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EPISODE · Mar 31, 2026 · 49 MIN

Generative KI und die Musikbranche: Die Musterklagen der GEMA

from Digitalgespräch · host Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung

Das "ganze Internet" als Basis für KI-Trainingsdaten zu nutzen, ist ein unvorstellbarer technischer Aufwand mit fraglichem Nutzen für die Qualität der Modelle, aber es gibt Entwickler für Systeme generativer KI, die behaupten, genau das getan zu haben – natürlich ohne die Inhaber von Rechten der so genutzten Medieninhalte um Erlaubnis zu fragen oder gar an Profiten zu beteiligen. Ob nun wirklich alle online frei verfügbaren Inhalte beim KI-Training zum Einsatz kommen, oder „nur“ ein großer Teil davon: dass KI-Entwickler beim Training und dem Betrieb ihrer Produkte nachweislich und systematisch geltendes Urheberrecht verletzen, hat nun erstmals ein Gericht geklärt, nämlich das Landgericht München. Geklagt hat die deutsche Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik, die GEMA, und zwar gegen den Tech-Giganten OpenAI und den Anbieter des nicht minder marktmächtigen KI-Produktes Suno AI, das für die voll-automatisierte Produktion von Musikstücken mittels Prompting verwendet wird. Für OpenAI liegt bereits ein Urteil vor, das Gericht hat im Sinne der Kreativen und Rechteinhaber entschieden. Im Fall von Suno AI steht die Entscheidung noch aus. In jedem Fall zeigen die internationalen Reaktionen aus Politik, Presse und der Branche: Die GEMA-Klagen sind ein wichtiger Meilenstein im Kampf um Anerkennung und Wert menschlicher kreativer Arbeit. Dr. Kai Welp ist Chefjustiziar der GEMA. Im Digitalgespräch berichtet der Anwalt für Urheber- und Medienrecht von den beiden international aufsehenerregenden Klagen, die die GEMA im Winter 2024/25 gegen die KI-Entwickler hinter ChatGPT und Suno AI eingereicht hat und schildert, welche Argumente und Beweise er und sein Team in die Verhandlungen eingebracht haben. Er gibt Einblicke in die Überlegungen und Zielsetzungen hinter den Klagen und ordnet die Bedeutung der Verfahren auch auf internationaler Ebene ein. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Welp, wie faire Vereinbarungen zwischen Kreativen und KI-Entwicklern aussehen könnten, welche Werte und Leitgedanken die GEMA für Künstliche Intelligenz in der Kreativbranche vertritt – und warum er zuversichtlich ist, dass KI nicht zwangsläufig menschliche Kreativarbeit verdrängen wird. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-77-kai-welp Link zur KI-Charta der GEMA: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-charta-der-gema Link zum Dossier „KI in der Musik“ auf der Webseite der GEMA: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik Link zu den Key Facts der in dieser Folge besprochenen Studie im Auftrag von GEMA und SACEM: https://www.gema.de/documents/d/guest/gema_sacem_goldmedia_ki-und-musik-key-facts-pdf

Das "ganze Internet" als Basis für KI-Trainingsdaten zu nutzen, ist ein unvorstellbarer technischer Aufwand mit fraglichem Nutzen für die Qualität der Modelle, aber es gibt Entwickler für Systeme generativer KI, die behaupten, genau das getan zu haben – natürlich ohne die Inhaber von Rechten der so genutzten Medieninhalte um Erlaubnis zu fragen oder gar an Profiten zu beteiligen. Ob nun wirklich alle online frei verfügbaren Inhalte beim KI-Training zum Einsatz kommen, oder „nur“ ein großer Teil davon: dass KI-Entwickler beim Training und dem Betrieb ihrer Produkte nachweislich und systematisch geltendes Urheberrecht verletzen, hat nun erstmals ein Gericht geklärt, nämlich das Landgericht München. Geklagt hat die deutsche Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik, die GEMA, und zwar gegen den Tech-Giganten OpenAI und den Anbieter des nicht minder marktmächtigen KI-Produktes Suno AI, das für die voll-automatisierte Produktion von Musikstücken mittels Prompting verwendet wird. Für OpenAI liegt bereits ein Urteil vor, das Gericht hat im Sinne der Kreativen und Rechteinhaber entschieden. Im Fall von Suno AI steht die Entscheidung noch aus. In jedem Fall zeigen die internationalen Reaktionen aus Politik, Presse und der Branche: Die GEMA-Klagen sind ein wichtiger Meilenstein im Kampf um Anerkennung und Wert menschlicher kreativer Arbeit. Dr. Kai Welp ist Chefjustiziar der GEMA. Im Digitalgespräch berichtet der Anwalt für Urheber- und Medienrecht von den beiden international aufsehenerregenden Klagen, die die GEMA im Winter 2024/25 gegen die KI-Entwickler hinter ChatGPT und Suno AI eingereicht hat und schildert, welche Argumente und Beweise er und sein Team in die Verhandlungen eingebracht haben. Er gibt Einblicke in die Überlegungen und Zielsetzungen hinter den Klagen und ordnet die Bedeutung der Verfahren auch auf internationaler Ebene ein. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Welp, wie faire Vereinbarungen zwischen Kreativen und KI-Entwicklern aussehen könnten, welche Werte und Leitgedanken die GEMA für Künstliche Intelligenz in der Kreativbranche vertritt – und warum er zuversichtlich ist, dass KI nicht zwangsläufig menschliche Kreativarbeit verdrängen wird. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-77-kai-welp Link zur KI-Charta der GEMA: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-charta-der-gema Link zum Dossier „KI in der Musik“ auf der Webseite der GEMA: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik Link zu den Key Facts der in dieser Folge besprochenen Studie im Auftrag von GEMA und SACEM: https://www.gema.de/documents/d/guest/gema_sacem_goldmedia_ki-und-musik-key-facts-pdf

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