EPISODE · Jul 12, 2025 · 10 MIN
U-Haft: Mythen vs. Fakten
from Samt vs. Seide · host Steffi Beyrich und Jörg Müller
1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. 10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel. Und wieder haben wir ein Thema für Euch ausgegraben, über das unglaubliche viele falsche Infos kursieren. Nein, man kommt nicht einfach so in Untersuchungshaft und nein, man sitzt dort auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag. Es gibt strenge Voraussetzungen vor die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht plus Haftgrund zum Beispiel. Haftgrund ist nie die Tat als solche. Da muss schon Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr gegeben sein. Wir erklären die Voraussetzungen, Fristen und das Wichtigste, was man sonst rund um das Thema U-Haft wissen sollte, damit man FakeNews gleich als solche erkennt…auch in der Berichterstattung ;-). Fun Fact: Manchmal entscheidet allein die Staatsanwaltschaft darüber, ob eine inhaftierte Person freigelassen wird…geht bis zur Anklageerhebung. Und zwar unabhängig davon, wie der Richter das findet. §120 Abs. 3 StPO. § 112 StPO - Voraussetzungen U-Haft§120 StPO - passend zum Fun FactInformationen zur U-Haft bei Bundesuentrale für politische BildungInformationen zur U-Haft bei Justiz NRWInformationen zur U-Haft bei Wikipedia Samt vs. Seide auf YouTubeSamt vs. Seide auf InstagramSamt vs. Seide auf TikTokSamt vs. Seide auf PeerTubeSteffi auf LinkedInSteffi auf MastodonSteffi auf BlueskyJörg auf LinkedInJörg auf MastodonMehr Jura-Kram bei Plaudern mit Partsch auf YouTube Mehr Jura-Kram bei Plaudern mit Partsch auf letscast.fm Lasst am besten gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!Steffi & JörgHier gibt`s mehr Spannendes aus dem Recht:Plaudern mit Partsch: Spektakuläre RechtsfällePlaudern mit Partsch: PodcastPlaudern mit Partsch: VodcastDemnächst:All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?All Eyes On: PodcastAll Eyes On: Vodcast
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1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema. 10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel. Und wieder haben wir ein Thema für Euch ausgegraben, über das unglaubliche viele falsche Infos kursieren. Nein, man kommt nicht einfach so in Untersuchungshaft und nein, man sitzt dort auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag. Es gibt strenge Voraussetzungen vor die Anordnung von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht plus Haftgrund zum Beispiel. Haftgrund ist nie die Tat als solche. Da muss schon Flucht, Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr gegeben sein. Wir erklären die Voraussetzungen, Fristen und das Wichtigste, was man sonst rund um das Thema U-Haft wissen sollte, damit man FakeNews gleich als solche erkennt…auch in der Berichterstattung ;-). Fun Fact: Manchmal entscheidet allein die Staatsanwaltschaft darüber, ob eine inhaftierte Person freigelassen wird…geht bis zur Anklageerhebung. Und zwar unabhängig davon, wie der Richter das findet. §120 Abs. 3 StPO. § 112 StPO - Voraussetzungen U-Haft§120 StPO - passend zum Fun FactInformationen zur U-Haft bei Bundesuentrale für politische BildungInformationen zur U-Haft bei Justiz NRWInformationen zur U-Haft bei Wikipedia Samt vs. Seide auf YouTubeSamt vs. Seide auf InstagramSamt vs. Seide auf TikTokSamt vs. Seide auf PeerTubeSteffi auf LinkedInSteffi auf MastodonSteffi auf BlueskyJörg auf LinkedInJörg auf MastodonMehr Jura-Kram bei Plaudern mit Partsch auf YouTube Mehr Jura-Kram bei Plaudern mit Partsch auf letscast.fm Lasst am besten gleich ein Abo da, um nichts zu verpassen!Steffi & JörgHier gibt`s mehr Spannendes aus dem Recht:Plaudern mit Partsch: Spektakuläre RechtsfällePlaudern mit Partsch: PodcastPlaudern mit Partsch: VodcastDemnächst:All Eyes on: Warum spricht eigentlich niemand über...?All Eyes On: PodcastAll Eyes On: Vodcast
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