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EPISODE · Jun 12, 2024 · 19 MIN

Low Performer loswerden - Geht das?

from Sinnplauderei – weibliche Wirkkraft im Familienunternehmen & Business · host Nina Hartmann

Wie werde ich Low Performer los? Arbeitsrechtliche Antwort: das ist echt schwierig! Was sind Low Performer? Der Begriff “Low Performer“ hat sich auch im deutschsprachigen Gebrauch etabliert. Man spricht auch von „Minderleistern“ oder „leistungsschwachen Arbeitnehmern“. Der Arbeitgeber spricht auch gern von „schlechten Mitarbeitern“. In vielen Fällen erledigen sich die juristischen Feinheiten schon weit vor einem Urteil durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. In diesen Fällen muss nicht zwingend ein Kündigungsgrund bestanden haben. Dies ist dann letztendlich eine Frage der Höhe der Abfindung. Diese wird von den Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich beeinflusst und damit mittelbar wiederum durch die gefällten Urteile des BAG und teilweise auch der unteren Instanzgerichte. Die deutsche Rechtsprechung muss mangels geschriebener gesetzlicher Regelungen im Arbeitsrecht versuchen, in eigener Abwägungsentscheidung, den Interessen von AG und Arbeitnehmer (AN) gerecht zu werden. Dabei bewegt sie sich vor dem Hintergrund des Kündigungsschutzgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als Arbeitnehmerschutzrechte und den Art. 12 I GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 14 I GG (Schutz des Eigentums) als Schutzrechte für Unternehmen. Arbeitsrechtlich wird das AV als wirtschaftliches Austauschverhältnis angesehen, bei dem sich die Hauptpflichten Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht (AG) und Arbeitspflicht (AN) gegenüberstehen. Die Rechtsprechung zum „Low Performer“ dreht sich also um die gesetzlich ungeregelte Frage nach dem Inhalt und der Ausgestaltung dieser Arbeitspflicht und der arbeitsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel bei einer Verletzung dieser Pflicht. Arbeitsrechtlich können folgende Formen der LPce unterschieden werden: 1. Nichtleistung 2. Minderleistung 3. Schlechtleistung 4. Fehlleistung Fraglich ist ob die LPce-Kündigung eine personen- oder verhaltensbezogene Kündigung ist, was wiederum Auswirkungen auf eine Abmahnpflicht hat. Darlegungs- und Beweislasten spielen im Arbeitsprozess eine große Rolle. Mein Rat: Die 6-monatige Probezeit sinnvoll nutzen. Mehr Informationen im Podcast.

Wie werde ich Low Performer los? Arbeitsrechtliche Antwort: das ist echt schwierig! Was sind Low Performer? Der Begriff “Low Performer“ hat sich auch im deutschsprachigen Gebrauch etabliert. Man spricht auch von „Minderleistern“ oder „leistungsschwachen Arbeitnehmern“. Der Arbeitgeber spricht auch gern von „schlechten Mitarbeitern“. In vielen Fällen erledigen sich die juristischen Feinheiten schon weit vor einem Urteil durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. In diesen Fällen muss nicht zwingend ein Kündigungsgrund bestanden haben. Dies ist dann letztendlich eine Frage der Höhe der Abfindung. Diese wird von den Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich beeinflusst und damit mittelbar wiederum durch die gefällten Urteile des BAG und teilweise auch der unteren Instanzgerichte. Die deutsche Rechtsprechung muss mangels geschriebener gesetzlicher Regelungen im Arbeitsrecht versuchen, in eigener Abwägungsentscheidung, den Interessen von AG und Arbeitnehmer (AN) gerecht zu werden. Dabei bewegt sie sich vor dem Hintergrund des Kündigungsschutzgesetzes und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als Arbeitnehmerschutzrechte und den Art. 12 I GG (Berufsausübungsfreiheit) und Art. 14 I GG (Schutz des Eigentums) als Schutzrechte für Unternehmen. Arbeitsrechtlich wird das AV als wirtschaftliches Austauschverhältnis angesehen, bei dem sich die Hauptpflichten Beschäftigungs- und Entgeltzahlungspflicht (AG) und Arbeitspflicht (AN) gegenüberstehen. Die Rechtsprechung zum „Low Performer“ dreht sich also um die gesetzlich ungeregelte Frage nach dem Inhalt und der Ausgestaltung dieser Arbeitspflicht und der arbeitsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel bei einer Verletzung dieser Pflicht. Arbeitsrechtlich können folgende Formen der LPce unterschieden werden: 1. Nichtleistung 2. Minderleistung 3. Schlechtleistung 4. Fehlleistung Fraglich ist ob die LPce-Kündigung eine personen- oder verhaltensbezogene Kündigung ist, was wiederum Auswirkungen auf eine Abmahnpflicht hat. Darlegungs- und Beweislasten spielen im Arbeitsprozess eine große Rolle. Mein Rat: Die 6-monatige Probezeit sinnvoll nutzen. Mehr Informationen im Podcast.

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This episode was published on June 12, 2024.

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