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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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Einführung ins Waffenrecht | Persönliche Eignung gem. § 6 WaffG | Bedürfnis gem. § 8 WaffG | Teil 3
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 1Hier gehts zur Einführung ins Waffenrecht Teil 2Hier gehts zur Playlist WaffenrechtThema: Einführung ins Waffenrecht, Teil 3: Persönliche Eignung, Bedürfnis und Rücknahme/Widerruf (§§ 6, 8, 45 WaffG)§ 6 WaffG – Persönliche Eignung betrifft – anders als die Zuverlässigkeit – nicht vorwerfbares Verhalten, sondern körperliche und geistige Einschränkungen. Neben den drei absoluten Eignungsausschlüssen (Geschäftsunfähigkeit, Suchtabhängigkeit, psychische Erkrankung) gibt es eine Auffangklausel für sonstige Gefährdungslagen. Wichtig: Es reicht der Verdacht. Die Behörde kann nach § 6 Abs. 2 WaffG ein Gutachten anfordern – wer nicht kooperiert, muss mit negativen Schlüssen rechnen.§ 8 WaffG – Bedürfnis ist das zentrale Element des deutschen Waffenrechts. Kumulativ erforderlich sind ein besonders anzuerkennendes Interesse (konkret und gegenwärtig, nicht nur möglicherweise künftig) sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffe für den beantragten Zweck. Das Bedürfnis wird sehr eng ausgelegt – im Zweifel gegen die Erlaubnis.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ORIGINALEXAMENSKLAUSUR | Widerruf wg. Unzuverlässigkeit | Waffenrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Teil 3
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In der abschließenden Folge widmen wir uns der examensrelevantesten Frage des gesamten Falls: Reicht ein bloßer Verfassungsschutz-Verdachtsfall, um über die Mitgliedschaft waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen?Zwei Vereinigungen sind zu trennen. „Der Flügel" ist als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft – Verfassungsfeindlichkeit steht fest. Aber der Kläger war nie Mitglied, sondern stand nur auf einem E-Mail-Verteiler. Keine Mitgliedschaft, Tatbestand verfehlt. Bei der AfD (Bundesverband und Landesverband Hessen) war zum maßgeblichen Zeitpunkt Oktober 2022 nur ein Verdachtsfall ausgesprochen – und genau daran hängt der Streit.Die Kernfrage lautet: Worauf bezieht sich die Verdachtsformel „Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen" in § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG – nur auf die Mitgliedschaft oder auch auf die Verfassungsfeindlichkeit der Vereinigung? Das VG Frankfurt folgt der herrschenden Linie: Die Formel bezieht sich grammatikalisch nur auf die Mitgliedschaft; die Bestrebungen der Vereinigung müssen feststehen („verfolgt oder verfolgt hat" – Präsens und Perfekt, keine Möglichkeitsform). Ein Verdachtsfall genügt nicht.Die Gegenauffassung (VG Düsseldorf) lässt den Verdacht auch für die Bestrebungen ausreichen – teleologisch: Schutzlücken bei großen Parteien, Nachweis feststehender Verfassungsfeindlichkeit praktisch kaum führbar. Dieses Argument hat echtes Gewicht und muss fair dargestellt werden.Die herrschende Linie (OVG Sachsen-Anhalt, BayVGH, VG Gera, VG Regensburg, VG Frankfurt) hält mit drei Argumenten dagegen: Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte (Novelle 2019 zielte auf die NPD mit feststehender BVerfG-Feststellung) und – als Königsargument – die Methodenfigur des BayVGH: Teleologie füllt den Auslegungskorridor aus, den Wortlaut, Systematik und Historie eröffnen – sie korrigiert den Wortlaut aber nicht. Schwierigkeit der Beweisführung ist kein dogmatisches Argument.Verfassungsrechtlicher Überbau: Das Parteienprivileg (Art. 21 Abs. 4 GG) reserviert die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit einer Partei dem BVerfG. Eine Waffenbehörde darf diese Frage nicht als Vorfrage im Widerrufsbescheid beantworten.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ORIGINALEXAMENSKLAUSUR | Widerruf wg. Unzuverlässigkeit | Waffenrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Teil 2
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In Teil 2 steigen wir in die Begründetheit ein. Maßstab ist § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: Der Widerruf ist aufzuheben, soweit er rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt. Nach unproblematischer formeller Rechtmäßigkeit liegt der Schwerpunkt auf der materiellen Ebene.Herzstück dieser Folge ist § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a aa WaffG: Hat der Kläger selbst verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt? Das Gericht prüft zweistufig. Inhaltlich sind die Äußerungen – Verwendung von Begriffen wie „Umvolkung", pauschale Verächtlichmachung von Demokratie und Rechtsstaat – durchaus verfassungsfeindlich aufgeladen. Aber eine verfassungsfeindliche Gesinnung ist noch keine Bestrebung. Der Begriff „Bestrebung" – ausgelegt anhand von § 92 Abs. 2, 3 StGB und § 4 BVerfSchG – verlangt ein aktiv-tätiges, planvolles, zielgerichtetes „Hinarbeiten" mit aggressiver Komponente. Bloße Kritik, Ablehnung oder das Kundtun einer Meinung genügen nicht; erst der Aufruf zu oder die Ankündigung konkreter Aktivitäten überschreitet die Schwelle (BVerfG 2022). Beides fehlt hier durchgehend.Zwei examenstaugliche Nebenargumente: Der fehlende Waffenbezug (kein Aufruf zur Bewaffnung) stützt die Einschätzung. Beim Liken auf Facebook fehlt es an Reichweite und gezielter Verbreitung – die Posts erreichen trotz vierstelliger Freundeszahl nur einstellige Like-Zahlen; die Aktivismusschwelle ist nicht überschritten. Offen bleibt, ab welcher Reichweite ein Like zur Bestrebung werden kann – eine wichtige offene Flanke für Abwandlungen.Eigenständiger Aufhebungsgrund ist zudem das Bestimmtheitsgebot (§ 37 Abs. 1 VwVfG, Art. 20 Abs. 3 GG): Der Bescheid muss mitteilen, welche Tatbestandsvariante des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG durch welche konkreten Tatsachen erfüllt sein soll. Eine pauschale „Gesamtschau" ohne Variantentrennung verletzt Art. 19 Abs. 4 GG und macht den Bescheid selbstständig rechtswidrig.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ORIGINALEXAMENSKLAUSUR | Widerruf wg. Unzuverlässigkeit | Waffenrecht | Allgemeines Verwaltungsrecht | Teil 1
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:Teil 1: Sachverhalt und Normen (VG Frankfurt a. M., Urt. v. 12.09.2024 – 5 K 3302/22.F)In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zu einem brandaktuellen Fall aus dem Waffenrecht: Ein über 70-jähriger Jäger und AfD-Funktionär verliert seine Waffenbesitzkarte – wegen YouTube-Videos, Facebook-Likes und Verfassungsschutzerkenntnissen im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Das VG Frankfurt hebt den Bescheid auf. Aber warum?Heute legen wir das Fundament: Wir nehmen den Sachverhalt durch und erschließen die Normenarchitektur, die den Fall trägt.Ermächtigungsgrundlage des Widerrufs ist § 45 Abs. 2 WaffG – lex specialis gegenüber §§ 48, 49 VwVfG. Der Widerruf setzt voraus, dass nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die zur Versagung hätten führen müssen. Versagungsgrund ist die fehlende Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 WaffG. Was Zuverlässigkeit bedeutet, regelt § 5 WaffG negativ – mit zwei Stockwerken: Abs. 1 (absolute Unzuverlässigkeit) und Abs. 2 (Regelunzuverlässigkeit). Im Fall relevant ist allein § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG mit seinen drei Tatbestandsvarianten: Buchst. a aa (eigene verfassungsfeindliche Bestrebungen), Buchst. b (Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung) und Buchst. c (Unterstützung einer solchen Vereinigung). Diese drei Varianten sauber auseinanderzuhalten ist der Schlüssel zum Fall – und Thema der nächsten Folgen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR254 Strafrecht AT | Kausalität bei Gremienentscheidungen | Der “LEDERSPRAYFALL" Teil 2
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir das Kausalitätsproblem bei Kollegialentscheidungen anhand des Lederspray-Falls. Im Mittelpunkt steht die Frage: Kann die Stimmabgabe eines einzelnen Gremienmitglieds kausal für einen späteren strafrechtlichen Erfolg sein, wenn niemand allein den Beschluss hätte herbeiführen können?Zu unterscheiden sind zwei Konstellationen. Bei einer Einstimmen-Mehrheit lässt sich jede Ja-Stimme nicht hinwegdenken, ohne dass der Beschluss entfiele – kumulative Kausalität aller zustimmenden Mitglieder ist zu bejahen. Problematisch wird es bei einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen: Die einzelne Stimme kann hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele – die klassische csqn-Formel versagt.Zur Lösung werden drei Ansätze diskutiert. Die kumulative Kausalität behandelt alle Stimmen als gemeinsame Ursache, stößt aber an Grenzen, da die Einzelstimme bei Mehrheitsbeschlüssen gerade nicht unentbehrlich ist. Die alternative Kausalität (modifizierte Äquivalenztheorie) stellt auf den Gesamtbeschluss ab – einzelne Stimmen können alternativ, aber nicht kumulativ hinweggedacht werden. Die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ermöglicht gegenseitige Zurechnung der Tatbeiträge, löst das Kausalitätsproblem dogmatisch aber nicht wirklich, da sie eigene kausale Beiträge voraussetzt.Der BGH stellte im Lederspray-Fall auf die gemeinsame Beschlussfassung ab und bejahte Mittäterschaft aller Geschäftsführer für die Folgen der Unterlassung.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR151 Polizei- und Ordnungsrecht | Gesetzliche Grenzen des Ermessens nach § 40 VwVfG (Teil 2): Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch, sonstige Gesetze
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Thema: ÖR151 – Gesetzliche Grenzen des Ermessens nach § 40 VwVfG (Teil 2): Ermessensüberschreitung, Ermessensnichtgebrauch, sonstige GesetzeIn dieser Folge schließen wir die Ermessensprüfung nach § 40 VwVfG ab. Während Teil 1 den Ermessensfehlgebrauch behandelt hat, geht es heute um den zweiten Block: die gesetzlichen Grenzen des Ermessens.Zu unterscheiden sind zwei Bereiche. Erstens Verstöße gegen die Ermächtigungsnorm selbst: Die Ermessensüberschreitung liegt vor, wenn der äußere Rahmen der Ermächtigungsnorm überschritten wird – etwa durch Verhängung einer Rechtsfolge, die das gesetzliche Höchstmaß übersteigt, oder durch Ermessensausübung, obwohl das Entschließungsermessen tatsächlich auf Null reduziert war. Der Ermessensnichtgebrauch liegt vor, wenn die Behörde von einem eingeräumten Ermessen überhaupt keinen Gebrauch macht – etwa weil sie irrig von gebundener Verwaltung ausgeht oder wesentliche Gesichtspunkte (z. B. Abschiebungshindernisse) unberücksichtigt lässt.Zweitens bilden sonstige Gesetze Grenzen des Ermessens: Durch die Ermessensentscheidung darf kein Rechtsverstoß bewirkt werden. Besonders relevant sind verfassungsrechtliche Vorgaben – insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Übermaßverbot) und die Grundrechte. Am Saarheimer Höhlen-Fall wird gezeigt, wie das Entschließungs- und Auswahlermessen bei reiner Selbstgefährdung im Licht von Art. 2 Abs. 1 GG (Handlungsfreiheit) und Art. 2 Abs. 2 GG (Leben, körperliche Unversehrtheit) zu prüfen ist.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR128 Schuldrecht AT | Aufbau des BGB | Begriff des Schuldverhältnisses | Arten von Pflichten
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteFolgenbeschreibung:Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Wer die Grundstruktur versteht, hat einen entscheidenden Vorteil in jeder zivilrechtlichen Klausur.Der Gesetzgeber arbeitet im BGB mit der Technik der „vor die Klammer gezogenen" Regelungen: Der Allgemeine Teil des BGB gilt für das gesamte Privatrecht; der Allgemeine Teil des Schuldrechts (§§ 241–432 BGB) gilt für alle Schuldverhältnisse – unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Miet- oder Werkvertrag handelt. Erst ab § 433 BGB folgt der Besondere Teil mit den konkreten Vertragstypen.Schuldverhältnis bezeichnet die rechtliche Sonderverbindung zwischen Gläubiger und Schuldner. Zu unterscheiden sind das Schuldverhältnis im engeren Sinne (der einzelne Anspruch) und im weiteren Sinne (das gesamte Bündel aus Rechten und Pflichten).Die zentrale Norm ist § 241 BGB: Abs. 1 regelt die Leistungspflichten (primäre Pflichten, die von Anfang an bestehen; sekundäre Leistungspflichten als Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung). Abs. 2 regelt die Schutzpflichten – die Pflicht, auf Rechte und Rechtsgüter des anderen Rücksicht zu nehmen, ohne dass dies ausdrücklich vereinbart werden muss.Damit sind die drei Pflichtengruppen des Schuldrechts benannt, die über § 280 BGB als Mutter aller schuldrechtlichen Schadensersatzansprüche relevant werden.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR150 Polizei- und Ordnungsrecht | Ermessen nach § 40 VwVfG | gebundene Verwaltung | intendiertes Ermessen | Ermessensfehlgebrauch | Teil 1
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge tauchen wir tiefer in das pflichtgemäße Ermessen nach § 40 VwVfG ein – die Grundnorm für jede verwaltungsrechtliche Klausur mit Kann-, Soll- oder Muss-Vorschriften.Zunächst wird die gebundene Verwaltung (ist/muss-Vorschriften, keine Anwendung des § 40 VwVfG) von echten Ermessensnormen abgegrenzt. Dazwischen liegt das intendierte Ermessen: Bei Soll-Vorschriften ist der Regelfall gebunden, nur in atypischen Fällen eröffnet sich Entscheidungsfreiheit. Atypisch sind insbesondere Fälle, die zwar vom Wortlaut, nicht aber vom Zweck der Norm erfasst werden (z. B. Missbrauchsfälle) – die Voraussetzungen eines atypischen Falls unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle. Intendiertes Ermessen ist die vom BVerwG entwickelte Obergruppe, zu der die Soll-Vorschriften zählen; es lässt sich nicht immer am Wortlaut ablesen, sondern muss durch Auslegung ermittelt werden – ein Indiz ist ein regelbeispielhafter Normaufbau.Für die Kann-Vorschrift als Normalfall im Polizeirecht wird sodann der Verstoß gegen § 40 VwVfG geprüft. Dieser kann auf zwei Wegen vorliegen: Verfehlung des Ermessenszwecks oder Nichteinhaltung der gesetzlichen Grenzen. Im Fokus dieser Folge steht der Ermessensfehlgebrauch (Ermessensmissbrauch): Die Behörde bleibt zwar im Rahmen der Ermächtigungsnorm, übt ihr Ermessen aber aus sachfremden Gründen aus (z. B. Strafgründe bei Gefahrenabwehrmaßnahmen, Schikane). Der Ermessenszweck wird dabei vor allem systematisch ausgelegt.Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens folgen in ÖR151.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR149 Polizei- und Ordnungsrecht | Rechtsfolge | Ermessen | Aufbau | Anspruch auf Einschreiten | Ermessensreduzierung auf Null
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SR253 Strafrecht AT | Kausalität bei Gremienentscheidungen - der “LEDERSPRAYFALL" | Teil 1
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ZR127 Der Flugreisefall, Teil 3: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)
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589
SR252 Strafrecht AT | Fall zur Kausalität und objektiven Zurechnung | Der “Retterfall" (BGH, Beschl. v. 05.05.2021 – 4 StR 19/20; BGH, Beschl. v. 19.01.2022 – 4 StR 112/21)
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ZR126 Der Flugreisefall, Teil 2: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)
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ÖR148 Polizei- und Ordnungsrecht | Rechtsfolge | Ermessen | Beispielsfall: Racial Profiling
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & LoseblattBei: Apple Podcast WebsiteWas ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung:In dieser Folge klären wir, wie die Rechtsfolgenprüfung im Polizeirecht strukturiert ist – und wo in Klausuren die meisten Punkte liegen. Am Beispiel einer Originalexamensklausur (Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort, Racial Profiling) wird die gesamte Prüfarchitektur durchgearbeitet.Das Ermessen (§ 12 BlnASOG bzw. Landesäquivalent, lex specialis zu § 40 VwVfG) ist die Sammelnorm der Rechtsfolge. Innerhalb des Ermessens steht die Ermessensüberschreitung durch Verletzung höherrangigen Rechts im Mittelpunkt – gegliedert in zwei sauber zu trennende Prüfungsebenen.Ebene 1 – Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG): klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Beispielfall: angemessen trotz Streubreite, da Eingriffsintensität gering und legitimer Zweck schwer wiegt. Ausnahme: Personen, die evident keinen Zusammenhang zur Gefährlichkeit des Ortes aufweisen (Hochzeitsgesellschafts-Argument).Ebene 2 – Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 3 GG): strenge Verhältnismäßigkeit. Ungleichbehandlung liegt bereits bei Mitkausalität eines verpönten Merkmals vor (Nachtarbeitsverbot-Linie, BVerfG 1992). Unterschieden werden: Racial Profiling im engeren Sinne (ausschlaggebende Anknüpfung an Hautfarbe – verfassungswidrig) und Anknüpfung im Motivbündel (zulässig nur unter engen Voraussetzungen mit verhaltensbezogenen Zusatzgründen und erhöhter Darlegungslast). Im Beispielfall: Hautfarbe war wesentlicher Auswahlgrund – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, Maßnahme rechtswidrig.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR251 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir die Strafbarkeitsprüfung bei Erfolgsdelikten: Nach der Kausalität folgt als zweiter Schritt die objektive Zurechnung. Sie filtert Kausalverläufe heraus, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich sind, aber keine strafrechtliche Haftung begründen sollen.Formel: Ein tatbestandlicher Erfolg ist dem Täter objektiv zurechenbar, wenn das ursächliche Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat.Im ersten Schritt (Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr) fehlt die Zurechnung bei: Schadenseintritt außerhalb menschlichen Beherrschungsvermögens, sozialadäquatem/erlaubtem Risiko, fehlender Schutzzweckzusammenhang und bloßer Risikoverringerung.Im zweiten Schritt (Verwirklichung der Gefahr im Erfolg) ist die Zurechnung ausgeschlossen bei: atypischem, unvorhersehbarem Kausalverlauf, eigenverantwortlichem Dazwischentreten eines Dritten, eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und rechtmäßigem Alternativverhalten.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR125 Der Flugreisefall, Teil 1: Vertragliche, quasi-vertragliche und deliktische Ansprüche (BGH, Urt. v. 07.01.1971 – VII ZR 9/70)
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge widmen wir uns einem absoluten Klassiker, der im Examen immer wieder auftaucht: dem Flugreisefall. Ein 17-Jähriger schmuggelt sich ohne Ticket in einen Flug nach New York. Die Fluggesellschaft verlangt den Flugpreis. Teil 1 behandelt alle Anspruchsgrundlagen außer dem Bereicherungsrecht – das folgt in der nächsten Folge.Geprüft werden: vertraglicher Anspruch aus §§ 631, 632 BGB (Flugreisevertrag als Werkvertrag; kein Vertragsschluss, keine konkludente Einigung, Ablehnung des faktischen Vertragsverhältnisses), Anspruch aus c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB; scheitert am fehlenden vorvertraglichen Schuldverhältnis und am Vorrang des Minderjährigenschutzes), Anspruch aus GoA (kein Fremdgeschäftsführungswille), § 823 Abs. 1 BGB (kein geschütztes Rechtsgut verletzt) sowie §§ 823 Abs. 2 iVm 265a StGB (Haftungstatbestand liegt vor, aber kein Schaden nach Differenzhypothese und normativem Schadensbegriff, da der Platz ohnehin leer geblieben wäre).Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR250 Strafrecht AT | Kausalität
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge widmen wir uns einem zentralen Prüfungsmerkmal des Allgemeinen Teils: der Kausalität. Sie ist ausschließlich bei Erfolgsdelikten relevant und beschreibt den Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem tatbestandlichen Erfolgseintritt.Grundlage ist die conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie): Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.Die Folge behandelt die wichtigsten Sonderfälle: Bei der überholenden Kausalität bewirkt eine unabhängige zweite Ursache den Erfolg schneller und allein – die erste Handlung ist dann nicht kausal (Ausnahme: sie wirkt noch wesentlich fort). Bei kumulativer Kausalität bewirken zwei unabhängige Handlungen den Erfolg erst zusammen – beide sind kausal. Hypothetische Ersatzursachen bleiben stets außer Betracht. Bei der alternativen Kausalität reicht jede von zwei Handlungen für sich aus – hier versagt die Standardformel und wird modifiziert: Kausal ist jede Bedingung, die nicht alternativ, aber auch nicht kumulativ hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR124 Aktuelles Urteil: Sachenrecht | Herausgabeanspruch nach § 985 BGB: Eigentumsübertragung, Besitzkonstitut und unbenannte Zuwendung unter Ehegatten (OLG Nürnberg, Beschl. v. 14.04.2026 – 11 UF 940/25)
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge bereiten wir einen brandaktuellen Beschluss des OLG Nürnberg klausurmäßig auf. Ein Ehepaar streitet nach der Trennung um ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau angeblich als Hochzeitsgeschenk übereignet hat.Ausgangspunkt ist der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Vor der eigentlichen Prüfung ist jedoch die Vorfrage zu klären, ob § 1361a BGB als familienrechtliche Spezialregelung vorrangig ist. Da der Pkw mangels nachgewiesener gemeinschaftlicher Nutzung kein Haushaltsgegenstand ist, bleibt § 985 BGB anwendbar.Kern der Prüfung ist die Frage, ob eine wirksame Übereignung nach § 929 S. 1 BGB vorlag: Eine konkludente dingliche Einigung wird bejaht. Die Übergabe scheitert zunächst daran, dass der Ehemann den Zweitschlüssel behielt – der Mangel wird jedoch durch ein Besitzkonstitut nach § 930 BGB geheilt, da die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis wirken kann.Abschließend wird der Einwand der Formunwirksamkeit behandelt: Die Zuwendung wird als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten eingeordnet. Ein etwaiger Formmangel nach § 518 Abs. 1 BGB analog ist durch Vollzug der Übereignung nach § 518 Abs. 2 BGB analog geheilt; ein Rückübereignungsanspruch und damit ein Einwand aus § 242 BGB scheiden aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR147 Standardmaßnahmen vor dem BVerfG: Was darf die Polizei heimlich? | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze?In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung.Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen?Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR249 Strafrecht AT | Rechtsfolgen des StGB
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie:"Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns anhand des 3. Abschnitts des StGB (§§ 38–76a) einen systematischen Überblick über die Rechtsfolgen einer Straftat. Das StGB kennt zwei Arten von Sanktionen: Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung – die sog. Zweispurigkeit.Zu den Strafen zählen Freiheitsstrafe (§§ 38 f.), Geldstrafe (§§ 40 ff.) und das Fahrverbot als einzige Nebenstrafe (§ 44). Hinzu kommen Nebenfolgen wie der Verlust der Amtsfähigkeit (§ 45). Strafe setzt stets die Schuld des Täters voraus (§ 46 Abs. 1); sie darf das Schuldmaß nicht übersteigen.Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 ff.) sind dagegen zukunftsgerichtet und präventiv – sie können auch bei fehlender Schuld angeordnet werden (vgl. § 63 für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus). Am Beispiel schuldunfähiger Täter wird das Zusammenspiel von §§ 20, 63 StGB und das sog. Antragsverfahren erklärt.Abgeschlossen wird der Überblick mit den Einziehungsvorschriften (§§ 73 f. StGB).Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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kurzerklärt wird Teil des Nomos Verlags
Infofolge: kurzerklärt wird Teil des Nomos VerlagsSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR123 Klausur im Kaufrecht: Sachmangel, Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss beim Oldtimerkauf (BGH, Urt. v. 23.07.2025 – VIII ZR 240/24)
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.Folgenbeschreibung:In dieser Folge bereiten wir ein BGH-Urteil aus dem Juli 2025 klausurmäßig auf. Ein privater Käufer tritt vom Kaufvertrag über einen Oldtimer zurück, weil das Fahrzeug bei Übergabe erhebliche Korrosionsschäden aufwies und die vertraglich vereinbarte Zustandsnote 2-3 nicht erfüllte.Anspruchsgrundlage ist §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB. Die Folge zeigt, wann § 437 BGB einschlägig ist – und wann nicht – und warum hier § 323 Abs. 1 und nicht § 326 Abs. 5 BGB heranzuziehen ist.Zentraler Schwerpunkt ist die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB: Der BGH bejaht, dass Zustandsnoten im Oldtimermarkt regelmäßig als vereinbarte Beschaffenheit einzuordnen sind. Außerdem wird gezeigt, warum ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit grundsätzlich nicht erfasst. Abschließend wird die Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB) und die Verjährungsfrage nach §§ 438, 218 BGB geprüft.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR146 Standardmaßnahmen vor dem BVerfG: Was darf die Polizei heimlich? | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.Folgenbeschreibung:Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze?In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung.Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen?Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Recht Aktuell wieder im eigenen Podcast-Feed
Podcast Recht Aktuellhttps://open.spotify.com/show/3tjLf7n9dyXepDa22VpUgX?si=44d3c9fd1e204b5bSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR145 Rechtnachfolge in eine abstrakte Ordnungspflicht
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.Folgenvorbereitung:In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Rechtsnachfolge in Ordnungspflichten ab. Die erste Frage aus dem Schema wird nun mit „abstrakt" beantwortet: Gegenüber dem Rechtsvorgänger wurde noch kein Verwaltungsakt erlassen.Der einfache Fall – kein VA, Zustandsverantwortlichkeit, Gesamtrechtsnachfolge – stellt sich kaum als echtes Rechtsproblem dar: Gegen den Rechtsnachfolger kann schlicht eine neue Verfügung ergehen. Interessant wird es bei der abstrakten Verhaltensverantwortlichkeit: Kann gegen den Erben eines Verhaltensverantwortlichen vorgegangen werden, obwohl noch kein VA erlassen wurde?Die herrschende Meinung bejaht die Übergangsfähigkeit: Der Rechtsnachfolger tritt in die polizeiliche Verantwortlichkeit des Vorgängers für eine bereits bestehende Gefahr ein. Für die praktisch bedeutsamen Altlastenfälle ist dies ausdrücklich in § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG geregelt – ein Beispiel für den verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Nachfolgetatbestand.Die Einzelrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit scheidet dagegen aus: Andernfalls könnte sich der Verantwortliche durch ein Verfügungsgeschäft seiner Pflichten entledigen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR248 Strafrecht AT | Geltungsbereich des deutschen Strafrechts (§§ 1–9 StGB)
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:Heute widmen wir uns einer Frage, die in der Klausur gerne übersehen wird, aber am Anfang jeder Strafbarkeitsprüfung steht: Wann ist deutsches Strafrecht überhaupt anwendbar? Wir gehen die §§ 1–9 StGB systematisch durch und schauen uns an, wie sich der zeitliche und räumliche Geltungsbereich bestimmt – und welche Prinzipien dahinterstehen.Ihr erfahrt, warum das Gesetzlichkeitsprinzip aus § 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt bildet.Ihr erfahrt, wie sich der zeitliche Geltungsbereich nach § 2 StGB bestimmt und welche Rolle § 8 StGB für den maßgeblichen Tatzeitpunkt spielt.Ihr erfahrt, was das Territorialitätsprinzip aus § 3 StGB bedeutet und wie § 9 StGB zwischen Handlungs- und Erfolgsort unterscheidet.Ihr erfahrt, warum das Flaggenprinzip nach § 4 StGB ein Sonderfall des Territorialitätsprinzips ist.Ihr erfahrt, welche Auslandstaten nach dem Schutzprinzip (§ 5 StGB) und dem Weltrechtsprinzip (§ 6 StGB) unabhängig vom Recht des Tatorts verfolgt werden können.Ihr erfahrt, wie das Personalitätsprinzip und der Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege nach § 7 StGB den Anwendungsbereich erweitern – und warum gerade diese Norm für Klausuren mit Auslandsbezug zentral ist.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR144 Rechtsnachfolge in eine konkretisierte Ordnungspflicht
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.Folgenbeschreibung:In dieser Folge arbeiten wir das Drei-Fragen-Schema aus ÖR143 systematisch durch – mit der ersten Frage bereits vorgegeben: Es liegt stets eine konkretisierte Ordnungspflicht vor, also ein Verwaltungsakt wurde bereits gegenüber dem Vorgänger erlassen. Kombiniert mit den Antworten auf die zwei weiteren Fragen ergeben sich vier Fallkonstellationen.Fall 1 – Gesamtrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich möglich über §§ 1922, 1967 BGB. Entscheidend ist die Übertragungsfähigkeit: Vertretbare Handlungspflichten (z. B. Beseitigung eines Schwarzbaus) gehen über; unvertretbare, höchstpersönliche Pflichten nicht.Fall 2 – Gesamtrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Ebenfalls über §§ 1922, 1967 BGB. Bei grundstücksbezogenen Pflichten bejaht die Rechtsprechung die Übertragungsfähigkeit; bei nicht grundstücksbezogenen Pflichten (z. B. bissiger Hund) ist die Frage streitig.Fall 3 – Einzelrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich ausgeschlossen – Verhaltensverantwortlichkeit haftet an der Person. Ausnahme: Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB mit Genehmigung der Behörde als Gläubigerin.Fall 4 – Einzelrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Streitig mangels gesetzlichem Nachfolgetatbestand im Polizei- und Ordnungsrecht (anders als im Bauordnungsrecht). Eine Ansicht bejaht den Übergang bei grundstücksbezogenen Pflichten; die Gegenauffassung verlangt eine neue Verfügung.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR122 Klausurbesprechung Kaufrecht | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.Folgenbeschreibung:In Teil 2 der Klausurbesprechung wechseln wir die Perspektive: Kann G von S die Bezahlung aller elf Paletten Fliesen verlangen? Die Prüfung wird von Anfang an in zwei Blöcke getrennt – sechs Paletten Graphitfliesen und fünf Paletten blaue Fliesen – da im Sachverhalt jeweils unterschiedliche Problemlagen angelegt sind.Im ersten Block steht § 326 Abs. 1 BGB im Mittelpunkt: Wann tritt Unmöglichkeit ein, wenn noch Restware vorhanden ist? Und schließt ein zwischenzeitlicher Annahmeverzug des S den Wegfall der Gegenleistungspflicht aus?Im zweiten Block geht es um Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB bei der Schickschuld sowie um den Gefahrübergang beim Versendungskauf nach § 447 BGB.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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EXAMENSRELEVANZ: BVerwG-Urteil zum Versammlungsrecht | Polizeifestigkeit | Von Beginn an unfriedliche Versammlung | Teil 2
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertLink zu den Playlists:Urteil:https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2bPlaylist zur Polizeifestigkeit:https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2bFolgenbeschreibung:Teil 2 unserer Doppelfolge zum BVerwG-Urteil vom 27.03.2024 (6 C 1.22). Heute geht's an den dogmatischen Sprengsatz: Was meint das Gericht eigentlich mit „unfriedlich"? Warum ist die neue Fallgruppe „von Beginn an und durchgehend unfriedlich" so heftig umstritten? Und welche Folgen hat das für die Polizeifestigkeit – Stichwort Wegfall der Auflösung nach § 15 III VersG?Wir gehen den Streitstand systematisch durch – Kaiser (JuS), Muckel (JA), Michl (NVwZ) und Eibenstein als Anmerkung – und liefern am Ende drei klausurfeste Mitnahmen plus einen Bonus-Punkt für die Profis (Stichwort: Sperrwirkung gegenüber der StPO).Wer Teil 1 noch nicht gehört hat (Sachverhalt + Versammlungsbegriff + Verhinderungsblockaden-Figur): am besten dort starten.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA100 EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren | Versammlungsauflagen gegen NS-Codes | Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren | Handtuch-Reservierung als Reisemangel | Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz | Festival-Aus im Landschaftsschu
1. EU-Freizügigkeit trotz Strafverfahren VG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2026 – VG 21 K 158/24 Eine irische Staatsangehörige verliert ihr Freizügigkeitsrecht nach § 6 FreizügG/EU nicht wegen bloßer Ermittlungsverfahren im Umfeld propalästinensischer Proteste. 2. Versammlungsauflagen gegen NS-Codes OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2026 – 14 ME 1/26 Eine versammlungsrechtliche Auflage, die das Tragen von Kleidung verbietet, aus deren Aufschriften sich durch Überdecken NS-Kürzel ergeben können, ist nicht von § 8 Abs. 1 NVersG gedeckt.3. Beförderungsausschluss bei Disziplinarverfahren OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Mai 2026 – 6 B 234/26, 6 B 235/26, 6 B 236/26 Eine Polizeikommissarin wird wegen eines laufenden Disziplinarverfahrens aus dem Beförderungsauswahlverfahren genommen.4. Handtuch-Reservierung als Reisemangel AG Hannover, Urteil vom 20. April 2026 – 527 C 9826/25 Mit Handtüchern dauerhaft blockierte Sonnenliegen am Hotelpool begründen einen Reisemangel nach § 651i Abs. 2 BGB, wenn der Veranstalter trotz eindeutiger Hausordnung nicht einschreitet.5. Tantramassagen unter Prostituiertenschutzgesetz OVG Münster, Urteil vom 4. Dezember 2025 – 13 A 3233/21 Entgeltliche Tantramassagen mit Genitalbezug („Yoni-Massage") sind sexuelle Dienstleistungen nach § 2 Abs. 2 ProstSchG – damit greifen Anmeldepflicht (§ 3) und gesundheitliche Beratung (§ 10). Das OVG lehnt eine teleologische Reduktion ab.6. Festival-Aus im Landschaftsschutzgebiet OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2026 – 4 B 450/26 Kein Eilrechtsschutz für ein Open-Air-Festival ohne naturschutzrechtliche Befreiung nach § 67 BNatSchG. Die Marktfestsetzung nach § 68 Abs. 2 GewO ist gemäß § 69a Abs. 1 Nr. 3 GewO zwingend abzulehnen, wenn die Veranstaltung gegen die Landschaftsschutzverordnung verstößt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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EXAMENSRELEVANZ: BVerwG-Urteil zum Versammlungsrecht | Polizeifestigkeit | Von Beginn an unfriedliche Versammlung
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertLink zu den Playlists:Urteil:https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2bPlaylist zur Polizeifestigkeit:https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2bFolgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir eine Doppelfolge zu einem der wichtigsten versammlungsrechtlichen Urteile der letzten Jahre: BVerwG, Urteil vom 27.03.2024 – 6 C 1.22. Anlass ist der Polizeieinsatz rund um den AfD-Bundesparteitag in Stuttgart 2016 – mit Kessel, Fesselung und elf Stunden Gewahrsam ohne Wasser und Toilette. In Teil 1 klären wir die Grundlagen: Sachverhalt, Instanzenzug und die zentrale Vorfrage, ob hier überhaupt eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG vorlag. Ihr erfahrt,warum VG Sigmaringen, VGH Mannheim und BVerwG zu drei völlig unterschiedlichen Bewertungen kommen,wie ihr den Versammlungsbegriff mit zwei wichtigen Ergänzungen merkt: keine inhaltliche Bewertung des Anliegens und das Pro-Versammlungsgebot bei gemischten Veranstaltungen,wie ihr das Gesamtgepräge ermittelt – mit klausurtaktischer Testfrage zur Austauschbarkeit von Motto, Route und Zeitpunkt,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR247 Strafrecht AT | Deliktskategorien im Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die wichtigsten Einteilungsmöglichkeiten von Straftatbeständen.Erfolgsdelikte erfordern den Eintritt eines tatbestandlichen Erfolgs (z. B. §§ 223, 212 StGB); bei Tätigkeitsdelikten genügt die bloße Vornahme der Handlung (z. B. § 153 StGB). Verletzungsdelikte setzen eine tatsächliche Rechtsgutsverletzung voraus; Gefährdungsdelikte stellen bereits die Gefährdung unter Strafe – abstrakt (§ 316 StGB) oder konkret (§ 315c StGB). Begehungsdelikte erfordern aktives Tun, Unterlassungsdelikte das Nichtvornehmen einer gebotenen Handlung (echte: § 323c StGB; unechte: iVm § 13 StGB). Allgemeindelikte kann jeder begehen; Sonderdelikte setzen besondere Täterqualität voraus – strafbegründend bei echten (§§ 332, 334 StGB), strafschärfend bei unechten (§ 340 StGB). Eigenhändige Delikte schließen Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft aus (z. B. §§ 153, 316 StGB). Dauerdelikte zeichnen sich durch das Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Zustands aus (z. B. § 239 StGB); Zustandsdelikte sind mit Erfolgseintritt abgeschlossen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR143 Rechtsnachfolge in Polizeipflichten | Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge starten wir eine dreiteilige Reihe zum kompliziertesten Thema im Polizei- und Ordnungsrecht: der Rechtsnachfolge in Polizeipflichten. Diese Folge gibt den systematischen Überblick – die Folgeepisoden vertiefen die konkretisierte und die abstrakte Polizeipflicht jeweils gesondert.Die Lösung solcher Fälle folgt einem klaren Schema. Vorab sind stets drei Weichenstellungen zu treffen, von denen alle weiteren Prüfungsschritte abhängen:Erstens: Geht es um die Nachfolge in eine konkretisierte Pflicht (Verwaltungsakt liegt bereits vor) oder in eine abstrakte Pflicht (noch keine Verfügung erlassen)? Zweitens: Handelt es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfall, §§ 1922, 1967 BGB) oder um eine Einzelrechtsnachfolge (z. B. Grundstücksveräußerung, Abtretung nach § 398 BGB)? Drittens: War der Vorgänger Verhaltens- oder Zustandsverantwortlicher?Diese drei Fragen werden systematisch durchgeprüft, dann folgt die Einordnung ins Schema und die Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA099 Herausgabeanspruch gemäß § 985 BGB auf Hochzeitsgeschenk | Vergleich zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft | Rundfunkstaatsvertrag vor Verfassungsrecht | BGH zum Schadensrecht bei PKWs
In dieser Folge schauen wir uns einen Beschluss des OLG Nürnberg vom 14.04.2026 (11 UF 940/25) an – eine waschechte Sachenrechtsklausur zwischen getrenntlebenden Ehegatten. Streitgegenstand ist ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau am Tag der Hochzeit am Strand mit verpackten Kfz-Kennzeichen "übergeben" hat. Wir gehen den § 985 BGB-Aufbau Schritt für Schritt durch: Vorrang des § 1361a BGB und die Frage, wann ein Pkw überhaupt Haushaltsgegenstand ist, konkludente Einigung über den Eigentumsübergang im Wege einer Gesamtschau aller Indizien, § 930 BGB als Übergaberatz und – das dogmatische Highlight – die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis i.S.d. § 868 BGB, gestützt auf § 1353 BGB. Eine Konstellation, die so plastisch ist, dass sie früher oder später jede Examensklausur erreichen wird.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" geht es um drei weitere Entscheidungen: Das LAG Niedersachsen (13 Ta 29/26) zur Frage, ob die Verfahrensgebühr nach Vorbemerkung 8 KV-GKG auch dann entfällt, wenn die Parteien sich nach bereits verkündetem, aber noch nicht rechtskräftigem Urteil vergleichen. Der VGH Baden-Württemberg (u.a. 2 S 2523/25) zur Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags und zur spannenden Abweichung vom BVerwG bei der Frage, ob Beitragspflichtige ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten beibringen müssen. Und schließlich der BGH (VI ZR 100/25) zum schadensrechtlichen Bereicherungsverbot bei der fiktiven Abrechnung, wenn dasselbe Fahrzeug zwischen Erstunfall und Verwertung ein zweites Mal beschädigt wird.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR142 Polizei- und Ordnungsrecht | Der Nichtstörer
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht ab und behandeln die Ausnahme: die Inanspruchnahme des Nichtstörers – auch bekannt als polizeilicher Notstand.Grundsatz bleibt: In Anspruch genommen werden kann nur, wer für eine Gefahr verantwortlich ist. Nur ausnahmsweise darf die Polizei auf nicht verantwortliche Personen zurückgreifen – wenn die Gefahrenabwehr anders nicht möglich ist. Dahinter steht eine Aufopferungspflicht des Einzelnen für die Allgemeinheit, die auf der Sekundärebene durch einen Entschädigungsanspruch ausgeglichen wird (vgl. § 51 POG RLP).Zwei Klausurklassiker: Der Vermieter mit Räumungstitel ist kein Störer. Die Teilnehmer einer friedlichen Versammlung sind gegenüber gewalttätigen Gegendemonstranten keine Störer. In beiden Fällen kommt nur eine Inanspruchnahme als Nichtstörer in Betracht.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR246 Strafrecht AT | Strafzwecke
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge gehen wir der Frage nach, was Strafe eigentlich ist – und welche Zwecke sie verfolgt. Ausgangspunkt ist der Begriff der Strafe, den das BVerfG als missbilligende hoheitliche Reaktion definiert hat, die an ein sozialethisches Unwerturteil anknüpft.Die absoluten Straftheorien verstehen Strafe als reine Vergeltung: Wer Unrecht tut, wird bestraft – nicht um einen bestimmten Zweck zu erreichen, sondern weil das begangene Unrecht ausgeglichen werden muss. Strafe ist hier Folge, nicht Mittel.Die relativen Straftheorien denken präventiv und zukunftsgerichtet. Sie unterteilen sich in zwei Richtungen: Die Spezialprävention richtet den Blick auf den Täter – positiv durch Resozialisierung, negativ durch Abschreckung oder Unschädlichmachung. Die Generalprävention richtet den Blick auf die Gesellschaft – negativ durch Abschreckung Dritter, positiv durch Stärkung des Vertrauens in die Normgeltung.In der Praxis finden sich diese Strafzwecke in § 46 StGB wieder: Die Schuld des Täters bildet die Grundlage der Strafzumessung; daneben sind spezialpräventive Wirkungen zu berücksichtigen. Generalpräventive Aspekte kommen etwa in § 47 StGB zum Ausdruck, der kurze Freiheitsstrafen u. a. zur Verteidigung der Rechtsordnung zulässt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR121 Klausurbesprechung Kaufrecht | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht.📄 Beschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute starten wir in Teil 1 unserer neuen zivilrechtlichen Klausur-Besprechung – und damit mitten hinein in eine klassische kaufrechtliche Konstellation rund um den Lieferanspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB. Ihr lernt, wie ihr einen Primäranspruch sauber im Dreischritt prüft und wo im Aufbau die typischen Probleme verortet werden. Im Zentrum stehen die Schuldartenlehre, die Konkretisierung der Gattungsschuld nach § 243 Abs. 2 BGB sowie die Frage, was passiert, wenn der Gläubiger seine Mitwirkungshandlung verspätet erbringt.Ihr erfahrt,warum ein Kaufvertrag auch dann wirksam zustande kommt, wenn die genaue Sorte erst später bestimmt wird – und wie sich Wahlschuld (§ 262 BGB) und Gattungsschuld (§ 243 BGB) zueinander verhalten,wie ihr Stückschuld, Gattungsschuld und die klausurträchtige Vorratsschuld voneinander abgrenzt und welche Folgen das für die Unmöglichkeitsprüfung hat,wie die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB funktioniert, weshalb das "seinerseits Erforderliche" bei einer Bringschuld ein tatsächliches Angebot i.S.d. § 294 BGB voraussetzt,wann der Gläubiger nach § 296 BGB ohne Angebot des Schuldners in Annahmeverzug gerät, warum § 300 Abs. 2 BGB trotz seines Wortlauts eine Aussonderung verlangt,Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR245 Strafrecht AT | Begehungs- und Unterlassungsdelikte im Überblick
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen."Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir euch einen Überblick über die im Strafrecht zu unterscheidenden Deliktstypen der Begehungs- und Unterlassungsdelikte. Wir klären zunächst die grundlegende Abgrenzung zwischen einem aktiven Tun und einem Unterlassen und fragen danach, wann bloßes Nichtstun überhaupt strafbewehrt sein kann. Anschließend zeigen wir euch den Unterschied zwischen echten Unterlassungsdelikten (z.B. §§ 138, 323c StGB), bei denen das strafbare Unterlassen unmittelbar im Tatbestand beschrieben ist, und unechten Unterlassungsdelikten, die über § 13 StGB aus den Begehungsdelikten hervorgehen. Im Zentrum steht dann der klausurtaugliche Deliktsaufbau des unechten Unterlassungsdelikts: von der Nichtvornahme der gebotenen Handlung über die physisch-reale Abwehrmöglichkeit, die hypothetische Kausalität nach der modifizierten csqn-Formel und die Garantenstellung (Beschützer- und Überwachergaranten) bis hin zur Entsprechensklausel des § 13 I HS 2 StGB. Eine Folge, die euch das Fundament für jede Unterlassungsprüfung in der Klausur liefert. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR120 Gestaltungsrechte im Überblick und in der Falllösung | Teil 2
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts"Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht. Dieses Buch richtet sich nicht nur an angehende Jurist:innen, sondern auch an alle Interessenten, die einen Einstieg in die faszinierende Welt der Strafrechtsgeschichte suchen. Lass Dich von dieser einführungsweisen Darstellung begeistern und tauche ein in die Vergangenheit und Gegenwart des Strafrechts!"Folgenbeschreibung:In der zweiten Folge zu den Gestaltungsrechten bauen wir auf dem Dreischritt aus Teil 1 auf und widmen uns den Prüfungspunkten zwei und drei: der wirksamen Ausübung und der Rechtsfolge. Nach einer kurzen Wiederholung zu Entstehen und Fortbestehen steigen wir in einen in Klausur und Literatur diskutierten Streit zur analogen Anwendung des § 144 BGB auf andere Gestaltungsrechte ein und zeigen euch, warum man hier – trotz guter Argumente für beide Ansichten – aus Klausurgründen gut beraten ist, die Analogie abzulehnen. Im Mittelpunkt steht dann die Ausübung des Gestaltungsrechts: die empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, der richtige Erklärungsempfänger und das Grundprinzip der Bedingungsfeindlichkeit nach dem Rechtsgedanken des § 388 S. 2 BGB – inklusive der beiden zentralen Ausnahmen (fehlende Schutzwürdigkeit des Erklärungsempfängers und Rechtsbedingung). Abschließend klären wir, wann die rechtsgestaltende Wirkung eintritt und warum man bei Dauerschuldverhältnissen an die Übergangsfristen denken muss. Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Gastbeitrag: K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug im StGB von Pascale Fett
Der heutige (erste) Gastbeitrag dreht sich um die Frage, ob K.O.-Tropfen ein gefährliches Werkzeug im StGB darstellen. Der Beitrag wird euch präsentiert von Pascale Fett von der Uni Marburg.Hier gehts zum Aufsatz von Pascale Fett zu diesem Thema: Das gefährliche Werkzeug im Sinne der Strafnormen des StGB am besonderen Beispiel von sog. K.O.-Tropfen. Zugleich eine Besprechung von BGH Beschl. v. 8.10.2024 – 5 StR 382/24, in: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 2026, S. 11-16.Hinsichtlich des besonderen Unrechtsgehalts der Verwendung sog. K.O.-Tropfen i.S.d. §§ 177, 250 StGB, siehe in: Neue Kriminalpolitik (NK) 2026, 76-9.Zum gefährlichen Werkzeug: Rengier, Strafrecht BT I, 28. Aufl. 2026, § 4 Rn. 19-42Hillenkamp/Cornelius, 40 Probleme aus dem Strafrecht, 13. Aufl. 2020, Problem 26Hilgendorf, Körperteile als „gefährliche Werkzeuge". Plädoyer für einen funktionalen Werkzeugbegriff, in: ZStW 112 (2000), 811-833Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA098 Miet- oder Dienstvertrag beim Streaming | Antragsbefugnis bei Wal Timmy | App-Rabatte Ungleichbehandlung | Abschleppkosten in NRW | Reiseabbruch bei Corona | Unversichert bei Verschweigen von Ermittlungen
In dieser Folge besprechen wir zunächst die neue BGH-Entscheidung zum Streamingabo (Urteil vom 16. April 2026 – III ZR 152/25): Der Senat ordnet das Verhältnis zwischen Plattform und Nutzer als Dienstvertrag ein – nicht als Miete – und kippt eine Klausel, nach der eine Kündigung erst wirksam werden soll, wenn ein vorab gekauftes Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Warum diese Entscheidung gleich in zwei Richtungen examensrelevant ist und wo der Haken bei § 307 Abs. 1 BGB liegt, erfahrt ihr im Hauptteil. Im Anschluss ordnen wir kurz die abgelehnten Eilanträge rund um den gestrandeten Wal Timmy vor dem VG Schwerin ein – ein Klassiker zur Antragsbefugnis und zu subjektiven Rechten, gerade fürs mündliche Examen.In der Rubrik "Was sonst noch bei Gericht passiert ist" schauen wir auf das OLG Hamm zu App-Rabatten und AGG (PENNY/vzbv), das VG Köln zu fehlerhaft erlassenen Tarifstellen für Abschleppkosten in NRW, das OLG Zweibrücken zur Abgrenzung von Reiseabbruch und Reiseunterbrechung bei einer Corona-Quarantäne auf einer Kreuzfahrt sowie das LG Itzehoe zu einer spontanen Offenbarungsobliegenheit des Versicherungsnehmers im Brandfall.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Gastbeiträge zu Examensthemen bei Kurzerklärt
Mit „Kurzerklärt – Gastbeitrag“ starten wir ein neues Format, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschung zu konkreten juristischen Fragestellungen selbst erklären – verständlich, strukturiert und examensorientiert.Im Mittelpunkt stehen dabei nicht einzelne Aufsätze, sondern zentrale Ideen, Probleme und Lösungsansätze, die die juristische Diskussion prägen.Das Besondere an diesem Format: Keine Interviews, keine Gespräche – sondern klare Monologe im Kurzerklärt-Stil Ein konkretes juristisches Problem wird aus wissenschaftlicher Perspektive eingeordnet Komplexe Zusammenhänge werden verständlich und strukturiert aufbereitet Direkter Bezug zu Klausuren, Examenswissen und PraxisfragenDie Beiträge zeigen euch, wie juristische Forschung denkt, argumentiert und Probleme löst – und machen genau diese Perspektive für euer Studium nutzbar.Damit schlagen wir eine Brücke zwischen universitärer Forschung und juristischer Ausbildung.👉 Wissenschaft verständlich erklärt.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Klausurkonstellationen zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht | Zusatzverantwortlichkeit | Legalisierungswirkung einer Genehmigung | Klausuraufbau
Klausurkonstellationen zur Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht | Zusatzverantwortlichkeit | Legalisierungswirkung einer Genehmigung | KlausuraufbauUnser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium.Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt.• Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaertFolgenbeschreibung:In dieser Folge nehmen wir die Verantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht aus der Klausursteller-Perspektive in den Blick. Welche Konstellationen begegnen euch in der Prüfung – und wie erkennt ihr sie? Zwei klassische Klausursituationen werden systematisch aufbereitet.Die erste Konstellation behandelt die Zusatzverantwortlichkeit: Neben der Verhaltensverantwortlichkeit der unmittelbar handelnden Person können bei einem Nähe- oder Abhängigkeitsverhältnis auch Dritte in Anspruch genommen werden – etwa Aufsichtspflichtige (Eltern, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte) oder Geschäftsherren für ihre Verrichtungsgehilfen.Die zweite Konstellation betrifft die Legalisierungswirkung einer Genehmigung: Wer rechtmäßig von einem ihm zugewiesenen Recht Gebrauch macht – auf Grundlage eines Verwaltungsakts, eines Gerichtsurteils oder eines Grundrechts –, scheidet als Verhaltensverantwortlicher aus.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Recht Aktuell: Klausurenfokus
Info: KlausurenfokusSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR244 Strafrecht AT | Überblick | Fahrlässigkeitsdelikte | Vorsätzliches Begehungsdelikt
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge widmen wir uns dem Fahrlässigkeitsdelikt als Gegenstück zum vorsätzlichen Begehungsdelikt: Wann handelt ein Täter fahrlässig, welche Erscheinungsformen der Fahrlässigkeit gibt es und wie wird das Fahrlässigkeitsdelikt in der Klausur sauber geprüft?Themen dieser FolgeGrundentscheidung des Gesetzgebers: Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wenn das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (§ 15 StGB); Vergleich der Strafrahmen §§ 223, 229 StGBAbgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit: Die drei Vorsatzformen (dolus directus 1. und 2. Grades, dolus eventualis) und ihre Abgrenzung zur bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit sowie zur LeichtfertigkeitPrüfungsschema des Fahrlässigkeitsdelikts: Tatbestand: Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit, objektive Zurechnung (Schutzzweckzusammenhang, Pflichtwidrigkeitszusammenhang/rechtmäßiges Alternativverhalten, eigenverantwortliche Selbstgefährdung)RechtswidrigkeitSchuld: subjektive Sorgfaltspflichtverletzung und subjektive Vorhersehbarkeit (individuelle Fahrlässigkeit)Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ZR119 Gestaltungsrechte im Überblick und in der Falllösung | Teil 1
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen"Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung.Folgenbeschreibung:In dieser Folge verschaffen wir uns einen systematischen Überblick über die Gestaltungsrechte: Was sie sind, warum das Gesetz sie vorsieht und wie du sie in der Klausur sauber einordnest – mit besonderem Fokus auf einen häufigen dogmatischen Fehler, der in Klausuren und mündlichen Prüfungen immer wieder gemacht wird.Themen dieser FolgeBegriff und Grundidee: Gestaltungsrechte als einseitige Rechtsmacht zur Veränderung der Rechtslage ohne Zustimmung des anderen TeilsSinn und Funktion: Warum das Gesetz einer Partei ausnahmsweise diese starke Stellung einräumtGesetzliche vs. vertragliche Gestaltungsrechte (vgl. § 346 Abs. 1 BGB)Klausursicherer Dreischritt: Bestehen – wirksame Ausübung – RechtsfolgeEntstehen des Gestaltungsrechts: gesetzliche Voraussetzungen (z. B. §§ 437, 323 BGB) vs. wirksame VereinbarungFortbestehen: Gestaltungsrechte verjähren grundsätzlich nicht (§ 194 Abs. 1 BGB) – aber Ausschlussfristen (z. B. §§ 121, 124, 144, 218 Abs. 1 BGB) können ihrer Ausübung entgegenstehenSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR141 Polizei- und Ordnungsrecht | Problemfälle der Zustandsverantwortlichkeit
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge vertiefen wir die Zustandsverantwortlichkeit anhand von drei Problemfeldern, die in Klausuren und Prüfungsgesprächen regelmäßig auftauchen: atypische Risiken und die verfassungsrechtliche Opfergrenze, Übereignung, Dereliktion und Insolvenz sowie die sog. latente Gefahr.Problemfall 1: Zustandsverantwortlichkeit bei atypischen Risiken – h.M. bejaht Zustandsverantwortlichkeit auch hier; Einschränkungen sind keine Frage der Verantwortlichkeit, sondern des Ermessens (Verhältnismäßigkeit, Störerauswahl)Problemfall 2: Zustandsverantwortlichkeit bei Übereignung – Grundsatz: Übergang der Verantwortlichkeit auf den neuen Eigentümer; Ausnahme bei sittenwidriger Umgehung (§ 138 BGB); Dereliktion und die Auffangregelung des Landesrechts (z. B. § 5 Abs. 3 POG RLP); Insolvenz: Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO)Problemfall 3: Latente Gefahr – kein eigenständiger Gefahrbegriff, sondern ein Kausalitätsproblem; solange die Gefahr latent ist, kein polizeiliches Einschreiten möglich; Abgrenzung zum Bau- und ImmissionsschutzrechtSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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RA097 OLG Hamm zum Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (BGB AT) | BVerwG mit einem Abschleppfall (Verwaltungsrecht) | VG Gelsenkirchen zu Mindestbeförderungsentgelten (Verwaltungsrecht) | LSG Sachsen-Anhalt zu Leistungskürzungen nach dem AsylbLG (Verwalt
Entscheidungen im ÜberblickBayObLG, Beschluss vom 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 Brandstiftung in Arrestzelle als schwere Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGBOVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2026 – 8 LA 8/26 Keine Besorgnis der Befangenheit bei OVG-Richterin trotz Ex-Ehemann als VorinstanzrichterAG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 E-Roller-Trunkenheitsfahrt (0,82 ‰) begründet keine charakterliche Ungeeignetheit für Pkw-FührerscheinBayObLG, Beschluss vom 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche trotz kurzzeitiger AusfahrtssperrungAG Marl, Urteil vom 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 Schal und Mütze bei Gegendemonstration kein Verstoß gegen VermummungsverbotOLG Dresden, Beschluss vom 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 Parkrempler begründet nicht ohne weiteres Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGBOLG Hamm, Urteil vom 13.03.2026 – 12 U 138/25 Zurückbehaltungsrecht am gesamten Werklohn wegen Anspruch auf RechnungsberichtigungBVerwG, Beschluss vom 10.03.2026 – 3 AV 1.26 Abschleppkosten nach Unfallbitte an Polizei sind privatrechtliche StreitigkeitVG Gelsenkirchen, Beschluss vom 01.04.2026 – 7 L 141/26 Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Essen zu unbestimmtLSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.02.2026 – L 9 AY 28/26 B ER Einreise zur medizinischen Behandlung rechtfertigt Leistungskürzung nach AsylbLGSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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ÖR140 Polizei- und Ordnungsrecht | Zustandsverantwortlichkeit
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft."Folgenbeschreibung:In dieser Folge behandeln wir die Zustandsverantwortlichkeit. Du erfährst, wer zustandsverantwortlich ist, warum das Gesetz diese Verantwortlichkeit anordnet und wie du sie in der Klausur sauber prüfst – inklusive eines Übungsfalls.Themen dieser FolgeAbgrenzung zur VerhaltensverantwortlichkeitLegitimationsgrundlage der Zustandsverantwortlichkeit: Sachherrschaft als RisikosphäreDie drei Adressatengruppen: Gewalthaber, Eigentümer, anderer Berechtigter (z. B. § 5 Abs. 2 POG RLP)Kausalität bei der Zustandsverantwortlichkeit: h.M. wendet die Theorie der unmittelbaren Verursachung anPrüfungsreihenfolge und klausurtaktische HinweiseÜbungsfall: Umstürzender KastanienbaumSupport the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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SR243 Strafrecht AT | Überblick | Vorsätzliches Begehungsdelikt | Versuch
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT"Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege."Folgenbeschreibung:In dieser Folge kehren wir zurück zu den Grundlagen des Strafrechts AT und beleuchten zwei zentrale Prüfungsschemata im direkten Vergleich: das vorsätzliche Begehungsdelikt und den Versuch. Der Unterschied zwischen beiden liegt im Erfolgseintritt – und dieser Unterschied spiegelt sich konsequent im Aufbau wider.Beim vorsätzlichen Begehungsdelikt folgt die Prüfung dem klassischen Dreischritt: Tatbestand (objektiver und subjektiver TB), Rechtswidrigkeit und Schuld. Am Beispiel der Körperverletzung (§ 223 StGB) wird der Aufbau mit Definitionen und Subsumtion durchgearbeitet.Beim Versuch beginnt die Prüfung mit einer Vorprüfung: Nichtvollendung der Tat und Versuchsstrafbarkeit nach §§ 23 I, 12 StGB. Im Tatbestand kommt es auf den Tatentschluss (subjektiver TB zuerst) und das unmittelbare Ansetzen (§ 22 StGB) an – geprüft aus der Perspektive des Täters. Abgeschlossen wird die Versuchsprüfung stets mit dem Rücktritt (§ 24 StGB) als persönlichem Strafaufhebungsgrund.Zur Sprache kommen außerdem: der Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen (§ 12 StGB), die Mindestfreiheitsstrafe nach § 38 StGB sowie die Rücktrittsvoraussetzungen beim beendeten und unbeendeten Versuch.Support the show🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website🎙️ Alle Folgen & Infos🗞️Podcast Recht Aktuell🗃️Podcast Karteikarte to Go – Öffentliches Recht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Zivilrecht🗃️Podcast Karteikarte to Go – Strafrecht☕️Podcast Mehr Kaffee als Kommentar📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:Alle Folgen StrafrechtAlle Folgen Öffentliches RechtAlle Folgen ZivilrechtAlle Folgen Ersti-Woche🤝 Unterstütze uns: 💡 Werde Teil unserer Community⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & ...
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Der Lern-Podcast für das Jurastudium und Referendariat.Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Gemeinsam begleiten wir dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe auf deinem Weg durchs Jurastudium, im Referendariat und bis zum 1. und 2. Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir dir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme – hier bekommst du alles, was du für die Examensvorbereitung brauchst. Ideal zum Lernen, Wiederholen und für unterwegs. Dein Jura-Podcast für Studium & Examen.
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