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EPISODE · Jul 18, 2025

Wirtschaftsnews vom 18. Juli 2025

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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Pauschalen in der Steuerklärung, die das Leben leichter machen      Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für 2024 rückt näher. Ende Juli müssen Selbstersteller ihre gesammelten Werke abgegeben haben, wenn sie dazu verpflichtet sind. Das bedeutet für in dieser Hinsicht weniger gut organisierte Menschen ein langwieriges Zusammensuchen und Sortieren der Unterlagen. Einfacher und zeitsparender geht die Steuererklärung in vielerlei Hinsicht mit Pauschalen. Hier werden keine Belege und Einzelnachweise gefordert, um an Steuervorteile zu gelangen. Die Lohnsteuerhilfe Bayern nennt gängige Pauschalen, die das Steuerleben einfacher machen.   1. Arbeitnehmerpauschale   Die Pauschale für berufliche Ausgaben, umgangssprachlich Werbungskostenpauschale genannt, steht allen Steuerpflichtigen zu, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind. Selbst wenn keinerlei Ausgaben getätigt wurden, wird diese Pauschale berücksichtigt. Für die Steuererklärung 2024 werden 1.230 Euro angesetzt. Liegen die Ausgaben darunter, lohnt es sich nicht, Quittungen aufzuheben und Kleinbeträge in die Steuerformulare einzutragen  2. Entfernungspauschale Bei der Entfernungspauschale, umgangssprachlich Pendlerpauschale, wird für den einfachen Weg zur Arbeit für jeden Arbeitstag vom ersten bis zum 20. Kilometer eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer in die Steuererklärung eingetragen. Ab dem 21. Kilometer gibt es pauschal 38 Cent je Kilometer. Das Finanzamt interessiert sich hierbei nicht für das genutzte Verkehrsmittel oder die tatsächlichen Kosten. 3. Homeoffice-Pauschale Für alle Arbeitnehmer, die noch in den eigenen vier Wänden arbeiten dürfen und können, gibt es die Homeoffice-Pauschale. Dabei werden in der Steuererklärung 2024 für jeden häuslichen Arbeitstag sechs Euro eingetragen. Dies kann für bis zu 210 Arbeitstage im Jahr, unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer gegeben ist, genutzt werden.   4. Kontoführungspauschale Kontoführungsgebühren sind die Kosten, die für ein Girokonto bei der Bank fällig werden. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Bank Gebühren für das Konto verlangt, akzeptiert das Finanzamt pauschal 16 Euro an Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto. Für die Nutzung der Pauschale werden keinerlei Nachweise benötigt. Weitere interessante Pauschalen sind die Verpflegungspauschale, die Umzugskostenpauschale, der Sonderausgabenpauschbetrag, der Sparerpauschbetrag, der Pflegepauschbetrag und der Behindertenpauschbetrag. Zu prüfen ist aber immer, ob es sich bei über dem Pauschbetrag liegenden Ausgaben rechnet, doch die konkreten Kosten anzugeben.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:https://www.was-audio.de/aanews/News20250718_kvp.mp3

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