PODCAST · society
Auf dem Weg als Anwält:in
by Duri Bonin
In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.
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Rückfallrisiko: Wie verlässlich sind die Instrumente zur Rückfallprognose? | Gefahr ist kein Gefühl 3
Wie verlässlich ist ein Instrument, das ein hohes Rückfallrisiko ausweist und damit einen weiteren Freiheitsentzug mitbegründen soll? Duri Bonin und Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler prüfen am Beispiel einer stationären Massnahme nach Art. 59 StGB, welche Nachweise eine solche Prognose braucht. Teil 3 der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» behandelt Dittmann-Liste und FOTRES, erklärt den Unterschied zwischen einer Risikoreihenfolge und einer verlässlichen Prozentangabe und zeigt, weshalb Studien zur verwendeten Version, zur Personengruppe und zur befürchteten Straftat passen müssen.
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Auf unebenem Gelände: Das Interviewbuch mit Beni Rambert
Nach dem Dokumentarfilm «SUSPEKT» erscheint mit «Auf unebenem Gelände» ein Interviewbuch über mehr als fünfzig Jahre Strafverteidigung. Beni Rambert erklärt, weshalb das Buch Raum für Erfahrungen und Grundfragen schafft, die ein Film verdichten muss. Duri Bonin spricht mit Beni Rambert und Nina Langner (Erstleserin und Verfasserin des Nachworts) über die Wirkung des Manuskripts, die Zielgruppe und die limitierte «80 für 80»-Vorzugsausgabe. Diese umfasst 80 signierte und nummerierte Exemplare und trägt die Produktion des Buches mit.
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Würdest du Patrick F. verteidigen? Moral und Rolle im Strafprozess (Letters to a Young Lawyer 11)
«Würdest du den ehemaligen Aargauer Grossrat Patrick F. verteidigen?» Duri Bonin und Nina Langner antworten grundsätzlich: Ja. Doch die schwierigen Fragen beginnen erst danach: Wie bleibt man loyal, wenn man das, was dem Mandanten vorgeworfen wird, persönlich verabscheut – und wann kippt professionelle Distanz in eine Distanzierung vom eigenen Mandanten? Im elften Teil der Dershowitz-Reihe «Letters to a Young Lawyer» geht es um Art. 128 StPO, Loyalität ohne Kumpanei und darum, weshalb gerade schwerste Sexualvorwürfe das genaueste Verfahren verlangen. Dann verschärft sich das Dilemma: Was geschieht, wenn das Anwaltsgeheimnis mit dem Schutz eines bedrohten Menschen kollidiert?
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Thierry Urwyler: Wie viel deiner Freiheit darf Sicherheit kosten? | Gefahr ist kein Gefühl 2
Wie hoch muss die Rückfallwahrscheinlichkeit sein, damit ein präventiver Freiheitsentzug im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung überhaupt in Betracht kommt? Wer diese Frage nur als mögliches Opfer beantwortet, hat einen Anreiz, die eigene Sicherheit hoch und die Freiheit anderer gering zu gewichten. Thierry Urwyler schlägt deshalb die Perspektive der «doppelten Betroffenheit» vor: Befragte sollen nicht wissen, auf welcher Seite der Entscheidung sie selbst stehen werden. Duri Bonin und Thierry Urwyler konkretisieren diesen Gedanken anhand von 100 vergleichbaren Personen und zeigen, weshalb eine Befragung Orientierung geben, die rechtliche Entscheidung aber niemals ersetzen kann.
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Prof. Thierry Urwyler: Wann ist ein Rückfallrisiko «hoch»? | Gefahr ist kein Gefühl 1
Ein Gutachten bezeichnet das Rückfallrisiko als «hoch». Doch wie hoch ist hoch – und genügt diese Einschätzung, um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB fortzuführen? Ohne bezeichnete Straftat, absolute Wahrscheinlichkeit, Zeitraum und konkretes Entlassungsszenario bleibt die Aussage rechtlich unbestimmt. Zum Auftakt der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» diskutiert Duri Bonin mit Strafrechtsprofessor Thierry Urwyler, was Sachverständige einschätzen können und was die zuständige Entscheidbehörde selbst beurteilen muss. Es geht um den Fünfjahreszeitraum, relative und absolute Risiken, mögliche Schwellenwerte und die Frage, welches Restrisiko eine Rechtsordnung akzeptieren darf.
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Causa Vincenz: Die Bilanz nach acht Verhandlungstagen vor Obergericht
Nach acht Verhandlungstagen ziehen Duri Bonin und Gregor Münch Bilanz: zu einem aus ihrer Sicht gut vorbereiteten und fairen Obergericht, zur klaren Gesamtgeschichte der Staatsanwaltschaft und zu Verteidigungsplädoyers, deren tatsächliche Tragfähigkeit sich ohne Aktenkenntnis nicht abschliessend beurteilen lässt. Nun beginnt die nicht öffentliche Urteilsberatung. Die Folge erklärt, wie das Obergericht offene Verfahrensfragen und Beweisanträge prüft, Geschäft für Geschäft den Sachverhalt feststellt und diesen rechtlich einordnet – und weshalb das Beweisverfahren nochmals geöffnet werden könnte.
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827
Causa Vincenz: Wie Vincenz und Stocker das letzte Wort nutzen
Pierin Vincenz spricht rund 90 Sekunden und bittet um Freispruch. Beat Stocker wählt für sein Schlusswort einen längeren, persönlich geprägten Auftritt, der auf Duri Bonin und Gregor Münch spontan wirkt. Ein weiterer Beschuldigter bittet das Obergericht, sein damaliges Handeln anhand seines damaligen Wissens zu beurteilen. Unmittelbar nach den zweiten Parteivorträgen vergleichen die beiden Strafverteidiger diese unterschiedlichen Formen des letzten Wortes. Sie erklären, weshalb Art. 347 StPO eine persönliche Erklärung erlaubt, aber kein zweites Plädoyer eröffnet – und warum Kürze, Vorbereitung und Spontaneität in diesem letzten Verfahrensmoment heikel sein können.
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826
Causa Vincenz: Lorenz Erni fordert einen Freispruch
Die Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz. Sein Verteidiger Lorenz Erni verlangt den vollständigen Freispruch – und greift das zentrale Dreieck der Anklage an: Warum soll ein privater Aktiengewinn automatisch der Käuferin gehört haben? Duri Bonin und Gregor Münch analysieren Ernis Plädoyer. Bei Commtrain, Investnet, GCL, Eurokaution, Arena Thun und den privaten Auslagen zeigt sich: Eine nicht offengelegte Beteiligung kann pflichtwidrig sein. Zum Betrug wird sie erst, wenn auch Handlungspflicht, Täuschung, Schaden und Vorsatz bewiesen sind.
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Causa Vincenz: Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – sechs Jahre für Vincenz und Stocker?
Je sechs Jahre Freiheitsstrafe für Pierin Vincenz und Beat Stocker, höhere Strafen für weitere Beschuldigte und die Abschöpfung von Millionen: Das fordert die Staatsanwaltschaft vor dem Obergericht Zürich. Auf 126 Seiten führt sie umstrittene private Auslagen und fünf Unternehmenstransaktionen auf eine gemeinsame These zurück. Duri Bonin und Gregor Münch versuchen das Plädoyer in verständliche Sprache zu übersetzen: den roten Pfeil im Dreieck, Betrug durch Unterlassen, Arglist und Gewerbsmässigkeit. Sie diskutieren, wo die Argumentation stark ist und weshalb jeder einzelne Pfeil noch beweisrechtlich tragen muss.
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824
Causa Vincenz: Beweisanträge – Fehler der Verteidigung oder bewusste Taktik?
Ein Beweisantrag ist mehrfach gestellt und von der Verfahrensleitung unmittelbar vor der Berufungsverhandlung abgewiesen. Muss die Verteidigung ihn vor dem Gesamtgericht nochmals ausdrücklich erneuern – oder reicht der Hinweis auf die frühere Eingabe? In der Causa Vincenz wird diese scheinbar formale Frage kurz vor Schluss des Beweisverfahrens konkret. Duri Bonin und Gregor Münch rekonstruieren die Szene vorsichtig aus dem Übertragungsraum und ordnen die Bundesgerichtspraxis ein. Sie zeigen, weshalb der Unterschied zwischen «pendent» und «abgewiesen» darüber entscheiden kann, ob die Nichterhebung eines Beweises später noch in Lausanne gerügt werden kann.
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Causa Vincenz: Keine Antwort – warum die Staatsanwaltschaft trotzdem fragt
Stéphane Barbier-Mueller beantwortet vor dem Obergericht Zürich die Fragen des Gerichts, verweigert aber von Beginn weg sämtliche Antworten auf Fragen der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Oliver Labhart will seine Ergänzungsfrage trotzdem stellen. Duri Bonin und Gregor Münch erklären, weshalb eine Frage prozessual auch dann Bedeutung haben kann, wenn sie unbeantwortet bleibt. Die Befragung zeigt zugleich, was eine Dolmetscherin verändert: nicht nur Wörter, sondern auch Rhythmus, Spontaneität und Präzision. Und sie wirft die Frage auf, wann gutes Alltagsdeutsch für ein komplexes Strafverfahren tatsächlich genügt.
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822
Causa Vincenz: 80 Seiten vor der Befragung
Am dritten Tag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz leert sich der Medienraum – gleichzeitig beginnt die juristische Detailarbeit. Nach einem von Gregor Münch zitierten Medienbericht soll ein Mitbeschuldigter vor seiner Befragung eine 80-seitige persönliche Eingabe eingereicht haben. Duri Bonin und Gregor Münch fragen, wann eine frühe schriftliche Einordnung dem Gericht Orientierung gibt und wann der Umfang selbst zur Botschaft wird. Zudem geht es um präzise Ergänzungsfragen und das Fragerecht der Mitbeschuldigten.
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Causa Vincenz: Beat Stocker vor Obergericht – die Illusion vom Dialog
Beat Stocker erinnert sich vor Obergericht an Aussagen aus der Untersuchungshaft vor Jahren. Er antwortet ruhig und ausführlich – bis er bei Nachfragen der Privatklägerschaft einzelne Antworten verweigert. Duri Bonin und Gregor Münch analysieren, was Aussagekonstanz verlangt und welche Fragen punktuelles Schweigen aufwirft. Die Beobachtung führt über die Causa Vincenz hinaus: Eine Einvernahme mag wie ein Gespräch wirken, ist aber kein Dialog unter Gleichen. Jede Antwort wird an Akten, früheren Protokollen und den Positionen der Parteien gemessen.
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Causa Vincenz: So antwortet Pierin Vincenz vor Obergericht
.Das Obergericht befragt Pierin Vincenz detailliert zu Auslagen, deren geschäftliche Berechtigung umstritten ist, und zu laut Anklage nicht offengelegten Beteiligungen. Duri Bonin und Gregor Münch schildern ein Gericht mit beeindruckender Aktenkenntnis, präzisen Nachfragen und offen erkennbarer Skepsis. Wie reagiert man, wenn eine Zeugenaussage der eigenen Darstellung widerspricht? Die Folge zeigt, weshalb Vincenz die Prämisse einer heiklen Frage nicht übernimmt, wann Reden neue Angriffsflächen schafft und warum die Aussageentscheidung früh getroffen werden muss.
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819
Causa Vincenz: «Möchten Sie auch gerne etwas sagen, was wir schon gehört haben?»
Um 9.36 Uhr sitzen Duri Bonin und Gregor Münch vor dem Obergericht Zürich. 24 Minuten später soll die I. Strafkammer bekanntgeben, wie sie mit den Vorfragen umgeht, die den gesamten ersten Verhandlungstag beansprucht haben: Verjährung, Rechtzeitigkeit eines Strafantrags, FINMA-Akten und der Nichtigkeitsantrag im Zusammenhang mit Andreas Donatsch. Unmittelbar vor der Fortsetzung rekonstruieren die beiden die zweite Runde der Parteivorträge und wagen eine Prognose. Im Zentrum steht die praktische Schlüsselfrage: Was muss das Gericht vor den Befragungen entscheiden – und was darf es dem Endurteil vorbehalten?
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818
Causa Vincenz: «Kein Anspruch auf Fehler der Staatsanwaltschaft»
Nach den Vorfragen der Verteidigung antwortet die Staatsanwaltschaft: zur Rolle von Professor Andreas Donatsch, zu Strafantragsfrist und Verjährung, zum Ursprung der Untersuchung und zur Verwertbarkeit von FINMA-Akten. Der Vorsitzende greift ein und trennt Fragen des Verfahrensauftakts von Punkten für die späteren Hauptplädoyers. Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt in der Pause am Obergericht Zürich. Im Zentrum steht die Frage, wie weit externe Qualitätskontrolle einer Anklage reichen darf – und weshalb die konkrete Arbeit des beigezogenen Experten für die Verfahrensfairness bedeutsam bleibt.
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Causa Vincenz: Der Weg nach Lausanne beginnt bei den Vorfragen
Eine knapp dreistündige Mittagspause klingt nach Stillstand. Im Berufungsprozess der Causa Vincenz ist sie das Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft ordnet ihre Antwort auf die Vorfragen, während für die Verteidigung die Frage bleibt, welche bereits erhobenen Rügen nochmals ausdrücklich wiederholt wurden. Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt aus der Mittagspause und erklären, weshalb Wiederholung vor Obergericht Prozessstrategie sein kann – und warum die Dauer der Unterbrechung noch nichts darüber beweist, ob die Anklage überrascht wurde.
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816
Causa Vincenz: Ein entlastendes E-Mail im Aktenberg?
Ein neu aufgefundenes E-Mail soll nach Darstellung der Verteidigung entlasten. Damit stellt sich in der Causa Vincenz eine grössere Frage: Wer entscheidet in riesigen digitalen Datenbeständen, welche Dokumente aktenkundig werden – und können Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit gleichwertigen Werkzeugen suchen? Duri Bonin und Gregor Münch diskutieren die Pflicht, Belastendes und Entlastendes gleich sorgfältig zu untersuchen, die Kontrolle der behördlichen Aktenauswahl und die Grenzen des Vorwurfs im konkreten Verfahren.
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Causa Vincenz: Darf das Gericht FINMA-Angaben verwerten?
Im FINMA-Verfahren müssen Betroffene weitreichend mitwirken; im Strafverfahren dürfen beschuldigte Personen schweigen. Was geschieht, wenn unter aufsichtsrechtlichem Druck erteilte Angaben später als Strafbeweise verwendet werden sollen? Im Rahmen der Vorfragen greift Fatih Aslantas diese Schnittstelle auf, Cornel Borbély bezieht auch Folgebeweise ein. Duri Bonin und Gregor Münch ordnen das Bundesgerichtsurteil 7B_45/2022 ein – und erklären, was das Obergericht nun für jedes umstrittene Beweismittel prüfen muss.
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814
Causa Vincenz: Was die Verteidigung zum Auftakt angreift
Ein neues Bundesgerichtsurteil liegt am ersten Vormittag der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz auf dem Tisch – und die Seiten lesen es unterschiedlich. Duri Bonin und Gregor Münch berichten aus der ersten Pause, weshalb Lorenz Erni im Commtrain-Komplex Verjährung geltend macht und welche weiteren Vorfragen Andreas Blattmann aufwirft. Der Bundesgerichtsentscheid betrifft ein anderes Verfahren, enthält aber Aussagen zu Herausgabepflichten, Betrug durch Unterlassen und Verjährungsbeginn. Dazu kommen die umstrittene Antragsfrist, die Verwertbarkeit bestimmter Beweismittel und eine auffällig abgestimmte Arbeitsteilung unter den Verteidigern.
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813
Causa Vincenz: Wer prägt das Narrativ vor dem Urteil?
Pierin Vincenz trifft in einem Kleinwagen am Obergericht Zürich ein. Kameras gehen hoch, Bilder gelangen innert Sekunden in die Liveticker. Duri Bonin und Gregor Münch beobachten, wie schnell aus einer Ankunft eine öffentliche Erzählung wird. Dann stellen sie die heikle Frage: Wird unabhängige Kritik an der Anklage als Litigation-PR gelesen – und kann das Narrativ einer milderen Strafe zum Bumerang werden? Sicher ist nur: Eine Strafreduktion ist keineswegs vorgezeichnet, denn auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung erhoben.
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812
Causa Vincenz: Die zwei Kernvorwürfe in fünf Minuten
Spesen, welche die Anklage als privat einstuft, und nicht offengelegte Beteiligungen an Unternehmen, die später von Raiffeisen oder Aduno übernommen wurden: Unmittelbar vor der Türöffnung am Obergericht ordnen Duri Bonin und Gregor Münch die beiden grossen Vorwurfskomplexe der Causa Vincenz ein. Im Zentrum steht die strafrechtlich entscheidende Frage: Welche Offenlegungs- oder Herausgabepflicht bestand – und worin soll der Vermögensschaden liegen? Eine kompakte Vor-Ort-Folge über den Abstand zwischen einem verdächtig wirkenden Vorgang und einem nachweisbaren Straftatbestand.
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811
Causa Vincenz: Der Prozess beginnt vor der Gerichtstür
Am Morgen der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz warten die Kameras bereits vor dem Obergericht Zürich. Duri Bonin und Gregor Münch stehen kurz nach 7.15 Uhr im Innenhof, beobachten das Eintreffen erster Verfahrensbeteiligter und fragen: Wie begleitet eine Verteidigung eine beschuldigte Person durch diesen öffentlichen Moment? Haupteingang oder Seiteneingang, selbstbewusst oder möglichst unauffällig? Die Vor-Ort-Folge zeigt, weshalb auch der Weg in den Gerichtssaal vorbereitet werden muss – und warum es keine allgemeingültige Lösung gibt.
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810
Causa Vincenz: Die letzten Tage vor der Berufungsverhandlung
Ein Plädoyer muss beim lauten Schlussdurchgang standhalten; die Klientschaft braucht Orientierung, und überraschende Vorfragen verlangen sofortige Reaktion. Wenige Tage vor der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz sprechen Duri Bonin und Gregor Münch darüber, was vor einem solchen Grossprozess noch zählt. Anlass ist auch Marcel Nigglis scharfe Kritik an der Anklage in der NZZ. Die Folge verbindet offene Rechtsfragen mit dem Handwerk der letzten Vorbereitung und dem Rollenwechsel der beiden Strafverteidiger zu Prozessbeobachtern.
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809
Causa Vincenz: Wie die Verteidigung die Berufungsverhandlung vorbereitet
Vor Obergericht reicht es weder, das erstinstanzliche Plädoyer nochmals vorzulesen, noch, das angefochtene Urteil nur Punkt für Punkt zu widerlegen. Mit Blick auf die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz diskutieren Duri Bonin und Gregor Münch, wie die Verteidigung den Fall neu ordnet und ihre Argumente auf die entscheidenden Punkte konzentriert. Ausserdem zeigen sie, wie eine beschuldigte Person auf Ablauf, Befragung, Gerichtssaal und Urteilsberatung vorbereitet wird. Befragungssituationen lassen sich trainieren; Antworten auswendig zu lernen wäre das Gegenteil guter Vorbereitung.
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808
Shiffrin, Odermatt & Co.: Routine für den Ernstfall | Matchball-Momente 4
Ein Song. Ein innerer Satz. Ein kontrollierter erster Schritt. In Teil 4 der Reihe «Matchball-Momente» übersetzt der Strafverteidiger Duri Bonin die Routinen von Mikaela Shiffrin, Marco Odermatt und weiteren Spitzensportler:innen in Anwaltsprüfung und Anwaltspraxis. Die Situationen sind nicht vergleichbar – die psychologische Grundfrage ist es: Wie wird eine vorbereitete Leistung unter Druck tatsächlich abrufbar? Die Folge entwickelt eine kurze Routine für Prüfung, Plädoyer, Einvernahme und schwierige Mandantengespräche. Entscheidend ist nicht, Nervosität abzuschaffen, sondern trotz Nervosität zur Aufgabe und ins Handeln zu finden.
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807
Nicht jedes Risiko lohnt sich: Freiheit, Ruf und Lebenszeit (Letters to a Young Lawyer 10)
Warum riskieren erfolgreiche Menschen Freiheit, Ruf und Lebenszeit für noch mehr Geld, Macht oder Anerkennung? Duri Bonin und Nina Langner diskutieren einen weiteren Brief von Alan M. Dershowitz’ «Letters to a Young Lawyer» und fragen, weshalb ein möglicher Gewinn oft konkreter erscheint als ein kaum ersetzbarer Verlust. In Teil 10 der Lektürereihe geht es um drei Risikotypen, den Blick auf beschuldigte Personen und die Causa Vincenz sowie um eine praktische Frage vor jedem folgenreichen Schritt: Setze ich gerade etwas Unersetzliches aufs Spiel, um mehr von etwas zu erhalten, von dem ich bereits genug habe?
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806
Causa Vincenz: So läuft das Berufungsverfahren
Das Obergericht kennt das erstinstanzliche Urteil, die Akten und die bisherigen Plädoyers. Trotzdem muss es die angefochtenen Punkte selbst beurteilen. Vor der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz erklären die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch, weshalb die zweite Instanz weder bei null beginnt noch die erste Instanz einfach bestätigen darf. Die Folge führt durch das Berufungsverfahren: Berufungserklärung, Vorfragen, Beweisabnahme, Befragung, Parteivorträge, letztes Wort und Urteilseröffnung. Im Zentrum steht dabei eine menschliche Frage: Wie erlebt eine beschuldigte Person ein Gericht, das über Freiheit, Ruf und Zukunft nochmals entscheidet?
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805
Klopp, Verstappen & Co.: Routinen unter Druck | Matchball-Momente 3
Jürgen Klopp trainiert Standards, Max Verstappen hält die Dinge einfach, Marco Odermatt arbeitet mit inneren Sätzen und Mikaela Shiffrin mit Musik. Strafverteidiger Duri Bonin zeigt, was Juristinnen und Juristen von ihnen – und von Pep Guardiola, Toto Wolff, Cyprien Sarrazin und Malaika Mihambo – für Anwaltsprüfung, Plädoyer und Gerichtsverhandlung lernen können. Im Zentrum stehen fünf Ebenen einer starken Pre-Performance-Routine und die entscheidende Frage: Was ist jetzt wichtig?
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804
Causa Vincenz: Fast neun Jahre bis zur Berufung – die Timeline
Die Causa Vincenz begann prozessual mit hohem Tempo: Strafanzeige, Untersuchungseröffnung, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft. Danach wurde aus Tempo ein komplexes Verfahren mit Übersetzungsfragen, Anklage, 99 verfahrensleitenden Verfügungen, erstinstanzlicher Hauptverhandlung, umfangreicher Urteilsbegründung, Rückweisung durch das Obergericht Zürich und Korrektur durch das Bundesgericht. Duri Bonin und Gregor Münch zeichnen die Prozessgeschichte von 2017 bis zur bevorstehenden Berufungsverhandlung nach. Eine Folge über Timeline, Rechtsmittel, Verfahrensführung und die Frage, warum Streit im Verfahren nicht zwingend Rechtsstaatsversagen ist, sondern manchmal gerade Rechtsstaat.
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803
Michael Phelps: Praktisch blind zum Weltrekord | Matchball-Momente 2
Michael Phelps springt im Olympiafinal über 200 Meter Schmetterling ins Wasser – und seine Schwimmbrille füllt sich. Er sieht die Beckenlinien, die Wand und seine Gegner kaum noch, zählt stattdessen seine Züge und schwimmt zu Gold und Weltrekord. Strafverteidiger Duri Bonin zeigt, was Juristinnen und Juristen daraus für Anwaltsprüfung, Plädoyer und Strafverteidigung lernen können: Wenn die Sicht wegfällt, tragen nicht grosse Gedanken oder spontane Genialität, sondern der nächste Atemzug, der nächste Satz und eine eingeübte Struktur.
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802
Causa Vincenz: Was im 1’198-seiten Urteil des Bezirksgerichts Zürich seht
1’198 Seiten Urteil, 20 Seiten Dispositiv, 65 Dispositiv-Ziffern: Wer die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz verstehen will, muss zuerst wissen, wie das erstinstanzliche Urteil aufgebaut ist. Duri Bonin und Gregor Münch öffnen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 und verschaffen sich einen Überblick: Beteiligte, Anträge, Schuldsprüche und Freisprüche, Strafen, Kosten, Entschädigungen und Verteidigungshonorare. Wie liest man ein solches Urteil? Eine Folge über Strafurteile und Wirtschaftsstrafverfahren als Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung in der Sache Pierin Vincenz.
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801
Baggio, Shiffrin & Mihambo: Handlungsfähig unter Druck | Matchball-Momente 1
Roberto Baggio vor dem entscheidenden Penalty, Mikaela Shiffrin unter enormen Erwartungen und Malaika Mihambo vor dem nächsten Sprung – und Strafverteidiger Duri Bonin am Obergericht Zürich, nachdem die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Freiheitsstrafe und zwölf Jahre Landesverweisung beantragt hat. Was verbindet diese Matchball-Momente? Die Folge zeigt, weshalb mentale Stärke nicht bedeutet, keine Angst zu spüren, sondern unter maximalem Druck zum Atem, zur Aufgabe und zum nächsten kontrollierbaren Schritt zurückzufinden.
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800
Causa Vincenz: Berufungsverhandlung trotz offenem Bundesgerichtsentscheid?
Die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz steht vor der Tür – doch in Lausanne ist noch eine Beschwerde hängig, die für das Verfahren erheblich werden könnte. Duri Bonin und Gregor Münch sprechen über den abgewiesenen Antrag auf Sistierung des Berufungsverfahrens, den offenen Bundesgerichtsentscheid zum Ausstand, mögliche Folgen für Einvernahmen und andere Verfahrenshandlungen sowie über das Beschleunigungsgebot als Schutzrecht der beschuldigten Person. Am Schluss geht der Blick zur StPO-Revision, digitalen Ermittlungsmethoden, künstlicher Intelligenz und Siegelung. Eine Folge über Sistierung, Waffengleichheit und Verteidigung unter Unsicherheit.
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799
#799 Auf dem Weg zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden
Wie läuft eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans ab? Duri Bonin erzählt Nina Langner von seiner Reise: knappe Zuganschlüsse, mit Google Maps ans falschen Ende des Areals, Stacheldraht, Hitze, ein aufgeheizter Einvernahmeraum – und dann eine sachliche, souveräne Befragung mit guter Belehrung und offenen Fragen. Daraus entsteht ein anschaulicher Blick auf Strafverfolgung ausserhalb des Zürcher Alltags. Eine Folge über Einvernahmen, kantonale Unterschiede, anwaltliche Vorbereitung und kulinarische Vorlieben.
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798
#798 Wer verurteilt, muss erklären: Was ein gutes Strafurteil ausmacht
Ein Strafurteil ist kein literarisches Werk und kein moralischer Kommentar zur Welt. Es ist die schärfste zivilisierte Antwort des Staates auf menschliches Verhalten. Duri Bonin fragt, woran man ein gutes Strafurteil erkennt: am fairen Verfahren, am Anklagegrundsatz, an sauberer Sachverhaltsfeststellung, präziser Beweiswürdigung, redlichem Umgang mit Zweifeln, nachvollziehbarer Subsumption und begründeter Strafzumessung. Entscheidend ist nicht, ob ein Urteil Eindruck macht, sondern ob man den Weg zum Ergebnis versteht. Eine Folge über Urteilsqualität, Strafverteidigung und rechtsstaatliche Kontrolle.
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797
#797 Am Obergericht Thurgau: Wie läuft eine Berufungsverhandlung ab?
Wie läuft eine Berufungsverhandlung am Obergericht Thurgau konkret ab? Nina war in Frauenfeld und nimmt Duri Bonin mit durch den Verhandlungstag: vom Treffen mit dem Klienten am Bahnhof über den Empfang im Gericht, das Anwaltszimmer und die Sitzordnung bis zur Befragung, den Plädoyers, der Replik, dem Schlusswort und der schriftlichen Urteilseröffnung. Daraus entsteht ein anschaulicher Blick in die Praxis eines Strafverfahrens zweiter Instanz – mit kleinen Details, die für Verteidigung und Klientschaft wichtig sind. Eine Folge über Gerichtskultur, Berufungsverhandlungen und Strafverteidigung im konkreten Verhandlungstag.
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796
#796 Ist unsere Justiz käuflich? Korruption in der Schweiz
Gute Löhne kaufen keine Integrität – aber schlechte Löhne können Integrität unnötig teuer machen. Duri Bonin und Nina knüpfen an ihre Folge über Justizlöhne an und fragen, was Korruption in der Schweiz bedeutet: nicht Geld in einem Couvert, sondern Interessenkonflikte, Nähe zu politischen und wirtschaftlichen Netzwerken, Parteibindungen, Kontrolle, Medien und Berufsethos. Die Schweiz steht im Korruptionsindex gut da. Gerade deshalb lohnt sich der genaue Blick auf das, was Vertrauen in Gerichte, Staatsanwaltschaften und rechtsstaatliche Institutionen trägt. Eine Folge über Korruption, Justizlöhne, Unabhängigkeit und die Frage, wie man eine Justiz vor Käuflichkeit schützt.
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#795 Was verdient die Zürcher Justiz? Löhne, Status und Freiheit
9 Millionen Dollar Gewinn pro Equity-Partner bei einer grossen Anwaltskanzlei in den USA – und dann die Frage: Was verdient man in der Zürcher Justiz? Duri Bonin und Nina Langner schauen auf Lohnklassen, Lohnstufen und typische Stationen vom Auditoriat über Gerichtsschreiber und Assistenzstaatsanwältinnen bis zu Staatsanwälten, Bezirksrichterinnen und Obergericht. Relevanz? Weil Lohn nie nur Zahl ist: Er entscheidet über Karrierewege, Konkurrenz zur Anwaltschaft, Status, Sicherheit, Unabhängigkeit und die Frage, was ein juristischer Beruf wert sein soll. Eine Folge über Geld, Justiz, Strafverteidigung und die Optionen, die ein Lohn eröffnet – oder verschliesst.
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#794 Causa Vincenz: Einzelfall-Akkreditierung für die Berufungsverhandlung
Duri Bonin und Gregi Münch haben Post vom Obergericht Zürich erhalten: Sie sind für die Berufungsverhandlung im Vincenz-Verfahren als Medienschaffende einzelfall-akkreditiert. Was bedeutet das konkret? Sicherer Zugang zum Gerichtssaal, beschränkte Akteneinsicht, aber auch Pflichten: sachlich berichten, schutzwürdige Interessen beachten, Quellen sauber behandeln, Privatsphäre und Menschenwürde respektieren — und keine Bild- oder Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude. Eine kurze Folge über Gerichtsöffentlichkeit, Medienakkreditierung, journalistische Verantwortung und die Vorbereitung der Berichterstattung zur Berufungsverhandlung im Fall Vincenz.
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#793 Macht Geld unfrei? Strafverteidigung und der Preis der Unabhängigkeit (Letters to a Young Lawyer 9)
In der Schweiz spricht man nicht über Geld. Duri Bonin und Nina Langner tun es trotzdem. Ausgangspunkt ist Alan Dershowitz’ Text «Don’t Limit Your Options by Making a Lot of Money»: Geld soll Freiheit schaffen – kann aber auch abhängig machen. Was bedeutet das für Anwältinnen und Anwälte? Und was bedeutet es besonders für die Strafverteidigung? Duri und Nina sprechen über anwaltliche Unabhängigkeit, amtliche Verteidigung, Honorare, Kanzleikosten, Berufsstolz und die Frage, warum gute Strafverteidigung nicht nur eine private Dienstleistung ist, sondern eine Voraussetzung des Rechtsstaats. Eine Folge über Geld – aber vor allem über Freiheit, Berufsethik und die Kosten guter Verteidigung.
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#792 Was passiert, wenn ein Strafverteidiger erstmals die Zelle betritt? Vertrauen vor der ersten Einvernahme
Frank kommt zu spät – und bringt genau daraus die Frage dieser Folge mit: Wenn nur wenig Zeit bleibt, wie kommt man schnell in ein echtes Gespräch? Welche Fragen öffnen eine Begegnung? Und wie schafft man Vertrauen, ohne sich zu verstellen? Duri Bonin führt diese Frage direkt in eine Extremsituation der Strafverteidigung: die erste Begegnung mit einer beschuldigten Person in Haft. Eine enge Zelle, Zeitdruck, Polizei oder Staatsanwaltschaft vor der Tür, ein Mensch im Haftschock – und ein Strafverteidiger, der in wenigen Minuten erklären, beruhigen, zuhören und eine erste Verteidigungsstrategie finden muss. In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Haftsituationen, erste Einvernahmen, Aussageverweigerung, Dolmetscher, Blickkontakt, Kleidung, Sprache, Rollen und die Kunst, unter Druck das Eis zu brechen. Später führt das Gespräch vom Strafverfahren zum Smalltalk: Welche Fragen bringen Menschen wirklich miteinander in Kontakt? Wann wird Nähe zu viel? Und wie bleibt man echt, wenn man beruflich trotzdem eine Rolle einnimmt? Darum geht es in dieser Folge: - Warum die erste Begegnung in Haft für die Strafverteidigung entscheidend sein kann - Weshalb Zeit in einer Haftsituation nicht einfach vorhanden ist, sondern oft erobert werden muss - Was ein Haftschock mit der Aussagefähigkeit einer beschuldigten Person macht - Warum Schweigen in der ersten Einvernahme häufig der sicherere Weg ist - Wann frühe Aussagen trotzdem wichtig sein können - Wie ein Strafverteidiger Vertrauen schafft, bevor über Strategie gesprochen werden kann - Welche Rolle Blickkontakt, Sprache, Kleidung und Sitzordnung spielen - Weshalb Dolmetscher in Strafverfahren eine heikle und oft unterschätzte Macht haben - Warum Übersetzungen, Protokolle und Einvernahmen besondere Vorsicht verlangen - Wie Vernehmer Menschen dazu bringen können, doch zu antworten - Was Smalltalk, Improvisation und Strafverteidigung gemeinsam haben - Warum echtes Auftreten nicht bedeutet, immer gleich zu sein - Weshalb man vor Gericht anständig erscheinen sollte, aber nicht verkleidet Ein zentrales Thema ist die Aussageverweigerung. Duri erklärt, weshalb es in vielen Fällen gefährlich sein kann, in einer ersten Einvernahme unter Druck sofort Aussagen zu machen. Gleichzeitig ist Schweigen keine starre Schablone. Es kann Situationen geben, in denen eine frühe Aussage wichtig ist. Gute Strafverteidigung bedeutet deshalb nicht, automatisch immer dasselbe zu raten. Sie bedeutet, in kürzester Zeit herauszufinden: Gibt es heute einen zwingenden Grund zu sprechen? Oder ist es besser, zuerst zuzuhören, Akten und Vorwürfe zu verstehen und die Nerven zu behalten? Besonders spannend wird das Gespräch dort, wo Duri konkret beschreibt, wie Vertrauen entsteht. Es geht darum, der beschuldigten Person spürbar zu machen: Ich bin jetzt auf deiner Seite. Ich will verstehen, was los ist. Und ich helfe dir, nicht aus Angst, Schock oder Überforderung etwas zu sagen, das dir später schadet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Rolle von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. In Strafverfahren hängt viel davon ab, wie Fragen, Antworten, Nuancen und Emotionen übersetzt werden. Am Ende zählt, was protokolliert wird – und oft ist genau das nur eine übersetzte, verdichtete Version dessen, was tatsächlich gesagt wurde. Duri erklärt, weshalb diese Situation für Beschuldigte besonders heikel ist und warum sprachliche Unsicherheit ein weiterer Grund sein kann, in der ersten Einvernahme vorsichtig zu bleiben. Die Podcasts «Auf dem Weg als Anwält:in» sind auf duribonin.ch/podcast und auf allen üblichen Plattformen zu hören. Dort einfach nach «Duri Bonin» suchen und abonnieren. Hinweis: Diese Folge und diese Shownotes dienen der allgemeinen Information und Reflexion über Strafverteidigung, Kommunikation und Strafverfahren. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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#791 Massgeschneiderte Strafverteidigung: Don’t Follow Off-the-Rack Advice (Letters to a Young Lawyer 8)
Eine Verteidigung kann laut, scharf und kämpferisch wirken – und dem Beschuldigten gerade deshalb schaden. Darum geht es in dieser Folge. Die Zürcher Strafverteidiger Duri Bonin und Nina Langner besprechen Alan Dershowitz’ achten Brief Don’t Follow Off-the-Rack Advice. Es ist ein Gespräch über die eigentliche Kunst der Strafverteidigung: Wie findet man zur Strategie, ohne bloss einem Stil, einem Reflex oder einem Rat von der Stange zu folgen? Ausgangspunkt ist Dershowitz’ unbequeme These, dass viele Ratschläge in Wahrheit „verkappte Autobiografien“ sind. Wer berät, empfiehlt oft nicht das, was passt, sondern den eigenen Weg. Duri übersetzt das sofort in die Praxis des Strafrechts: Man solle solche Ratschläge „wie eine Zeugenaussage“ behandeln. Wer spricht? Aus welcher Perspektive? Mit welchem Interesse? Und was müsste wahr sein, damit dieser Rat für mich überhaupt stimmt? Aus Dershowitz’ Brief über Karriere wird so ein Gespräch über Selbsterkenntnis, Rollenpassung und die Frage, welche Haltung in der Strafverteidigung trägt. Dann wird das Gespräch konkret. Nina beschreibt, was Einvernahmen und Gerichtsverhandlungen mit beschuldigten Personen machen: Blackouts, leere Köpfe, falsche Worte, Redewendungen unter Stress, vorschnelle Antworten aus Druck. Genau dort setzt gute Verteidigung an. Duri formuliert es bewusst scharf: „Ein guter Strafverteidiger ist kein pubertärer Rebell. Sondern er ist ein rechtsstaatlicher Prüfmechanismus. Er zwingt den Staat, sauber zu arbeiten. Das ist keine Störung des Rechtsstaats. Das ist Rechtsstaat.“ Und deshalb ist die Strafakte für ihn auch nicht einfach Wahrheit, sondern „eine organisierte Perspektive“ der Staatsanwaltschaft. Und der "Staatsanwalt ist nicht automatisch der “Gute” und der Verteidiger nicht automatisch der Störenfried. Beide können rechtsstaatlich handeln. Beide können es auch nicht tun. Besonders spannend ist die Folge dort, wo sie scheinbar energische, in Wahrheit aber leere Verteidigung zerlegt. Scharfe Schreiben, aggressive Ergänzungsfragen oder böse Stimmen können nach Kampf aussehen und trotzdem strategisch wertlos sein. Oder, wie Duri formuliert: „Laut ist nicht unbedingt ein kluger Angriff. Freundlichkeit auch kein Nachgeben. Umfangreich ist nicht immer gründlich. Kurz ist nicht oberflächlich. Und nicht jeder Fehler der Gegenseite muss sofort gerügt werden." Einer der stärksten Sätze der Folge lautet: "Ein scharfes Schreiben kann schwach sein. Und ein höflicher Satz tödlich, wenn er exakt trifft.“ Am Ende verdichtet sich alles zu einem Gedanken, der weit über Dershowitz hinausgeht: Es gibt „nicht den Standard der Verteidigung, nicht den Standard des Falles, nicht den Standard der Menschen“. Gute Strafverteidigung ist massgeschneidert. Sie ist weder Pose noch Dauerangriff, sondern klar, flexibel und präzise. Sie begegnet der Staatsvertreterin respektvoll – und verschenkt zugleich „keinen Zentimeter rechtsstaatlichen Boden“. Wer sich für Strafrecht, Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsstrategie und die Frage interessiert, woran man echte Verteidigung von blossem Theater erkennt, sollte diese Folge hören. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#790 Noma-Skandal und René Redzepi: Wo endet Küchendruck, wo beginnt Missbrauch?
Duri Bonin spricht mit Flurin Capaul über den Noma-Skandal um René Redzepi: toxische Küchenkultur, unbezahlte Praktika, Druck in der Spitzengastronomie und die Frage, wo harte Arbeit endet und Missbrauch beginnt. Das Noma in Kopenhagen galt als eines der wichtigsten Restaurants der Welt: drei Michelin-Sterne, fünfmal Platz 1 bei The World’s 50 Best Restaurants, New Nordic Cuisine, radikale Regionalität, Fermentation, Nachhaltigkeit und eine Küche, die Fine Dining weltweit verändert hat. Noma war nicht einfach ein Restaurant. Noma war ein Ideal. Genau deshalb trifft der Skandal um René Redzepi so hart. Ehemalige Mitarbeitende erhoben schwere Vorwürfe: psychische und physische Übergriffe, Demütigungen, ein Klima der Angst, unbezahlte Praktika und extremen Leistungsdruck. Die Debatte eskalierte 2026 rund um das Noma-Pop-up in Los Angeles; Redzepi trat daraufhin aus dem Tagesgeschäft zurück. In dieser Folge von «Auf dem Weg als Anwält:in» spricht Duri Bonin, Strafverteidiger und Anwalt in Zürich, mit Flurin Capaul. Flurin ist Präsident von Pro Beiz, Foodie, Restaurantkenner und selbstironisch einer der verfressensten Lokalpolitiker Zürichs. Er hat selbst in Küchen gearbeitet, den Druck eines Services erlebt und war 2010 im Noma essen – genau in jenem Jahr, in dem Noma erstmals zum besten Restaurant der Welt gewählt wurde. Duri und Flurin sprechen darüber, was Noma revolutionär machte und was hinter der Präzision der Spitzengastronomie steht: lange Arbeitstage, Mise en place, Timing, Service-Druck, Fehlerintoleranz und eine Küche, in der ein falsches Blatt oder ein zurückgeschickter Teller die ganze Kette ins Wanken bringen kann. Zugleich ordnen sie den Fall juristisch ein: Was ist ein Vorwurf? Was ist bewiesen? Was bedeutet ein Rücktritt? Was ist ein Schuldeingeständnis – und was ist zunächst einmal öffentlicher Druck? Genauigkeit ist wichtig, weil der Noma-Skandal auch von Beweisbarkeit, Reputation, Macht und Verantwortung handelt. Eine professionelle Küche ist kein stiller Meditationsraum. Sie ist laut, schnell, eng, körperlich und direkt. Aber daraus folgt nicht, dass Demütigung, Entwertung oder Gewalt dazugehören müssen. Druck gehört zur Arbeit. Missbrauch nicht. Tempo gehört zur Arbeit. Entwertung nicht. Klare Ansagen gehören zur Arbeit. Erniedrigung nicht. Das Gespräch führt von Noma nach Zürich, von René Redzepi zu Marco Pierre White und Gordon Ramsay, vom Drei-Sterne-Restaurant zur Schweizer Beiz, von alten Härten in Küchen, Fussballkabinen, Schulen und Staatsanwaltschaften zur Frage, wie Führung in Hochleistungssystemen aussehen muss. Am Ende wird klar: Der Noma-Skandal ist nicht nur ein Gastro-Thema. Er ist ein Fallbeispiel für Macht in geschlossenen Systemen, für die Verklärung von Härte und für die Unterscheidung zwischen Exzellenz und Missbrauch. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#789 Nicht mittrotten im Strafverfahren: Don’t Have Deathbed Regrets (Letters to a Young Lawyer 7)
Der schlimmste Fehler ist oft nicht, falsch zu entscheiden – sondern gar nicht zu merken, dass man entscheiden müsste. In dieser Folge sprechen Duri Bonin und Nina Langner über Alan Dershowitz’ Brief Don’t Have Deathbed Regrets (Keine Reue am Sterbebett) aus Letters to a Young Lawyer. Der Titel klingt nach Lebensratgeber, führt aber mitten ins Strafrecht: Wie trifft man gute Entscheidungen, wenn man nie alle Informationen hat? Und wie verhindert man, dass man im Strafverfahren – oder im eigenen Leben – einfach mitläuft? Dershowitz provoziert mit der These, dass man am Ende nicht nur bereuen kann, zu viel gearbeitet zu haben. Man kann auch bereuen, sein berufliches Potential nicht ausgeschöpft zu haben – aus Bequemlichkeit, Angst, Unklarheit oder falschen Prioritäten. Duri und Nina lesen den Text aber nicht als Aufforderung zu blindem Ehrgeiz. Es geht nicht darum, einfach mehr zu arbeiten. Es geht darum, bewusster zu entscheiden. Für Duri Bonin als Strafverteidiger liegt darin auch der Kern guter Verteidigung: Nicht die Polizei, nicht die Staatsanwaltschaft und nicht der Gang des Verfahrens dürfen bestimmen, was geschieht. Jeder Schritt muss autonom geprüft werden. Soll der Klient aussagen? Welche Tür bleibt offen, welche wird geschlossen? Was weiss man wirklich – und was wird nur durch den Druck des Verfahrens suggeriert? Ein weiteres Thema der Folge ist Entscheidungserschöpfung. Wer den ganzen Tag in Strafverfahren, Einvernahmen, Akten, Fristen und Mandantengesprächen entscheidet, hat am Abend oft wenig Kraft für das eigene Leben. Duri und Nina sprechen deshalb über Routinen, Tagesplanung und die Frage, wie man unnötige Entscheidungen reduziert, um für die wichtigen klar zu bleiben. Auch die vielbeschworene Work-Life-Balance wird hinterfragt. Nina sagt offen: Strafverteidigung hat oft keine Balance. Haftfälle, Fristen, Verhaftungen und Hauptverhandlungen kommen nicht dann, wenn sie in den Kalender passen. Vielleicht ist Balance darum das falsche Ideal. Wichtiger ist Kurskorrektur: rechtzeitig merken, wann man in zu viele Mandate, zu wenig Schlaf, zu viel innere Härte oder zu wenig eigenes Leben hineindriftet. Dershowitz’ stärkster Gedanke bleibt: Prioritäten sollen nicht einfach passieren. Sie sollen entschieden werden. Auch wenn Herkunft, Familiengeschichte, beruflicher Ehrgeiz und äussere Erwartungen durch uns hindurchwirken. Diese Folge ist ein Gespräch über Strafverteidigung als Lebensform: über Ehrgeiz, Erschöpfung, Entscheidungsdruck, Work-Life-Balance, Selbsttäuschung und die Fähigkeit, rechtzeitig zu korrigieren. Für Anwältinnen und Anwälte, junge Juristinnen und Juristen – und für alle, die sich fragen, ob sie ihr Leben wirklich selber führen oder nur im Verfahren des Alltags mittrotten. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#788 Echte Begegnung statt Bildschirm: Frank Renold und Duri Bonin über Zuhören, Verhandlung und Verteidigung
Was geht verloren, wenn Gespräche nur noch über Zoom, Teams oder schriftlich geführt werden? Wie viel Wahrnehmung, Spannung und Wahrheit steckt in einem Raum, den keine Kamera vollständig erfassen kann? In dieser Folge von «Mit 40i cha mers mit de Tiger» sprechen Frank Renold und Duri Bonin über Präsenz, Zuhören, Zusammenarbeit und darüber, warum zwischenmenschliche Begegnung oft der entscheidende Unterschied ist. Von dort aus entwickelt sich ein dichtes Gespräch über Arbeitsformen, Improvisation, Kommunikation und die Frage, wann digitale Werkzeuge helfen – und wann sie nur so tun, als könnten sie echte Begegnung ersetzen. Duri Bonin bringt dabei seine Erfahrung als Anwalt und Strafverteidiger ein. Gerade im Strafverfahren, bei Einvernahmen, Konfrontationen und Gerichtsverhandlungen, zeigt sich für ihn besonders klar, dass Präsenz nicht bloss eine Formalität ist. Wer im gleichen Raum sitzt, nimmt mehr wahr, spürt Zwischentöne, erkennt Unsicherheiten und kann anders reagieren. Genau darin liegt oft der Unterschied zwischen abstrakter Aktenlage und wirksamer Verteidigung. Frank Renold erweitert den Blick auf Organisationen, Teams und Zusammenarbeit. Er spricht über Methoden, Frameworks und den Irrtum, komplexe menschliche Probleme mit standardisierten Werkzeugen lösen zu wollen. Statt blosser Methodik plädiert er für Aufmerksamkeit, echtes Zuhören und bewusste Begegnung. Im zweiten Teil geht es um Neugier als Haltung. Duri erzählt von einem Reflexionsprogramm, das er gemeinsam mit Nina nutzt, und davon, wie sich der Arbeitsalltag verändert, wenn man sich bewusst vornimmt, dem Moment mit echtem Interesse zu begegnen. Plötzlich wird selbst eine lange Gerichtsverhandlung wieder lebendig, weil man nicht nur «funktioniert», sondern wirklich schaut, hört und wahrnimmt. Die Folge verbindet damit mehrere Themen: Strafverteidigung, Kommunikation, Selbstmanagement, Teamarbeit, Wahrnehmung und die Kunst, Menschen nicht vorschnell auf Rollen, Protokolle oder digitale Oberflächen zu reduzieren. Darum geht es in dieser Episode - Präsenz statt Videokonferenz: warum persönliche Treffen oft bessere Lösungen ermöglichen - Was in digitalen Gesprächen fehlt: Ausstrahlung, Zwischentöne, Körpersprache und situatives Gespür - Warum echte Teilnahme im Strafverfahren mehr ist als ein prozessuales Detail - Duri Bonin über Konfrontationsrecht, Einvernahmen und die Grenzen schriftlicher Befragungen - Weshalb Protokolle Komplexität reduzieren und dadurch neue Interpretationsrisiken schaffen - Frank Renold über Zusammenarbeit in Organisationen und den blinden Glauben an Methoden und Frameworks - Scrum, Retrospektiven und der Unterschied zwischen Ritual und echtem Zuhören - Neugier als berufliche Haltung: wie Gespräche, Verhandlungen und Begegnungen interessanter werden - Warum jede Begegnung ein kleines Experiment sein kann - Was Anwälte, Coaches, Führungspersonen und Teams von genauer Wahrnehmung lernen können Diese Folge ist für alle, die mit Menschen arbeiten: für Anwälte, Strafverteidiger, Coaches, Führungspersonen, Beraterinnen, Mediatoren und Teams. Wer sich für Strafverteidigung, Einvernahmen, Gerichtsverfahren und die praktische Arbeit eines erfahrenen Strafverteidigers interessiert, bekommt hier einen direkten Einblick in die Denkweise von Duri Bonin. Seine Überlegungen zeigen, dass Strafverteidigung nicht nur aus Aktenkenntnis besteht, sondern aus Präsenz, Wahrnehmung, Genauigkeit und der Fähigkeit, im richtigen Moment die richtige Frage zu stellen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#787 Mach nicht einfach das, worin du am besten bist: Strafverteidigung, Talent, Prestige (Letters to a Young Lawyer 6)
In dieser Folge diskutieren Duri Bonin und Nina Langner einen weiteren Brief aus Alan Dershowitz’ Letters to a Young Lawyer: Don’t Do What You’re Best At – also: Mach nicht einfach das, worin du am besten bist. Der Gedanke irritiert zunächst. Ist das wirklich ein guter Rat? Oder nur eine provokative Umkehrung des üblichen Karriereklischees: Finde dein Talent und baue dein Leben darum herum? Können und Erfüllung sind nicht dasselbe. Man kann in etwas sehr gut sein und trotzdem merken, dass es einen auf Dauer nicht trägt. Nina unterscheidet dabei zwischen zwei Dingen: einem frühen Berufswunsch, dem man folgt, ohne zu wissen, wie der Alltag später wirklich aussieht, und einer Stärke, in die einen Umfeld, Noten, Anerkennung oder Erwartungen hineinschieben. Beides kann funktionieren. Beides kann aber auch in Enttäuschung führen. Ein wichtiger Begriff der Folge ist deshalb nicht Talent, sondern Lebendigkeit. Duri fragt Nina, wo sie sich in ihrer Arbeit wach fühlt. Nina nennt Einzelschicksale, unverständliche Entscheide und rechtliche Fragen, bei denen sie denkt: Das kann doch nicht sein. Von dort aus wird klar: Strafverteidigung passt nicht einfach deshalb, weil man juristisch gut ist. Sie passt, wenn man Reibung, Konflikt, Unvorhersehbarkeit und die ständige Auseinandersetzung mit Macht aushält. Die beiden sprechen auch über unterschiedliche juristische Rollen: Gericht, Staatsanwaltschaft, Wirtschaftskanzlei, Strafverteidigung. Dabei zeigt sich: Es ist nicht zufällig, wer wohin tendiert. Manche suchen Sicherheit, Routine und institutionelle Klarheit. Andere suchen Bewegung, Widerspruch und die offene Flanke. Strafverteidigung erscheint in diesem Gespräch nicht als besonders prestigeträchtiger Weg im finanziellen oder gesellschaftlichen Sinn, sondern als Rolle für Menschen, die den Rechtsstaat nicht nur verwalten, sondern im konkreten Verfahren verteidigen wollen. Ein zweiter grosser Block dreht sich um Prestige und Anerkennung. Duri kommt auf äussere Erfolgssymbole wie Rolls-Royce oder teurer Uhr zu sprechen und fragt, was solche Zeichen wirklich ausstrahlen: Erfolg – oder Bedürftigkeit nach Bewunderung? Von dort führt das Gespräch zu den eigenen beruflichen Entscheidungen. Nicht jedes grosse Mandat ist ein gutes Ja. Zwischen „man will mich“ und „ich nehme es an“ liegt der ganze Ernst der Selbsterkenntnis. Dann geht es um den vielleicht unbequemsten Teil des Briefes: Dershowitz sagt, Juristen sollten das Recht nicht zu sehr lieben. Nina ist zunächst irritiert und fragt, ob das als Strafverteidiger überhaupt der richtige Ausgangspunkt sei. Duri übersetzt den Gedanken in die Praxis: Recht ist von Menschen gemacht, ein Machtinstrument, ein Verfahren, ein Werkzeug – nicht etwas, vor dem man ehrfürchtig erstarren sollte. Duri denkt laut darüber nach, ob er in einer anderen Laufbahn auch Staatsanwalt hätte werden können – und warum ihm gewisse Formen der Strafverfolgung heute ein Sinnproblem bereiten würden. Am Schluss bleibt kein einfacher Karrieregrundsatz zurück. Entscheidend ist nicht die abstrakte Regel, sondern die ehrliche Prüfung: Was kann ich? Was macht mich wach? Was passt zu meinem Wesen? Was kann ich auf Dauer verantworten? Die Folge endet mit Duris Take-away für den Alltag der Strafverteidigung: Inmitten von Akten, Verfahren, Fristen, Klienten, Gerichten und Druck darf man den Blick nicht verlieren, warum man diese Arbeit macht. Wer sich immer wieder darauf zurückbesinnt, bleibt lebendig. Und vielleicht ist genau das der eigentliche Punkt des Briefes: Nicht einfach der grössten Stärke folgen, sondern eine Arbeit finden und gestalten, in der Können, Freude, Wahrhaftigkeit und innere Passung zusammenkommen. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#786 Causa Vincenz: Bekommt «Auf dem Weg als Anwält:in» Medienzugang zum Gerichtssaal?
Ein Gerichtsverfahren ist öffentlich. Aber wer darf darüber nicht nur als Zuschauer, sondern als Medienschaffender berichten? Genau darum geht es in dieser Folge. Duri Bonin und Gregor Münch erzählen, warum sie für das Berufungsverfahren in der Causa Vincenz / Raiffeisen vor dem Obergericht Zürich eine Einzelfall-Akkreditierung als Medienschaffende beantragt haben. Ausgangspunkt ist ihre konkrete Erfahrung aus dem ersten Vincenz-Prozess vor Bezirksgericht Zürich: Damals ersuchten Duri und Gregor nur formlos um Zulassung für die Berichterstattung. Sie wurden nicht als Medien zugelassen, auf die Zuschauertribüne verwiesen und durften dort nicht einmal mit dem Laptop arbeiten. Deshalb gelangen sie nun frühzeitig mit einem begründeten Gesuch und unter Berufung auf die Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV) an das Obergericht. Juristisch ist die Kernfrage: Muss „Medienschaffender“ an ein klassisches Verlagshaus oder einen Sender gebunden sein – oder reicht eine ernsthafte, regelmässige und nachweisbare journalistisch-publizistische Tätigkeit in eigener redaktioneller Verantwortung? Genau hier setzen Duri und Gregor an. Sie argumentieren funktional und medienneutral: Entscheidend sei nicht die Rechtsform des Mediums, sondern die tatsächliche publizistische Arbeit. Der Podcast „Auf dem Weg als Anwält:in“ ist ein fortlaufend betriebenes, öffentlich zugängliches Format mit regelmässiger Berichterstattung zu Strafrecht, Strafprozessrecht und gerichtlicher Praxis. Allein zur Causa Vincenz / Raiffeisen / Beat Stocker / Inside Paradeplatz wurden seit dem 19. Januar 2022 insgesamt 126 Folgen veröffentlicht. Dazu kommen Reichweitenzahlen, die weit über einen rein internen Fachkreis hinausgehen. Damit wird aus einem formellen Gesuch eine grundsätzliche Frage: Wie offen ist die Justiz für neue Formen seriöser Berichterstattung? Und wer entscheidet eigentlich, was heute als Medium gilt? Diese Folge ist für alle, die sich für Gerichtsöffentlichkeit, Medienfreiheit und moderne Gerichtsberichterstattung interessieren und für alle, die wissen wollen, ob ein unabhängiger Podcast im Jahr 2026 vor Gericht dieselbe Chance haben muss wie ein klassisches Medienhaus. Links zu diesem Podcast: - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Anwaltskanzlei von [Gregor Münch](https://www.d32.ch/personen) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) - [Informations- und Akteneinsichtsverordnung der obersten kantonalen Gerichte (IAV)](https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-211_15-2021_07_12-2021_11_01-115.html) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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#785 KI im Kanzleialltag: Schweizer Legal AI für Anwälte und Juristen
In dieser Folge sprechen Duri Bonin, Gregor Münch und Daniel Brugger über ein neues Schweizer KI-Startup für Anwältinnen und Anwälte: Sereos. Ausgangspunkt ist ein ganz praktisches Problem: Viele KI-Tools sind beeindruckend, aber sie passen nicht wirklich zur Arbeitsweise von Anwältinnen, Gerichten, Behörden oder Rechtsdiensten. Sie verstehen die Abläufe zu wenig, sind beim Datenschutz heikel oder helfen zwar schnell, aber nicht präzise genug. Gregor erzählt, warum er zusammen mit Colin Carter, Daniel Brugger, Ioannis Martinis, Martin Affolter und Simon Brun dieses Projekt gestartet hat. Der Anspruch ist hoch: eine Schweizer Legal-AI-Lösung, die juristische Arbeit schneller, strukturierter und besser macht, ohne die eigene Denkleistung zu ersetzen. Nicht einfach ein weiterer Chatbot, sondern ein Werkzeug, das die tägliche Arbeit von Anwältinnen tatsächlich abbildet: Post verarbeiten, in Programmen diktieren statt tippen, Verfahrensakten erschliessen, Vorlagen intelligent weiterverwenden, Fristerstreckungsgesuche und andere Standardschreiben vorbereiten, komplexere Rechtsschriften auf Basis kanzleiinternen Know-hows unterstützen. Gregor betont, dass gute KI-Arbeit im Recht nie einfach heissen kann: PDF hochladen, zusammenfassen lassen, blind weiterverwenden. Gerade im juristischen Bereich genügt „gut genug“ eben nicht. KI arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Juristische Arbeit verlangt dagegen überprüfbare Präzision, Subsumtion (Anwendung des Gesetzes auf den konkreten Fall) und Verantwortung. KI kann die eigene Denkarbeit begleiten, aber nicht ersetzen. Daniel Brugger schaltet sich in die Diskussion ein und erklärt, wie er mit einem sogenannten „LLM Council“ arbeitet. Das ist ein System, bei dem ein KI-Modell gezwungen wird, dieselbe Frage aus mehreren Denkstilen zu beleuchten: kritisch, grundlegend, umsetzungsorientiert, expansiv und aus der Sicht eines Aussenstehenden. Die Idee dahinter ist juristisch hochinteressant: nicht eine Antwort übernehmen, sondern Perspektiven gegeneinander prüfen, Unterschiede sichtbar machen und erst dann ein Urteil bilden. Damit soll unter anderem der Sycophancy Bias reduziert werden, also die Tendenz von KI-Modellen, dem Nutzer zu sehr zuzustimmen. Duri möchte von Daniel ebenfalls wissen, warum er derzeit lieber mit Claude als mit ChatGPT arbeitet: wegen Skills (vorgefertigte Arbeitsmodule), wegen MCP-Konnektoren (Schnittstellen zu externen Datenquellen) und wegen der Möglichkeit, aktuelle juristische Datenquellen wie Open Case Law oder Fedlex direkt einzubinden. Für Juristen ist das zentral. Denn viele Halluzinationen (frei erfundene oder unzuverlässige Inhalte der KI) entstehen gerade dort, wo Modelle nicht mit aktuellen oder sauberen Rechtsquellen arbeiten. Gregor nennt ausdrücklich auch einen normativen Grund für die Wahl der Tools: Wer mit KI arbeitet, entscheidet nicht nur über Effizienz, sondern auch darüber, welchem Ökosystem er Vertrauen schenkt. Damit wird die Folge auch zu einem Gespräch über Verantwortung, Macht und den politischen Rahmen von Legal Tech. Diese Folge ist deshalb weit mehr als eine Startup-Ankündigung. Sie ist ein Werkstattgespräch darüber, wie juristische Arbeit mit KI in Zukunft aussehen könnte: schneller, strukturierter, berufsgeheimniskonform – aber eben nur dann wirklich gut, wenn der Mensch die Kontrolle behält. Links zu diesem Podcast: - [SERE0S](https://sereos.ch) - [Fünf KI-Berater: Mein LLM Council Skill für Claude](https://www.iusbubble.com/c/kunstliche-intelligenz/funf-ki-berater-mein-llm-council-skill-fur-claude) - Anwaltskanzlei von [Duri Bonin](https://www.duribonin.ch) - Das Buch zum Podcast: [In schwierigem Gelände — Gespräche über Strafverfolgung, Strafverteidigung & Urteilsfindung](https://www.duribonin.ch/shop/) Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen.
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#784 Causa Vincenz / Inside Paradeplatz: Obergericht hebt Einstellung auf – Lukas Hässig muss angeklagt werden
In dieser Folge geht es um einen Beschluss des Obergerichts Zürich vom 7. April 2026 im Verfahren zwischen Beat Stocker und dem beschuldigten Journalisten Lukas Hässig von «Inside Paradeplatz». Ausgangspunkt ist die Einstellungsverfügung (Entscheid der Staatsanwaltschaft, ein Strafverfahren ohne Anklage zu beenden) der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2025. Beat Stocker erhob gegen diese Einstellung Beschwerde. Das Obergericht gibt ihm recht, hebt die Einstellungsverfügung auf und weist die Sache an die Staatsanwaltschaft zurück mit der verbindlichen Anweisung, gegen Lukas Hässig Anklage zu erheben. Der Kern des Entscheids liegt im rechtlichen Massstab. Das Obergericht sagt: Die Staatsanwaltschaft hat die Hürden für eine Anklage zu hoch angesetzt. Sie wollte praktisch nachweisen, wie genau vertrauliche Bankinformationen aus dem Innern der Bank bis zu Lukas Hässig gelangt sind. Genau das verlangt das Gesetz nach Auffassung des Obergerichts aber nicht. Für eine Anklage genügt, dass aufgrund der Beweislage und der Indizien (äussere Anzeichen, aus denen man auf den Sachverhalt schliessen kann) eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch. Gerade in rechtlich schwierigen Fällen darf nicht vorschnell eingestellt werden. Entscheidend ist für das Obergericht weiter, dass der Artikel von Lukas Hässig vom 27. Juli 2016 bankgeheimnisgeschützte Informationen enthielt, darunter konkrete Zahlungsflüsse zwischen Beat Stocker und Pierin Vincenz. Gleichzeitig sieht das Obergericht eine weitgehende Übereinstimmung zwischen diesem Artikel und internen Compliance-Memoranden (streng vertraulichen bankinternen Prüf- und Risikoberichten) von Julius Bär. Für das Obergericht ist das ein starkes Indiz dafür, dass diese Memoranden oder jedenfalls ihr Inhalt als Grundlage der Berichterstattung dienten. Die Staatsanwaltschaft hatte eingewendet, die Informationen könnten auch aus anderen Quellen gekommen sein. Für das Obergericht sind solche Alternativerklärungen zu theoretisch und nicht genügend plausibel. Der Artikel bilde das Netzwerk rund um mehrere Transaktionen und Gesellschaften so präzise ab, dass ein bloss zufälliges Zusammenfügen aus frei zugänglichen oder verstreuten Informationen das Ergebnis nicht überzeugend erkläre. Anders gesagt: Für das Obergericht reicht die Indizienlage klar über einen blossen Anfangsverdacht hinaus. Wichtig ist auch, dass das Obergericht den Bericht der externen Anwaltskanzlei nicht einfach als wertlose Parteibehauptung behandelt. Zwar ist dieser Bericht kein neutrales Gerichtsgutachten. Er behält aber nach Auffassung des Gerichts ein Mindestmass an Beweiswert, zumal er auf einer professionellen Vergleichsanalyse beruht und sich mit dem später eingereichten Memorandum vom 8. April 2016 zusätzlich abgleichen lässt. Ein weiterer Punkt: Lukas Hässig berief sich auf Medienfreiheit und mögliche Rechtfertigungsgründe. Das Obergericht sagt dazu nicht, dass solche Argumente ausgeschlossen sind. Aber sie tragen die Einstellung in diesem Verfahren nicht, weil die Staatsanwaltschaft ihre Verfügung ausschliesslich mit ungenügendem Tatverdacht begründet hatte. Ob Medienfreiheit oder ein Rechtfertigungsgrund am Ende durchgreifen, muss deshalb das Sachgericht im Hauptverfahren entscheiden. Die Quintessenz dieser Folge: Das Obergericht sagt klar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht hätte einstellen dürfen. Nach Auffassung der Obergerichts sprechen die vorhandenen Belege und Indizien genügend stark dafür, dass der Fall vor Gericht gehört. Deshalb wurde die Einstellungsverfügung aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung zurückgewiesen. Für Beat Stocker ist das ein prozessualer Erfolg von erheblichem Gewicht. Die Podcasts "Auf dem Weg als Anwält:in" sind unter https://www.duribonin.ch/podcast/ oder auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Dort einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren.
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In diesem Podcast reflektiert Duri Bonin mit Gästen über Fragen rund um die Arbeit als Anwalt und Strafverteidiger: Was macht eine gute Anwältin aus? Wie organisiert man die Anwaltstätigkeit? Wie handhabt man den Umgang mit Klienten, Gegenanwälten, der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten? Was zeichnet ein gutes Plädoyer aus? Wie legt man sich eine Verteidigungsstrategie zurecht? Der spannenden Fragen sind vieler. Es ist ein Weg ins Urmenschliche, manchmal gar Allzumenschliche.
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Duri Bonin
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