EPISODE · Apr 17, 2026 · 25 MIN
RA098 Miet- oder Dienstvertrag beim Streaming | Antragsbefugnis bei Wal Timmy | App-Rabatte Ungleichbehandlung | Abschleppkosten in NRW | Reiseabbruch bei Corona | Unversichert bei Verschweigen von Ermittlungen
from Kurzerklärt - Der Jurapodcast · host Kurzerklärt Studios
In dieser Folge besprechen wir zunächst die neue BGH-Entscheidung zum Streamingabo (Urteil vom 16. April 2026 – III ZR 152/25): Der Senat ordnet das Verhältnis zwischen Plattform und Nutzer als Dienstvertrag ein – nicht als Miete – und kippt eine Klausel, nach der eine Kündigung erst wirksam werden soll, wenn ein vorab gekauftes Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Warum diese Entscheidung gleich in zwei Richtungen examensrelevant ist und wo der Haken bei § 307 Abs. 1 BGB liegt, erfahrt ihr im Hauptteil. Im Anschluss ordnen wir kurz die abgelehnten Eilanträge rund um den gestrandeten Wal Timmy vor dem VG Schwerin ein – ein Klassiker zur Antragsbefugnis und zu subjektiven Rechten, gerade fürs mündliche Examen.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" schauen wir auf das OLG Hamm zu App-Rabatten und AGG (PENNY/vzbv), das VG Köln zu fehlerhaft erlassenen Tarifstellen für Abschleppkosten in NRW, das OLG Zweibrücken zur Abgrenzung von Reiseabbruch und Reiseunterbrechung bei einer Corona-Quarantäne auf einer Kreuzfahrt sowie das LG Itzehoe zu einer spontanen Offenbarungsobliegenheit des Versicherungsnehmers im Brandfall.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
What this episode covers
In dieser Folge besprechen wir zunächst die neue BGH-Entscheidung zum Streamingabo (Urteil vom 16. April 2026 – III ZR 152/25): Der Senat ordnet das Verhältnis zwischen Plattform und Nutzer als Dienstvertrag ein – nicht als Miete – und kippt eine Klausel, nach der eine Kündigung erst wirksam werden soll, wenn ein vorab gekauftes Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Warum diese Entscheidung gleich in zwei Richtungen examensrelevant ist und wo der Haken bei § 307 Abs. 1 BGB liegt, erfahrt ihr...
NOW PLAYING
RA098 Miet- oder Dienstvertrag beim Streaming | Antragsbefugnis bei Wal Timmy | App-Rabatte Ungleichbehandlung | Abschleppkosten in NRW | Reiseabbruch bei Corona | Unversichert bei Verschweigen von Ermittlungen
No transcript for this episode yet
Similar Episodes
No similar episodes found.
Similar Podcasts
No similar podcasts found.