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EPISODE · Jan 25, 2024 · 29 MIN

Wie beteiligt man junge Volljährige?

from bumf podcast · host Livia Giuliani

“Wir sind geflüchtet, aber wir sind noch Menschen und wir haben noch Träume.”     In dieser Folge geht es um Beteiligung am Hilfeplanverfahren, wenn es darum geht, Unterstützung für junge Volljährige zu erhalten. Durch verschiedene Perspektiven auf dieses Verwaltungsverfahren wird aufgezeigt, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt.  2021 trat  das Kinder - und Jugendstärkungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes war auch, die Beteiligung zu fördern. Wie sieht die Umsetzung von Beteiligung in Zeiten von Fachkräftemangel aus? Welche Rolle spielt die Sprache dabei? Ali* vom Jugendamt, der selbst Migrationsgeschichte hat, erzählt wie seine Kolleginnen ihm die Professionalität aberkennen, wenn er mit den Jugendlichen arabisch spricht und wieso ein kollegialer Umgang mit allen Beteiligten am besten ist für die Betroffenen.  Ahmad und Mohammed* haben selbst einmal Hilfe für junge Volljährige erhalten. Patrick und Lina berichten von ihren Erfahrungen bei der Betreuung von Jugendlichen. Alle erzählen vom Druck, der durch dieses Verfahren ausgelöst wird.  *Namen geändert Am Rande angesprochen wird in der Folge  die “Mitwirkung”. Personen, die Hilfe für junge Volljährige beantragen (und erhalten), müssen eine “Bereitschaft zur Mitwirkung” zeigen, weil die Hilfe für junge Volljährige eine “Hilfe zur Selbsthilfe” ist und diese ohne Mitwirkungsbereitschaft der Leistungsempfänger*innen wenig erfolgversprechend ist. Bei der Hilfe für junge Volljährige sind die Anforderungen an die Mitwirkungsbereitschaft niedrig, weil es sich um junge Menschen handelt. Achtung also, wenn Hilfe für junge Volljährige abgelehnt wird mit dem Argument, es sei nicht ausreichend mitgewirkt worden. So auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.03.2014 - 12 A 1211/12 (ähnlich auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2012 - 12 B 1583/11): Es sei “ bei der Hilfe für junge Volljährige zu bedenken [...], dass eine mangelnde Mitwirkung des Hilfebedürftigen gerade auch durch Erziehungs- oder Entwicklungsdefizite, denen mit der Hilfe begegnet werden kann, bedingt sein mag, und insofern eine gewisse Zurückhaltung geboten ist, wenn ein Ausschluss der (weiteren) Hilfegewährung wegen Kooperationsunwilligkeit des Betroffenen in Rede steht, so gilt dies erst recht bei der auf Kinder und Jugendliche zugeschnittenen Erziehungshilfe. Dort muss typischerweise mit sprunghaftem Verhalten und unüberlegten Willensäußerungen der Minderjährigen gerechnet werden. Eine zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der weiteren Inanspruchnahme von Jugendhilfe wird häufig - und so auch hier - nicht darauf schließen lassen können, dass sie Ausdruck einer deutlich gefestigten und absehbar nicht veränderlichen inneren Haltung ist.” Moderation,Redaktion und Schnitt: Livia Giuliani  Redaktionelle Unterstützung: Lennart Scholz  Jingle “Migration birds” komponiert von patchFX auf www.audioyou.de. Coverdesign von Jasmin Asaad basierend auf der Illustration von Tomka Weiß.  Vielen Dank an Levin Karpenstein für das Einsprechen des Teasers. Dieser Podcast wird gefördert durch Mittel aus dem Asyl- und Migrationsfonds der EU (AMIF).

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