EPISODE · Oct 21, 2020 · 1H 18M
Maßvolle Überwachung - 21. Oktober 2020 - RegPK
from Neues aus der Bundespressekonferenz · host Tilo Jung
0:00 RegPK-Beginn 1:59 Kabinettsbericht (u.a. Überwachung) Naive Fragen zu: 9:15 Neue Überwachungsbefugnisse - zu den neuen Überwachungsbefugnissen für alle 19 Geheimdienste in Deutschland: diese sollen künftig "Verdächtigen" Trojaner aufs Handy spielen können, um Anrufe und Nachrichten wie Whatsapp mitschneiden zu können. Was für ein VERDÄCHTIGER muss man sein, um einen Trojaner untergeschleust zu bekommen? - gelten diese Überwachungsbefugnisse für ALLE Messengerdienste? - wie konnte die Justizministerin aus Sicht der Bürgerrechte all dem zustimmen? - weil das BMJ gerade stolz war, dass keine "Online-Durchsuchung" möglich sei. Wie können Sie das denn sicherstellen? Wenn man einen Trojaner auf einem Gerät installiert, ist es technisch nicht nachvollziehbar, ob da jetzt nur mitgelesen wird (Quellen-TKÜ) oder ob gleich durchsucht wird. Dazu gibt's Gutachten und es kann missbraucht werden. Wie stellen Sie sicher, dass es nicht zu Online-Durchsuchungen kommen kann, obwohl das technisch gar nicht auszuschließen ist? (ab 18:17) - dass es eine "rechtliche Abgrenzung" gibt, ist mir klar. Wie stellen Sie sicher, dass es keinen Missbrauch gibt? Ein Beamter könnte es ja trotzdem machen, obwohl es nicht legal ist. Und er könnte dabei nicht erwischt werden... Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Konto: Jung & Naiv IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900 GLS Gemeinschaftsbank PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv
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0:00 RegPK-Beginn 1:59 Kabinettsbericht (u.a. Überwachung) Naive Fragen zu: 9:15 Neue Überwachungsbefugnisse - zu den neuen Überwachungsbefugnissen für alle 19 Geheimdienste in Deutschland: diese sollen künftig "Verdächtigen" Trojaner aufs Handy spielen können, um Anrufe und Nachrichten wie Whatsapp mitschneiden zu können. Was für ein VERDÄCHTIGER muss man sein, um einen Trojaner untergeschleust zu bekommen? - gelten diese Überwachungsbefugnisse für ALLE Messengerdienste? - wie konnte die Justizministerin aus Sicht der Bürgerrechte all dem zustimmen? - weil das BMJ gerade stolz war, dass keine "Online-Durchsuchung" möglich sei. Wie können Sie das denn sicherstellen? Wenn man einen Trojaner auf einem Gerät installiert, ist es technisch nicht nachvollziehbar, ob da jetzt nur mitgelesen wird (Quellen-TKÜ) oder ob gleich durchsucht wird. Dazu gibt's Gutachten und es kann missbraucht werden. Wie stellen Sie sicher, dass es nicht zu Online-Durchsuchungen kommen kann, obwohl das technisch gar nicht auszuschließen ist? (ab 18:17) - dass es eine "rechtliche Abgrenzung" gibt, ist mir klar. Wie stellen Sie sicher, dass es keinen Missbrauch gibt? Ein Beamter könnte es ja trotzdem machen, obwohl es nicht legal ist. Und er könnte dabei nicht erwischt werden... Bitte unterstützt unsere Arbeit finanziell: Konto: Jung & Naiv IBAN: DE854 3060 967 104 779 2900 GLS Gemeinschaftsbank PayPal ► http://www.paypal.me/JungNaiv
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