EPISODE · Oct 25, 2025 · 16 MIN
Tätlichkeit am Arbeitsplatz: Stoß reicht für Kündigung
from Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · host Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
In dieser Folge bespreche ich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25.08.2025 (Az. 15 SLa 315/25).Es ging um die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der trotz Handyverbots sein Smartphone nutzte, den Vorgesetzten beleidigte und sogar körperlich attackierte.Das LAG stellte klar: Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten können auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.Eine Abmahnung war hier nicht erforderlich.ähnliche Podcastfolgen:1. Abfindung bei fristlose Kündigung möglich?2. fristlose Kündigung für Vorfälle auf Sylt?Artikel:1. Thema: Kündigung2. außerordentliche Kündigung- Voraussetzungen3. verhaltensbedingte KündigungHomepage:Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in MarzahnAnwalt Arbeitsrecht in Berlin Prenzlauer Berg / Pankow 🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin📧 [email protected] 📞 030 74923060 🌐 https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8
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