EPISODE · Jan 16, 2023 · 30 MIN
Pillar Two: Safe Harbour Regelungen der OECD // EuGH zur umsatzsteuerlichen Organschaft // EuGH zu finalen Verlusten
from Frisch serviert - der Steuerpodcast · host PwC Deutschland | C.H. Beck
Unsere erste Episode in 2023 startet mit aktuellen OECD-Vorschlägen zu Pillar Two, v.a. zu den übergangsweisen Vereinfachungsregelungen (safe harbours) mittels drei verschiedener Tests, aber auch zu den in Aussicht gestellten permanenten safe harbours. Des Weiteren wird EuGH-Rechtsprechung beleuchtet: In zwei Urteilen zur umsatzsteuerlichen Organschaft stellt der EuGH zwar fest, dass der Organträger als einziger Steuerpflichtiger des Organkreises angesehen werden kann, die Urteile werfen aber weitere Fragen auf, u.a. zur Verwendung der USt-ID-Nummer, zu den Eingliederungsvoraussetzungen und zur Selbständigkeit der Mitglieder einer Organschaft. In einem anderen Urteil zu finalen Verlusten in der Rs. "W AG" äußert der EuGH die Auffassung, dass die Nichtberücksichtigung finaler ausländischer Betriebsstättenverluste im Stammhausstaat nicht unionsrechtswidrig ist, wenn aufgrund eines DBA auf Betriebsstätteneinkünfte die Freistellungsmethode anzuwenden ist, aber auch hier bleiben weitergehende Fragen offen, u.a. in Fällen der Einschränkung der Freistellung durch z.B. Rückfallklauseln.
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Unsere erste Episode in 2023 startet mit aktuellen OECD-Vorschlägen zu Pillar Two, v.a. zu den übergangsweisen Vereinfachungsregelungen (safe harbours) mittels drei verschiedener Tests, aber auch zu den in Aussicht gestellten permanenten safe harbours. Des Weiteren wird EuGH-Rechtsprechung beleuchtet: In zwei Urteilen zur umsatzsteuerlichen Organschaft stellt der EuGH zwar fest, dass der Organträger als einziger Steuerpflichtiger des Organkreises angesehen werden kann, die Urteile werfen aber weitere Fragen auf, u.a. zur Verwendung der USt-ID-Nummer, zu den Eingliederungsvoraussetzungen und zur Selbständigkeit der Mitglieder einer Organschaft. In einem anderen Urteil zu finalen Verlusten in der Rs. "W AG" äußert der EuGH die Auffassung, dass die Nichtberücksichtigung finaler ausländischer Betriebsstättenverluste im Stammhausstaat nicht unionsrechtswidrig ist, wenn aufgrund eines DBA auf Betriebsstätteneinkünfte die Freistellungsmethode anzuwenden ist, aber auch hier bleiben weitergehende Fragen offen, u.a. in Fällen der Einschränkung der Freistellung durch z.B. Rückfallklauseln.
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