EPISODE · May 15, 2026 · 29 MIN
RA101 Wucherzinsen unter Freunden | Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte nach 50 Jahren | Kommune darf vor Rechtsextremismus warnen | Kulanz mit Haken: zwei Kühlschränke gibt's nicht | Car-Sharing-Schaden zählt nicht beim "bedeutenden Schaden" | BGH stär
from Recht Aktuell · host Sebastian Baur
Show NotesIn dieser Folge besprechen wir sechs Entscheidungen quer durch alle drei Rechtsgebiete:1. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.05.2026 – 7 U 1/26 Ein privates Gelegenheitsdarlehen über 30.000 Euro mit 200 Prozent Jahreszins ist sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB. Der Senat verneint eine geltungserhaltende Reduktion auf einen marktüblichen Zinssatz und stellt klar, wann das subjektive Element des Wuchers vermutet wird.2. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2026 – 1 LA 47/25 Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine grenzständige Garage können nach 50 Jahren widerspruchsloser Hinnahme verwirkt sein. Schöner Lehrbuchfall zur Verwirkung im öffentlichen Recht über § 242 BGB mit Zeit- und Umstandsmoment und der Zurechnung des Verhaltens der Rechtsvorgänger.3. VG Lüneburg, Urteil vom 29.04.2026 – 1 A 85/24 Eine Kommune darf einen Flyer mit dem Titel "Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!" über Logo, Mailverteiler und Website unterstützen, auch wenn darin namentlich von der "Radikalisierung" der AfD die Rede ist. Eingriff in die Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 GG, aber gerechtfertigt durch die kommunale Aufgabe zur Verteidigung der fdGO – wenn sachlich begründet.4. AG München, Urteil vom 06.06.2025 (Az. nicht veröffentlicht) Eine Gutschrift im Rahmen einer Kulanzlösung ist als auflösend bedingter Teilerlass nach § 158 Abs. 2 BGB zu qualifizieren. Wer den defekten Altkühlschrank trotz Austauschvereinbarung behält, muss den vollen Kaufpreis zahlen.5. LG Berlin, Beschluss vom 02.02.2026 – 502 Qs 6/26 Beim Beifahren mit einem Car-Sharing-Fahrzeug zählt der Schaden am eigenen Mietfahrzeug nicht zum "bedeutenden Schaden" im Sinne von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB. Die klassische Mietwagen-Rechtsprechung wird auf Car-Sharing übertragen – inklusive der aktuellen Wertgrenze von 1.500 Euro.6. BGH, Urteile vom 06.05.2026 – VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23 Zwei Parallelentscheidungen zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB beim Verbrauchsgüterkauf. Die Vermutung greift schon dann, wenn neben anderen denkbaren Ursachen auch ein gewährleistungsrelevanter Umstand in Betracht kommt – und sie erstreckt sich auch auf die Kausalität zwischen Mangel und Mangelerscheinung.
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Show Notes In dieser Folge besprechen wir sechs Entscheidungen quer durch alle drei Rechtsgebiete: 1. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.05.2026 – 7 U 1/26 Ein privates Gelegenheitsdarlehen über 30.000 Euro mit 200 Prozent Jahreszins ist sittenwidrig nach § 138 Abs. 1 BGB. Der Senat verneint eine geltungserhaltende Reduktion auf einen marktüblichen Zinssatz und stellt klar, wann das subjektive Element des Wuchers vermutet wird. 2. OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.04.2026 – 1 LA 47/25 Nachbarliche ...
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RA101 Wucherzinsen unter Freunden | Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte nach 50 Jahren | Kommune darf vor Rechtsextremismus warnen | Kulanz mit Haken: zwei Kühlschränke gibt's nicht | Car-Sharing-Schaden zählt nicht beim "bedeutenden Schaden" | BGH stär
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