EPISODE · May 23, 2025
Wirtschaftsnews vom 23. Mai 2025
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: <b style="mso-bidi-font-weight: normal">Jobben nach dem Abitur: Wie am besten? Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Das Abizeugnis in der Tasche und dann? Wer erstmal jobben will, sollte einiges beachten. Ein wichtiger Punkt ist, ob Abiturienten dann weiterhin über die Eltern krankenversichert sind. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Bis es nach dem Abitur mit der Ausbildung, dem Studium oder einem Auslandsjahr weitergeht, bleiben oft einige freie Wochen oder Monate. Viele Schulabgänger nutzen die Zeit, um Geld zu verdienen und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. In manchen Branchen kann man ein freiwilliges Praktikum machen, das zum Berufswunsch passt. Zum reinen Geldverdienen bieten sich Minijobs oder eine kurzfristige Beschäftigung an. Minijob und kurzfristige Beschäftigung Wer nach dem Abitur Geld verdienen möchte, kann dies oft sozialversicherungsfrei tun, etwa mit einem Minijob. Dabei kann man monatlich bis zu 556 Euro verdienen. Alternativ ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich, die pro Kalenderjahr drei Monate oder 70 Arbeitstage nicht übersteigt. Wichtig: Steht danach zum Beispiel ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein Job im Ausland an, wird das dazugezählt - die Tätigkeit ist dann trotz der kurzen Dauer unter Umständen nicht mehr sozialversicherungsfrei. Beide beiden Varianten wird mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt, derzeit 12,82 Euro pro Stunde. Einkommensteuer fällt in Deutschland erst an, wenn der Verdienst über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro im Jahr liegt. Zusätzlich können die jungen Menschen mit einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung bis zum Alter von 23 Jahren über ihre Eltern in der gesetzlichen Versicherung krankenversichert bleiben. Für Studierende gilt diese Regelung bis 25 Jahre. Andere Regeln bei einem Praktikum Bei einem Praktikum sind die Bestimmungen anders als bei Nebenjobs. Dauert das freiwillige Praktikum nicht länger als drei Monate und dient der Orientierung, muss das Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen. Es kann selbst über die Entlohnung entscheiden. Wenn der Betrag jedoch höher als 556 Euro im Monat ist, müssen die Abiturienten sich selbst krankenversichern und die Beiträge zahlen. Je nach Tätigkeit nach dem Praktikum kann dies auch schon vorher der Fall sein. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: Für den Minijob gilt: Die Beiträge zur Rentenversicherung zieht der Arbeitgeber ab und leitet sie weiter - 15 Prozent vom Arbeitgeber und 3,6 Prozent vom Minijobber. Für die Befreiung vom Eigenanteil muss ein Antrag gestellt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:https://www.was-audio.de/aanews/News20250523_kvp.mp3
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Hier gibt es aktuellle Nachrichten aus Wirtschaft, Gesundheit, Recht und vielem mehr: Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Jobben nach dem Abitur: Wie am besten?
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Wirtschaftsnews vom 23. Mai 2025
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