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EPISODE · Jun 17, 2023

Was Netflix beim Konten-Sharing erlaubt und wie Haushalte und Zweitwohnsitze eingebunden werden | c’t uplink

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Netflix fordert erste Nutzer auf, einen Hauptstandort einzustellen, bei anderen hat Netflix das schon automatisch durchgeführt. Per Smartphone-App wiederum kann man neue Standorte für 30 Tage freischalten. Was aber fällt unter die erlaubte Zweitwohnsitz-Nutzung, dürfen Bewohner im Erst- und Zweitwohnsitz gleichzeitig nutzen? Vielleicht reicht es Netflix schon, den Sharern ein paar Steine in den Weg zu legen, um zumindest einen gewissen Anteil damit zu verärgern. EInmal im Monat den Sharer zu besuchen, um ihn wieder freizuschalten, mag in einigen Konstellationen kein Problem sein, aber ab gewissen Entfernungen umständlicher und teurer sein als die 5 Euro für den Zusatz-Account. Auch der Ausweg über VPN birgt Probleme, so belegt der Spender seinen Upstream und holt sich alle Geräte der Mitschauenden in sein lokales Netz. Zumal bekommen die Bezahler für 5 Euro eine bessere Auflösung als sie für einen Einzel-Account bekämen. Andererseits verkompliziert sich das Kündigen des ganzen Accounts, das geht nur in Absprache aller Beteiligten. Schließlich diskutieren wir die Preise und die Auswirkungen des Sharing auf andere Anbieter, und wir überlegen, welche anderen Streamingdienste als nächstes mit Sharing-Gegenmaßnahmen starten könnten. Mit dabei: Daniel Herbig, Nico Jurran Moderation Jörg Wirtgen Produktion: Ralf Taschke Der angesprochene Kommentar zu den Preisen: https://www.heise.de/meinung/Account-Sharing-bei-Netflix-Ein-Mittelfinger-an-alle-Singles-9065508.html Der Meldevorgang von Netflix: https://www.heise.de/news/Account-Sperre-So-laesst-sich-Netflix-am-Zweitwohnsitz-nutzen-9180842.html ► c’t Magazin: http://ct.de ► c’t auf Twitter: https://twitter.com/ctmagazin ► c’t auf Mastodon: https://social.heise.de/@ct_Magazin ► c’t auf Instagram: https://www.instagram.com/ct_magazin ► c’t auf Papier: überall wo es Zeitschriften gibt!

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