EPISODE · Jul 25, 2026 · 19 MIN
Kündigung wegen Abwerben von Arbeitskollegen.
from Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · host Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Arnsberg, Urteil vom 31.03.2026 – 1 Ca 877/25: Eine Erzieherin kündigt ihr Arbeitsverhältnis selbst zum 31.03.2026, um zu einem konkurrierenden Arbeitgeber zu wechseln.Die bisherige Arbeitgeberin wirft ihr vor, Kollegen aktiv „abgeworben“ zu haben und spricht am 08.12.2025 eine fristlose Kündigung aus.Das Gericht hält die Kündigung für unwirksam: Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB war für einen Großteil der Vorwürfe bereits abgelaufen.Die später bekannt gewordenen Abwerbevorwürfe rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung.Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum 31.03.2026 fort; die Klägerin ist weiterzubeschäftigen und erhält die restliche Vergütung für Dezember sowie ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.Artikel:1. Kündigung in Berlin2. Kündigungsschutzklage in BerlinPodcastfolgen:1. Probezeit und Kündigung2. Kündigung: Schritt für Schritt erklärt3. Kündigungsfristen für ArbeitnehmerHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 [email protected]📞 030 74923060🌐 https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8▶️ YouTube: https://www.youtube.com/@andreasmartin8119
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