Mittels KI erzeugte Deepfakes: Was sagt die Rechtswissenschaft? episode artwork

EPISODE · Jan 27, 2026 · 55 MIN

Mittels KI erzeugte Deepfakes: Was sagt die Rechtswissenschaft?

from Digitalgespräch · host Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung

Plötzlich das eigene Gesicht wie lebensecht auf Bildern zu sehen, die fiktive Situationen zeigen, oder die eigenen Stimme Sätze sagen zu hören, die man nie gesprochen hat: Diese Vorstellung ist beunruhigend. Mit generativer KI können inzwischen spielend leicht täuschend echte Medieninhalte erzeugt werden, die reale Personen in erfundene Kontexte setzen. In der Öffentlichkeit haben vor allem böswillige Deepfakes viel Aufmerksamkeit erregt, denn die Empörung über den Missbrauch generativer KI ist groß: Der Ausdruck Deepfakes wird verbunden mit Betrug, Manipulation der Öffentlichkeit, und pornografischen oder intimen Darstellungen ohne Einverständnis der abgebildeten Personen. Dieselbe Technologie kann freilich auch für vergleichsweise harmlose Zwecke eingesetzt werden: In Kunst und Kultur wird mit den neuen Möglichkeiten experimentiert, geschützt von der Kunstfreiheit und mit Freude gerade an dem, was vom Realen, Erwartbaren abweicht und nicht „Fake“ im Sinne von Täuschung sein soll. Und in der schnellen, wirtschaftlich orientierten Produktion von Bild- und Tonmaterialien für Werbung oder in der Unterhaltungsindustrie führen KI-Technologien nicht nur zu Zeitersparnis und neuen Workflows, sondern eröffnen auch einen potentiellen Markt für Persönlichkeitsmerkmale, die als Grundlage für KI-generierte Inhalte dienen – auch über den Tod der Menschen hinaus, deren Erscheinung diese Inhalte nachempfinden. Sind diese Fälle eine Herausforderung für Recht und Justiz? Viktoria Kraetzig ist Privatdozentin für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Informationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und befasst sich als Juristin unter anderem intensiv mit Fragen zu Urheber- und Medienrecht. Im Digitalgespräch erklärt die Expertin, wie die Rechtswissenschaften das Phänomen „Deepfakes“ fassen und ob die bestehenden Instrumente ausreichen, um es in seiner Bedrohlichkeit einzuhegen. Sie beschreibt, welche Rechtsgüter von der Diskussion um Deepfake-Technologien berührt werden und welche Fragen unter Juristen strittig sind. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Kraetzig, worin sich die neuen KI-generierten Bilder von den bisherigen Beispielen aus Werbung oder Satire unterscheiden, welche Rolle Geschmack und persönliche Schmerzgrenzen spielen – und warum die Rechtsdurchsetzung in digitalen Räumen an ihre Grenzen kommt. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-074-viktoria-kraetzig Zu einem Bericht über das Urteil des Landgerichts Berlin über die Nachbildung einer Synchronstimme mittels KI bei heise online: https://www.heise.de/news/Persoenlichkeitsrecht-Synchronstimme-ist-vor-KI-Nachahmung-geschuetzt-10623565.html Zu einem Bericht über das Hirschhausen-Urteil auf der Webseite des WDR: https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2025/03/20250328_hirschhausen_urteil.html Zu Viktoria Kraetzigs Profil auf der Webseite der Goethe-Universität: https://www.jura.uni-frankfurt.de/122384174/ContentPage_122384174

Plötzlich das eigene Gesicht wie lebensecht auf Bildern zu sehen, die fiktive Situationen zeigen, oder die eigenen Stimme Sätze sagen zu hören, die man nie gesprochen hat: Diese Vorstellung ist beunruhigend. Mit generativer KI können inzwischen spielend leicht täuschend echte Medieninhalte erzeugt werden, die reale Personen in erfundene Kontexte setzen. In der Öffentlichkeit haben vor allem böswillige Deepfakes viel Aufmerksamkeit erregt, denn die Empörung über den Missbrauch generativer KI ist groß: Der Ausdruck Deepfakes wird verbunden mit Betrug, Manipulation der Öffentlichkeit, und pornografischen oder intimen Darstellungen ohne Einverständnis der abgebildeten Personen. Dieselbe Technologie kann freilich auch für vergleichsweise harmlose Zwecke eingesetzt werden: In Kunst und Kultur wird mit den neuen Möglichkeiten experimentiert, geschützt von der Kunstfreiheit und mit Freude gerade an dem, was vom Realen, Erwartbaren abweicht und nicht „Fake“ im Sinne von Täuschung sein soll. Und in der schnellen, wirtschaftlich orientierten Produktion von Bild- und Tonmaterialien für Werbung oder in der Unterhaltungsindustrie führen KI-Technologien nicht nur zu Zeitersparnis und neuen Workflows, sondern eröffnen auch einen potentiellen Markt für Persönlichkeitsmerkmale, die als Grundlage für KI-generierte Inhalte dienen – auch über den Tod der Menschen hinaus, deren Erscheinung diese Inhalte nachempfinden. Sind diese Fälle eine Herausforderung für Recht und Justiz? Viktoria Kraetzig ist Privatdozentin für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Informationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und befasst sich als Juristin unter anderem intensiv mit Fragen zu Urheber- und Medienrecht. Im Digitalgespräch erklärt die Expertin, wie die Rechtswissenschaften das Phänomen „Deepfakes“ fassen und ob die bestehenden Instrumente ausreichen, um es in seiner Bedrohlichkeit einzuhegen. Sie beschreibt, welche Rechtsgüter von der Diskussion um Deepfake-Technologien berührt werden und welche Fragen unter Juristen strittig sind. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Kraetzig, worin sich die neuen KI-generierten Bilder von den bisherigen Beispielen aus Werbung oder Satire unterscheiden, welche Rolle Geschmack und persönliche Schmerzgrenzen spielen – und warum die Rechtsdurchsetzung in digitalen Räumen an ihre Grenzen kommt. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-074-viktoria-kraetzig Zu einem Bericht über das Urteil des Landgerichts Berlin über die Nachbildung einer Synchronstimme mittels KI bei heise online: https://www.heise.de/news/Persoenlichkeitsrecht-Synchronstimme-ist-vor-KI-Nachahmung-geschuetzt-10623565.html Zu einem Bericht über das Hirschhausen-Urteil auf der Webseite des WDR: https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2025/03/20250328_hirschhausen_urteil.html Zu Viktoria Kraetzigs Profil auf der Webseite der Goethe-Universität: https://www.jura.uni-frankfurt.de/122384174/ContentPage_122384174

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