EPISODE · Jul 5, 2025 · 10 MIN
Schweigen? Lügen? Das ist erlaubt!
from Samt vs. Seide · host Steffi Beyrich und Jörg Müller
1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. 10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Richtig oder falsch? Kommt drauf an. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, wer reden muss, wer schweigen oder sogar lügen darf. Für wen was gilt, hängt nicht nur davon ab, ob wir uns im Zivil- oder im Strafprozess befinden, sondern auch davon, welche Rolle man innehat. Was für Angeklagte gilt, gilt noch lange nicht für Zeuginnen und Zeugen. Manchmal darf man sogar lügen! Im Strafverfahren jedenfalls. Im Zivilverfahren nicht, sonst wechselt man von dort ganz schnell ins Strafrecht und schlimmstenfalls auf die Anklagebank. Fun Fact: Auch im Zivilprozess darf man schweigen. Das wird man allerdings bitter bereuen, denn das Gericht entscheidet nur über das, was die Parteien auch vorgetragen haben. Und: Widersprichst Du dem Gegner nicht, hast Du Pech gehabt. AuskunftsverweigerungsrechtZeugnisverweigerungsrecht§§ 383 ff ZPO§§ 52 ff StPOSamt vs. Seide auf YouTubeSamt vs. Seide auf InstagramSamt vs. Seide auf TikTokSamt vs. Seide auf PeerTubeSteffi auf LinkedInSteffi auf MastodonSteffi auf BlueskyJörg auf LinkedInJörg auf MastodonLasst am besten gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!Steffi & JörgHier gibt`s mehr Spannendes aus dem Recht:Plaudern mit Partsch: Spektakuläre RechtsfällePlaudern mit Partsch: PodcastPlaudern mit Partsch: VodcastDemnächst:All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?All Eyes On: PodcastAll Eyes On: Vodcast
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1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. 10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Richtig oder falsch? Kommt drauf an. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, wer reden muss, wer schweigen oder sogar lügen darf. Für wen was gilt, hängt nicht nur davon ab, ob wir uns im Zivil- oder im Strafprozess befinden, sondern auch davon, welche Rolle man innehat. Was für Angeklagte gilt, gilt noch lange nicht für Zeuginnen und Zeugen. Manchmal darf man sogar lügen! Im Strafverfahren jedenfalls. Im Zivilverfahren nicht, sonst wechselt man von dort ganz schnell ins Strafrecht und schlimmstenfalls auf die Anklagebank. Fun Fact: Auch im Zivilprozess darf man schweigen. Das wird man allerdings bitter bereuen, denn das Gericht entscheidet nur über das, was die Parteien auch vorgetragen haben. Und: Widersprichst Du dem Gegner nicht, hast Du Pech gehabt. AuskunftsverweigerungsrechtZeugnisverweigerungsrecht§§ 383 ff ZPO§§ 52 ff StPOSamt vs. Seide auf YouTubeSamt vs. Seide auf InstagramSamt vs. Seide auf TikTokSamt vs. Seide auf PeerTubeSteffi auf LinkedInSteffi auf MastodonSteffi auf BlueskyJörg auf LinkedInJörg auf MastodonLasst am besten gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!Steffi & JörgHier gibt`s mehr Spannendes aus dem Recht:Plaudern mit Partsch: Spektakuläre RechtsfällePlaudern mit Partsch: PodcastPlaudern mit Partsch: VodcastDemnächst:All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?All Eyes On: PodcastAll Eyes On: Vodcast
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