EPISODE · Jul 9, 2026 · 4 MIN
Zugbegleiter-Prozess: 10 Jahre für Körperverletzung mit Todesfolge
Im Fall des in Rheinland-Pfalz getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar ist der Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge - und ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht habe dem 26-jährigen Angeklagten nicht nachweisen können, dass er den Zugbegleiter mit den Schlägen habe töten wollen, so der Richter am Landgericht Zweibrücken. Ein Indiz: "That will teach him", soll der Angeklagte gesagt haben, berichtet SWR-Reporter Andreas Kahlmeyer im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Simon Dörr. Daraus habe das Gericht gefolgert, dass der Angeklagte nicht mit dem Tod des Zugbegleiters gerechnet habe. Zugunsten des Angeklagten habe auch gesprochen, dass er keine Vorstrafen hat und versucht habe, sich zu entschuldigen.
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