EPISODE · Oct 15, 2025 · 16 MIN
Road Rage: Notwehr, Beleidigung, Blockade – Was ist strafbar?
from LAW & TALK - Praxisnahe Rechts-Tipps vom Anwalt & aktuelle Rechtsprechung · host Posikow Kehren Rechtsanwälte Fachanwälte - Hamburg
Wenn Emotionen im Straßenverkehr kochen, prallen Recht und Realität aufeinander: Beleidigungen, riskante Manöver, leichter Rempler – und dann die Frage, wer sich strafbar macht und wer sich wehren darf. In dieser Law&Talk‑Folge sprechen Rechtsanwalt Michael Kehren und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow über Road Rage in Deutschland – mit einem praxisnahen Fall und klaren Antworten zu Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und der heiklen Notwehr im Verkehr. Wichtigste Learnings: Beleidigung: Kundgabe der Missachtung kann verbal oder gestisch erfolgen; auch Gesten wie der Mittelfinger sind strafbar (§ 185 StGB). Nötigung: Gewalt/Drohung plus Verwerflichkeit sind notwendig; typisches Risiko bei Drängeln, Ausbremsen, Blockieren (§ 240 StGB). Unfallflucht: Nach jedem relevanten Kontakt anhalten, Feststellungen ermöglichen oder unverzüglich nachmelden (§ 142 StGB). Notwehr: Blockieren ist oft nicht erforderlich/geboten; sichere Alternativen wie Dokumentation und Polizei sind vorzugswürdig.
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Wenn Emotionen im Straßenverkehr kochen, prallen Recht und Realität aufeinander: Beleidigungen, riskante Manöver, leichter Rempler – und dann die Frage, wer sich strafbar macht und wer sich wehren darf. In dieser Law&Talk‑Folge sprechen Rechtsanwalt Michael Kehren und Fachanwalt für Verkehrsrecht Igor Posikow über Road Rage in Deutschland – mit einem praxisnahen Fall und klaren Antworten zu Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB), unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) und der heiklen Notwehr im Verkehr. Wichtigste Learnings: Beleidigung: Kundgabe der Missachtung kann verbal oder gestisch erfolgen; auch Gesten wie der Mittelfinger sind strafbar (§ 185 StGB). Nötigung: Gewalt/Drohung plus Verwerflichkeit sind notwendig; typisches Risiko bei Drängeln, Ausbremsen, Blockieren (§ 240 StGB). Unfallflucht: Nach jedem relevanten Kontakt anhalten, Feststellungen ermöglichen oder unverzüglich nachmelden (§ 142 StGB). Notwehr: Blockieren ist oft nicht erforderlich/geboten; sichere Alternativen wie Dokumentation und Polizei sind vorzugswürdig.
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