: Wie das Gericht alles durchschaut hat
from LAW & TALK - Praxisnahe Rechts-Tipps vom Anwalt & aktuelle Rechtsprechung · host Posikow Kehren Rechtsanwälte Fachanwälte - Hamburg
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Tochter auf Bali, Mieter zahlen die Zeche. 🏝️ Der Vermieter kündigt – die Tochter zieht angeblich ein. Klingt legitim. Ist es aber nicht, wenn sie seit Monaten auf Bali lebt, dort einen neuen Job angenommen hat und keinerlei Rückkehrpläne existieren. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat im Januar 2026 geurteilt – und das Ergebnis ist lehrreich. Für beide Seiten. ⚖️ 📋 Was ist passiert? Ein Mieterpaar in Berlin hatte einen befristeten Mietvertrag – Begründung: Eigenbedarf für die Tochter zum Studium. Die Tochter zog nie ein. Das Gericht sprach den Mietern 3.351,99 € Schadensersatz zu – aber lange nicht alles, was sie gefordert hatten. Der Grund? Fatale Fehler bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. 😬 ⚠️ Die 3 teuersten Fehler der Mieter: ❌ Zu früh ausgezogen – die doppelte Miete wurde nicht erstattet ❌ Sofort Makler beauftragt, ohne eigene Wohnungssuche zu dokumentieren ❌ Belege ohne Zahlungsnachweis – Umzugskosten komplett abgewiesen ✅ Was du aus diesem Urteil mitnimmst: 🔹 Eigenbedarf muss konkret, dokumentiert und zeitlich greifbar sein 🔹 Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gilt auch für Mieter – konsequent 🔹 Jeder Schadensposten braucht: Rechnung + Zahlungsbeleg + individuelle Begründung 🔹 Wer sich auf Bestandsschutz bei der Mietpreisbremse beruft, muss das beweisen 🎙️ Über diese Folge: Igor Posikow (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und Michael Kehren (Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht) analysieren das Urteil des AG Berlin-Mitte – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch. Law & Talk: Recht verstehen. Recht nutzen. Weitere Information zum Mietrecht: https://posikow-kehren.de/mietrecht/
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Vorgetäuschter Eigenbedarf: Tochter auf Bali, Mieter zahlen die Zeche. 🏝️ Der Vermieter kündigt – die Tochter zieht angeblich ein. Klingt legitim. Ist es aber nicht, wenn sie seit Monaten auf Bali lebt, dort einen neuen Job angenommen hat und keinerlei Rückkehrpläne existieren. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat im Januar 2026 geurteilt – und das Ergebnis ist lehrreich. Für beide Seiten. ⚖️ 📋 Was ist passiert? Ein Mieterpaar in Berlin hatte einen befristeten Mietvertrag – Begründung: Eigenbedarf für die Tochter zum Studium. Die Tochter zog nie ein. Das Gericht sprach den Mietern 3.351,99 € Schadensersatz zu – aber lange nicht alles, was sie gefordert hatten. Der Grund? Fatale Fehler bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. 😬 ⚠️ Die 3 teuersten Fehler der Mieter: ❌ Zu früh ausgezogen – die doppelte Miete wurde nicht erstattet ❌ Sofort Makler beauftragt, ohne eigene Wohnungssuche zu dokumentieren ❌ Belege ohne Zahlungsnachweis – Umzugskosten komplett abgewiesen ✅ Was du aus diesem Urteil mitnimmst: 🔹 Eigenbedarf muss konkret, dokumentiert und zeitlich greifbar sein 🔹 Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) gilt auch für Mieter – konsequent 🔹 Jeder Schadensposten braucht: Rechnung + Zahlungsbeleg + individuelle Begründung 🔹 Wer sich auf Bestandsschutz bei der Mietpreisbremse beruft, muss das beweisen 🎙️ Über diese Folge: Igor Posikow (Fachanwalt für Verkehrsrecht) und Michael Kehren (Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht) analysieren das Urteil des AG Berlin-Mitte – klar, praxisnah und ohne Juristendeutsch. Law & Talk: Recht verstehen. Recht nutzen. Weitere Information zum Mietrecht: https://posikow-kehren.de/mietrecht/
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