EPISODE · Jun 15, 2024 · 9 MIN
"Ich verzichte auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage."
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- Verzicht auf Erhebung der Kündigungsschutzklage - BAG: hohe Anforderungen - angemessene Gegenleistung muss erfolgen 1. Fall des BAG: (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2014, 2 AZR 788/13 einfacher Klageverzicht auf Kündigungsbestätigung unwirksam - „Ich (Arbeitnehmer) bestätige, dass ich weitergehende Ansprüche aus und in Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung nicht mehr gegen die Firma F habe. Eine Kündigungsschutzklage werde ich nicht erheben; eine bereits erhobene Kündigungsschutzklage werde ich unverzüglich zurücknehmen.“ 2. Fall des BAG: Bundesarbeitsgericht vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14 - im Abwicklungsvertrag mit Gegenleistung „gutes Zeugnis“ ebenfalls unwirksam (BAG vom 24.09.2015, 2 AZR 347/14) Artikel: 1. Zugang einer Kündigung und Kündigungsbestätigung 2. Abwicklungsvertrag und Verzicht auf Klage 3. Verzicht vor Zugang der Kündigung auf Klage? Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht Christburger Str. 23 10405 Berlin Tel.: 030 74923060 E-mail: [email protected] Facebook: https://www.facebook.com/anwaltfuerarbeitsrechtberlin
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