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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann

Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.

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  1. 212

    Überbrückungshilfe: OVG Münster Hammer - dieses Mal positiv!

    In dieser Folge, die am 21.8.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des OVG Münster ein: Darf die Bewilligungsstelle eine bewilligte Corona-Hilfe auf Null setzen, nur weil nachträglich angeforderte Unterlagen fehlen? Das OVG Münster sagt: voraussichtlich nein (Beschluss vom 13.8.2026 – 4 E 115/26). Im Fall hatte ein Soloselbstständiger 2021 Neustarthilfe Plus erhalten und 2023 fristgerecht die Endabrechnung eingereicht. Zwei Jahre später forderte die Behörde ein persönlich unterschriebenes Antragsformular nach, erhielt keine Antwort und lehnte den Antrag im Schlussbescheid komplett ab. Für die Klage dagegen bewilligte das OVG Prozesskostenhilfe – die Klage hat hinreichende Erfolgsaussichten. Die Begründung betrifft tausende laufende Schlussabrechnungsverfahren: Der Vorbehalt der Endabrechnung deckt nur die Prüfung der Endabrechnungsangaben, vor allem der Umsätze im Förderzeitraum. Er erlaubt keine vollständige Neuprüfung der Antragsberechtigung. Unklarheiten im Bewilligungsbescheid gehen zu Lasten der Behörde, und fehlende Unterlagen können noch im Klageverfahren nachgereicht werden. Will die Behörde die Bewilligung beseitigen, muss sie den Weg über Rücknahme oder Widerruf nach §§ 48, 49 VwVfG gehen – in einem eigenständigen Verfahren mit Ermessensprüfung. Was das für betroffene Unternehmen und ihre Berater bedeutet, besprechen wir in dieser Folge.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Dennis Hillemann auf Substack: hillemann.substack.vomMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  2. 211

    Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf verpflichtet zur Sachverhaltsermittlung

    In dieser Folge, die am 13. August 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf das Urteil des VG Düsseldorf vom 9.7.2026 (9 K 9788/24) zur Corona-Neustarthilfe ein. Er erklärt, warum die Bewilligungsstelle beim Haupterwerb nicht allein auf das Jahr 2019 abstellen durfte, sondern die Alternativzeiträume Januar und Februar 2020 von Amts wegen prüfen musste.Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/anforderungen-an-amtsermittlung-bei-ueberbrueckungshilfe_170_693948.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: [email protected] +49.(0)40.68 87 45 - 132

  3. 210

    Überbrückungshilfe: Neue Fixkosten und der Stichtag 30.6.2022

    In dieser Folge, die am 29. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Juni 2026 (W 8 K 25.160) zu neuen Fixkosten in der Schlussabrechnung ein. Er erklärt, dass das Gericht den Ausschluss neuer Fixkosten nicht nur auf die Verwaltungspraxis der Bewilligungsstelle stützt, sondern zusätzlich auf den beihilferechtlichen Stichtag 30. Juni 2022 - und warum diese Übertragung der nordrhein-westfälischen Rechtsprechung angreifbar ist.Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/vg-wuerzburg-uebernimmt-nrw-linie-bei-coronahilfen_170_692624.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: [email protected] +49.(0)40.68 87 45 - 132

  4. 209

    Überbrückungshilfe: Wer bei Fixkosten lügt, geht hohe Risiken ein

    In dieser Folge, die ab dem 28.07.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, warum Lügen bei den Fixkosten, bei den Überbrückungshilfen immer wieder schaden. Er weist darauf hin, dass eine Rückforderung aller Hilfen mangels Zuverlässigkeit möglich ist. Er erklärt ferner die strafrechtlichen Risiken. Er weist eindringlich darauf hin, dass hier nur ehrlich gesetzliche Ehrlichkeit und Transparenz helfen, und erklärt, warum gegebenenfalls auch die Korrektur von Schlussabrechnungen notwendig ist. Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Dennis Hillemann auf Substack: hillemann.substack.vomMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  5. 208

    Überbrückungshilfe und Insolvenz - keine Nachzahlung

    In dieser Folge, die am 24. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Überbrückungshilfe in der Insolvenz ein. Er erklärt, warum ein insolventes Unternehmen weder eine Bewilligung und Auszahlung noch eine Nachzahlung aus der Schlussabrechnung beanspruchen kann und warum die Insolvenz als subventionserhebliche Tatsache unverzüglich anzuzeigen ist.Haufe-Artikel: Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: [email protected] +49.(0)40.68 87 45 - 132

  6. 207

    Überbrückungshilfe: Rückforderung wegen Unzuverlässigkeit

    In dieser Folge, die am 20. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur förderrechtlichen Unzuverlässigkeit bei den Corona-Hilfen ein. Er erklärt, dass eine in einem Förderprogramm festgestellte Unzuverlässigkeit auch die Rückforderung von Leistungen aus anderen Programmen tragen kann.Haufe-Artikel: Rückforderung von Coronahilfen bei Unzuverlässigkeit | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: [email protected] +49.(0)40.68 87 45 - 132

  7. 206

    Überbrückungshilfe: Haupterwerb - Nebenerwerb - Soloselbständige vor Rückforderungen

    In dieser Folge, die am 21. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Haupterwerbsgrenze bei den Corona-Überbrückungshilfen ein. Er erklärt, warum Soloselbständigen im Nebenerwerb die vollständige Rückforderung droht, wenn ihre selbständigen Einkünfte im Referenzjahr unter 51 Prozent lagen, und wo eine Verteidigung ansetzen kann.Haufe-Artikel: Haupterwerbsgrenze bei Überbrückungshilfen | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: [email protected] +49.(0)40.68 87 45 - 132

  8. 205

    Überbrückungshilfe: Wann haftet ein Geschäftsführer für Rückforderungen?

    In dieser Folge, die am 20. Juli 2026 erscheint, geht Dennis Hillemann der Frage nach, ob Geschäftsführer und Gesellschafter für Rückforderungen der Corona-Überbrückungshilfen persönlich haften. Er erklärt, wann die Haftung tatsächlich greift und warum er eine allgemeine Geschäftsführerhaftung für nachträgliche Rückforderungen nicht sieht.Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft, also auch für eine Rückforderung. Ist ein Gesellschafter ausgeschieden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob seine Haftung fortbesteht.Bei GmbH, AG und KG ist der Zuwendungsempfänger die juristische Person oder die Kommanditgesellschaft. Für Rückforderungen haftet grundsätzlich nur sie, nicht der Geschäftsführer oder Gesellschafter. In der Praxis versuchen die Bewilligungsstellen seit einigen Wochen zunehmend, Geschäftsführer persönlich in Anspruch zu nehmen.Klar ist die persönliche Haftung, wenn der Geschäftsführer bei der Antragstellung vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat, etwa über § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264 StGB. Die Bewilligungsstellen wollen sich davon lösen. Schon wenn sich Angaben zum coronabedingten Umsatzeinbruch oder zum Unternehmensverbund im Nachhinein als unzutreffend erweisen, sollen Geschäftsführer auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle haften. Die Rechtsgrundlage dieser fahrlässigen Haftung bleibt unklar.Dennis Hillemann sieht keine allgemeine Geschäftsführerhaftung für Rückforderungen, gerade nicht in den Fällen, in denen die Rückforderung allein auf einer nachträglich geänderten Auslegung der Bewilligungsstelle beruht. Auch die teils herangezogene Haftung der Gesellschafter analog zum Aktienrecht, bis hin zum Minderheitsgesellschafter, hält er für nicht tragfähig. Rechtsprechung dazu ist nicht ersichtlich.Sein Rat: Nehmen Sie einen Bescheid, der sich persönlich gegen Sie richtet, ernst. Wird er bestandskräftig, kann aus ihm gegen Sie persönlich vollstreckt werden. Wehren Sie sich früh und holen Sie anwaltlichen Rat.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.deMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennis Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemannc/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 HamburgE-Mail: [email protected] +49.(0)40.68 87 45 - 132

  9. 204

    Soforthilfe: Rückforderungsansprüche verjähren nicht - VG Köln schockt Unternehmen

    In dieser Folge, die am 15.6.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ein: Mit (bisher nicht rechtskräftigem) Urteil vom 29. mai 2026 (Az. 16 K 2257/26) hat das VG Köln entschieden, dass Rückforderungsansürüche der Behörden bei der Soforthilfe praktisch nie verjähren. Damit weicht es auch ab von einer früheren Entscheidung. Was sind die Hintergründe? Das erklärt Dennis Hillemann in dieser neuen Folge. Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Dennis Hillemann auf Substack: hillemann.substack.vomMehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  10. 203

    Soforthilfe: Rückmeldeverfahren Hessen startet wieder - was müssen Unternehmen wissen?

    In dieser Folge, die am 8.6.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf den erneuten Start des Rückmeldeverfahrens in Hessen zu den Corona-Soforthilfen ein. Welche Erleichterungen gibt es? Was bedeutet dies nun verfahrenstechnisch? Was msüsen Unternehmen wissen? Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  11. 202

    Überbrückungshilfe: Update zu den Schlussabrechnungen Juni 26

    In dieser Folge, die am 6.6.2026 erscheint, gibt Dennis Hillemann einen Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen bei den Schlussabrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen. Themen sind unter anderem:- Corona-bedingter Umsatzeinbruch, - insbesondere unternehmensverbundsähnliche Konstellation- EU-Beihilferecht- Margen und Provision in der ReisebrancheDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  12. 201

    Überbrückungshilfe: Nächster Hamburg-Hammer - keine Hilfen nach dem 30.6.2022

    In dieser Folge, die am 12.5.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG Hamburg:Das VG Hamburg hat mit Urteil vom 29. April 2026, Az. 16 K 3160/23, entschieden, dass eine Beihilfegewährung nach dem 30.6.2022 aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, wenn nicht zuvor ein rechtssicherer Anspruch bestand. Woher diese Argumentation kommt und was sie bedeutet - all das erklärt Dennis Hillemann in diesem Podcast.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  13. 200

    Paukenschlag aus Hamburg: Deutsche Überbrückungshilfen vor dem EuGH

    In dieser Folge, die am 13 April 2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine bahnbrechende neue Entscheidung des VG Hamburg:Das VG Hamburg legt dem EuGH die Gretchenfrage des EU-Beihilferechts vor: Mussten Unternehmen für die Corona-Überbrückungshilfen einen Liquiditätsengpass nachweisen? Mit Beschluss vom 20. März 2026 (Az. 16 K 4919/22) widerspricht das VG Hamburg der NRW-Linie des OVG Münster und setzt das Verfahren aus, bis der EuGH entschieden hat. In dieser Folge ordnet Dennis Hillemann den Beschluss ein: Was hat das VG Hamburg entschieden, warum weicht es von der NRW-Rechtsprechung ab, und was bedeutet die Vorlage für laufende Schlussabrechnungen, Rückforderungen und Klageverfahren?Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  14. 199

    Überbrückungshilfe: Wer haftet bei einer Auflösung einer GbR?

    In dieser Folge, die 9.4.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei den Überbrückungshilfen ein. Er erklärt, warum es dann zu einer Haftung der Gesellschafter kommen kann.Haufe-Artikel: Haftung für Rückforderung von Coronahilfen bei GbR-Auflösung | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  15. 198

    Audiobuch 2026: Das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen

    Das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen – Ein Leitfaden für Steuerberater und UnternehmerRückforderungsbescheid erhalten – und jetzt? Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, erklärt Schritt für Schritt das Widerspruchsverfahren bei den Corona-Überbrückungshilfen. Praxisnah, mit konkreten Beispielen aus über hundert laufenden Verfahren. Stand: März 2026.Die Folge beginnt mit der Ausgangslage: Ein negativer Bescheid liegt vor, die Rückforderung ist oft existenzbedrohend hoch – was tun? Dennis Hillemann erklärt, warum die Rechtsbehelfsbelehrung der erste und wichtigste Prüfpunkt ist, denn nicht in allen Bundesländern gibt es überhaupt ein Widerspruchsverfahren. Anschließend ordnet er das Widerspruchsverfahren rechtlich ein – als außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO – und erläutert, warum es weit mehr als eine Formalität ist: In dieser Phase wird der Sachverhalt geformt, auf den sich ein späteres Klageverfahren stützt.Im Hauptteil geht es um die Praxis: Fristen und Formvorschriften bei der Einlegung, das bewährte dreistufige Vorgehen (fristwahrender Widerspruch, Akteneinsicht nach § 29 VwVfG, fundierte Begründung), die realistische Verfahrensdauer von oft zwölf bis achtzehn Monaten und die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO als zentraler Liquiditätsschutz. Dennis Hillemann erklärt außerdem, warum anwaltliche Begleitung im Widerspruchsverfahren sinnvoll ist, wie mit behördlichen Nachfragen umzugehen ist und was passiert, wenn der Widerspruchsbescheid vorliegt.Die Folge schließt mit einer Übersicht zu den Kosten des Verfahrens und konkreten Handlungsempfehlungen für Unternehmer und Steuerberater, die jetzt mit Rückforderungen konfrontiert sind.Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  16. 197

    Audiobuch: Beihilferecht und Überbrückungshilfe - Grundlagen und aktuelle Rechtsprobleme

    Über 58 Milliarden Euro hat der Bund während der Corona-Pandemie an Unternehmen ausgezahlt – als Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen, Neustarthilfen. Was damals als Rettung gedacht war, wird jetzt zum rechtlichen Risiko. Denn mehrere Verwaltungsgerichte haben entschieden: Die Förderprogramme verstoßen gegen EU-Beihilferecht. Die Folge kann die vollständige Rückzahlung sein – zuzüglich Zinsen ab dem Tag der Auszahlung.In dieser Folge erklärt Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner bei ADVANT Beiten in Hamburg, was hinter dieser Entwicklung steckt. Er ordnet die aktuelle Rechtsprechung ein – vom OVG Münster über das VG Köln bis zum VG Düsseldorf – und erklärt, warum Bewilligungsbescheide, die nach dem 30. Juni 2022 erlassen wurden, nach Auffassung der Gerichte rechtswidrig sein können. Er erläutert die drei zentralen Konstruktionsfehler, die das VG Köln in den Förderprogrammen identifiziert hat, und was die sogenannte Alcan-Doktrin des EuGH für den Vertrauensschutz betroffener Unternehmen bedeutet.Das Audiobuch richtet sich an drei Gruppen: an Unternehmen, die Corona-Hilfen erhalten haben und ihr Risiko einschätzen müssen. An Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die als prüfende Dritte Anträge eingereicht haben und ein eigenes Haftungsrisiko tragen. Und an Juristen, die sich in die beihilferechtliche Problematik einarbeiten wollen.Hillemann gibt konkrete Handlungsempfehlungen: Welche Fristen laufen, warum voreilige Rückzahlungen ein Fehler sind, und weshalb jeder Schlussabrechnungsbescheid fachlich geprüft werden sollte. Die Rechtslage gibt er auf dem Stand vom 6. März 2026 wieder.Dennis Hillemann vertritt bundesweit rund 1.000 Mandanten in Schlussabrechnungsverfahren und hat das Überbrückungshilfe-Netzwerk mit über 2.500 Mitgliedern gegründet. Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  17. 196

    Überbrückungshilfe: Neue Rechtsentwicklungen im März 2026

    In dieser Folge, die am 10.3.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf drei aktuelle Rechtsentwicklungen hin:- [ ] Coronabedingter Umsatzeinbruch ab 4/2022 - NBank verneint häufig- [ ] Analoge Anwendung der Regeln des Unternehmensverbunds als neue Entwicklung- [ ] Konsolidierung eines Unternehmensvebrunds - Verlust KMU-EigenschaftDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  18. 195

    Warum „Da musst Du nochmal ran“ kein ordentliches Partnerreview ist

    Dennis Hillemann geht in diesem Beitrag auf einen aktuellen LinkedIn-Post von ihm ein und erklärt, warum es wichtig ist, dass Partner*innen sich die Zeit für ordentliche Reviews nehmen. LinkedIn-Post: https://www.linkedin.com/posts/dennis-hillemann_da-musst-du-nochmal-ran-vier-worte-ohne-activity-7436678425626431488-eVkE?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAAB5AWzYB9_x5kNPrs5RA_h2wmVcrlALwGioDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  19. 194

    Überbrückungshilfe: Verjähren Rückforderungsansprüche bei den Überbrückungshilfen?

    In dieser Folge, die am 5.3.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein. In dieser Entscheidung geht es um die Frage, ob und ab wann Rückforderungsansprüche bei den Überbrückungshilfen verjähren.Link zum Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/verjaehren-rueckforderungen-bei-corona-ueberbrueckungshilfen_170_679020.htmlMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  20. 193

    Überbrückungshilfe. Wer haftet im Unternehmensverbund?

    In dieser Folge, die am 27.2.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, wer bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen im Unternehmensverbund haftet:- Nur das antragstellende Unternehmen?- Jedes Unternehmen nach dem Prinzip „einer für alle, alle für einen“?- Oder haften auch die Gesellschafter?Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  21. 192

    „Das kannst Du doch nicht so posten“ - doch: Ehrlich sein auf LinkedIn

    Dennis Hillemann geht in diesem Beitrag auf einen aktuellen LinkedIn-Post von ihm ein und erklärt, welche Erfahrungen er gemacht hat, seitdem er auf LinkedIn authentisch und ehrlich über sein Berufsleben postet.LinkedIn-Post: https://www.linkedin.com/posts/dennis-hillemann_dennis-so-kannst-du-doch-nicht-auf-linkedin-activity-7432688380460777473-oR1H?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAAB5AWzYB9_x5kNPrs5RA_h2wmVcrlALwGioDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  22. 191

    Bitte nicht für Mandanten lügen, liebe Steuerberater!

    In dieser Folge, die am 18.2.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann noch einmal eindringlich,welche Bedeutung falsche oder fehlende Angaben bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen haben können, vor allem (aber nicht nur) für Steuerberater*innen. Bitte lügen sie nicht! Er weist auf die Strafbarkeit wegen Subventionsbetrugs hin. Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  23. 190

    Ghosting ist keine gute Exit-Strategie

    Dennis Hillemann geht in diesem Beitrag auf einen aktuellen LinkedIn-Post von ihm ein und erklärt, warum Ghosting in Bewerbungssituationen keine gute Alternative ist - auch nicht bei Juristen. LinkedIn-Post: https://www.linkedin.com/posts/dennis-hillemann_gerade-wurde-ich-geghosted-von-einem-bewerber-activity-7429172951838695424-DOlP?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAAB5AWzYB9_x5kNPrs5RA_h2wmVcrlALwGioDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  24. 189

    Warum LL.M und Praktika bei Bewerbungen für mich nicht entscheidend sind

    Dennis Hillemann geht in diesem Beitrag auf einen aktuellen LinkedIn-Post von ihm ein und erklärt, warum er bei der Bewerberauswahl nicht nur auf LLM und Praktika achtet. Und warum er lieber Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die schon „andere, normale Jobs“ hatten - wie zum Beispiel an der Kasse eines Supermarkts.LinkedIn-Post: https://www.linkedin.com/posts/dennis-hillemann_llm-in-london-praktikum-in-singapur-zertifikat-activity-7429079686871203840-7lbd?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAAB5AWzYB9_x5kNPrs5RA_h2wmVcrlALwGioDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  25. 188

    Überberückungshilfe: Bescheide ohne Unterschrift gültig

    In dieser Folge, die am 13.2.2026 erscheint, Weist Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des VG Berlin hin. Danach sind Beshceide der Überbrückungshilfe auch ohne Unterschrift gültig.Link zum Beitrag: Schlussbescheide Überbrückungshilfe ohne Unterschrift gültig | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  26. 187

    Corona-Überbrückungshilfe: Veröffentlichung IB.SH - EU-Beihilferecht bundesweit Thema

    In dieser Folge, die am 4.2.2026 erscheint, Weist Dennis Hillemann auf eine neue Veröffentlichung der Investitionsbank Schleswig-Holstein hin, die zeigt, dass das Thema EU-Beihilferecht im Hinblick auf die NRW-Rechtsprechung nun bundesweit diskutiert wird. Die Veröffentlichung der IB.SH finden Sie hier: https://media2-production.mightynetworks.com/asset/8a78eeda-7b9a-49ef-a9f0-bbb5734cf078/4005_Informationsschreiben_01-2026.pdf#_gl=1*1q77mqn*_ga*OTA4MjYxNDk1LjE3NTI5MTM0NjA.*_ga_T49FMYQ9FZ*czE3NzAyMDQwMzUkbzEzNSRnMSR0MTc3MDIwNDY5MiRqNTgkbDAkaDA.*_ga_NEGJ2SXNP7*czE3NzAyMDQwMzUkbzEzNCRnMSR0MTc3MDIwNDY5MCRqNjAkbDAkaDADennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  27. 186

    Corona-Überbrückungshilfe: Hamburg - Schock - VG Hamburg folgt NRW-Rechtsprechung

    In dieser Folge, die am 3.2.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf eine neue Rechtsentwicklung hin. Das VG Hamburg beabsicht, sich der NRW-Rechtsprechung anzuschließen, wonach- die Überbrückungshilfe IV beim Beihilferahmen Kleinbeihilfen ohnehin EU-beihilferechtswidrig sei und- Hilfen nach dem 30.6.2022 nicht gewährt werden dürfen.Einzelheiten werden im Podcast erklärt. Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  28. 185

    FAQ sind kein Gesetz – BFH-Urteil erschüttert Vertrauensschutz bei Corona-Hilfen

    Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, 30.07.2025 – X R 7/23) hat grundlegende Bedeutung für alle, die sich bei den Corona-Überbrückungshilfen auf die FAQ des Bundesministeriums berufen. Der BFH stellt klar: FAQ sind keine Verwaltungsvorschriften, sie binden die Behörden nicht – und Vertrauensschutz gibt es nur im Rahmen des Gesetzes.Was bedeutet das für Ihre Schlussabrechnung? Können Sie sich noch auf die FAQ berufen, wenn die Bewilligungsstelle Rückforderungen stellt? Und was passiert, wenn FAQ-Aussagen gegen EU-Beihilferecht verstoßen?Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, analysiert das Urteil und zeigt die konkreten Auswirkungen auf die Praxis der Überbrückungshilfen.Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  29. 184

    Corona-Überbrückungshilfe: Achtung Steuerberater - neue Haftungsgefahren

    In dieser Folge, die am 29.1.2026 erscheint, weist Dennis Hillemann auf zwei neue Entwicklungen hin, die für Steuerberater als prüfende Dritte bei den Überbrückungshilfen Haftungsgefahren begründen:- Thema 1: Überschneidende Fragen der Bewilligungsstellen als Haftungsfalle- Thema 2: Unternehmensverbund und Liquidation nach Förderzeitraum - neue EntwicklungenDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  30. 183

    Corona-Überbrückungshilfe: Änderung von Vergleichsumsätzen

    In dieser Folge geht Dennis Hillemann erneut auf die Thematik der Änderung von Vergleichsumsätzen in der Schlussabrechnung ein - und wie die Bewilligungsstellen darauf reagieren.Link um Haufe-Artikel: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/aenderung-von-vergleichsumsaetzen-bei-der-schlussabrechnung_170_656644.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132

  31. 182

    Corona-Überbrückungshilfe: Super Entscheidung vom VG Gelsenkirchen - Hoffnung für Unternehmen

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 27.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Urteil vom 1.12.2025, Az. 19 K 2048/23). Das Gericht hat hier eine sensationell gute Entscheidung für Unternehmen getroffen, die auch in anderen Verfahren helfen kann. Es geht unter anderen um diese Themen:1.) Wann ist ein Umsatz coronabedingt?2.) Wann liegen saisonale Schwankungen vor - und wann nicht?3.) Kann „allgemeine Kundenzurückhaltung“ ein Grund für einen coronabedingten Umsatzeinbruch sein?4.) Was kann die Behörde im Klageverfahren ergänzen - und was gerade nicht?Diese Entscheidungen sollten Steuerberater und Unternehmen kennen.

  32. 181

    Corona-Überbrückungshilfe: Droht dem Profisport ein Flächenbrand?

    Kicker-Beitrag: https://www.kicker.de/urteile-zu-corona-hilfen-bekommt-auch-der-profifussball-ein-millionen-problem-1187473/artikelDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 26.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, ob dem Profifußball eine große Rückforderungswelle aufgrund der jüngsten NRW-Rechtsprechung droht. Er ordnet aber auch für andere Unternehmen das Risiko erneut ein und richtet einen Appell an Wirtschaft und Verbände, auf die Politik zuzugehen.

  33. 180

    Keine Schlussabrechnung - VG Schleswig: Keine Chance

    Zum Haufe-Beitrag: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/versaeumte-endabrechnungsfrist-kostet-neustarthilfe_170_671214.htmlDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 21.1.2026 erscheint, geht Dennis Hillemann auf eine neue Entscheidung des VG Schleswig zur Thematik ein: Was passiert, wenn keine Schlussabrechnung bei den Neustarthilfen oder Überbrückungshilfen eingereicht wird? Ist eine Rückforderung dann rechtmäßig?

  34. 179

    Corona-Überbrückungshilfe Update 15126: N-Bank, NRW, EU-Beihilferecht

    Corona-Überbrückungshilfe Update 15126: N-Bank, NRW, EU-BeihilferechtDennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 15.1.2026 erscheint, berichtet Dennis Hillemann über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Überbrückungshilfen aus den ersten beiden Wochen 2026. Themen sind:- Aktuelle Praxis der NBank- NRW: Wie reagieren die Bewilligungsstellen aif die Rechtsprechung?- Aktuelles zum Beihilferecht

  35. 178

    Corona-Hilfen: Rückforderung wg. Beihilferechtsverstoß - gilt doch ein Vertrauensschutz? Argumente gegen die NRW-Rechtsprechung

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  36. 177

    Corona-Überbrückungshilfe: Rückforderung - keine Begründung im Bescheid - was heißt das?

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: ⁠https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman⁠ Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: ⁠www.überbrückungshilfe-netzwerk.de⁠  Mehr Beiträge finden Sie hier: ⁠https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen⁠ Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: ⁠[email protected]⁠⁠www.advant-beiten.com⁠;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 7.1.2026 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, was es bedeutet, wenn ein Rückforderungsbescheid keine Begründung für die Rückforderung enthält.

  37. 176

    Corona-Wirtschaftshilfen: Was erwartet uns 2026?

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hilleman Mehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de  Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfen Kontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected];Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132 In dieser Folge, die am 5.1.2026 erscheint, beschäftigt sich Dennis Hillemann mit der Frage, was uns 2026 an Entwicklungen bei den Überbrückungshilfen erwartet.Er geht u.a. auf folgende Themen ein:- NRW-Rechtsprechung: Droht wegen dem EU-Beihilferecht eine Rückforderungswelle?- Coronabedingter Umsatzeinbruch: Welche neuen Entwicklungen gibt es?- Unternehmensverbund & Familie: Was ist zu erwarten?

  38. 175

    Überbrückungshilfe: VG Köln Hammer - Neustarthilfe & Überbrückungshilfe verstößt gegen EU-Recht

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 19.12.2025 erscheint, geht Dennis Hillemann auf zwei neue Urteile des VG Köln vom 5.12.2025 (Az.: 16 K 717&24 & 16 K 3014/24) ein. Das VG köln erklärt in diesen Urteilen die Neustarthilfen generell für EU-beihilferechtswidrig. Im zweiten Urteil erklärt das VG Köln die Überbrückungshilfe IV unter dem Beihilferahmen Kleinbeihilfen für beihilferechtswidrig. Warum das so ist und was diese Entscheidungen bedeuten, erklärt Dennis Hillemann in seinem Podcast.

  39. 174

    Kann ich mich durch Geschlechtsänderung der Musterung/Wehrpflicht entziehen?

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 10.12.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, ob sich junge Männer zukünftig durch eine einfache Geschlechtsänderung der Musterung und der Wehrpflicht entziehen können. Wie läuft eine solche Geschlechtsänderung ab? Was gilt im Kriegsfall?

  40. 173

    Überbrückungshilfe: EU-Beihilferecht & OVG Münster - wie geht es weiter? Eine Einordnung

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 8.12.2025 erscheint, geht Dennis Hillemann auf die Nachwirkungen der aktuellen Rechtsprechung des OVG Münster zum EU-Beihilferecht ein. Er erklärt, was das EU-Beihilferecht ist und warum es bei den Überbrückungshilfen eine Rolle spielt. Was ist mit Vertrauensschutz und Staatshaftung? Auch darauf geht er ein. Dann gibt er einen persönlichen Ausbick auf die weitere Entwicklung.

  41. 172

    Überbrückungshilfe: OVG Münster schockt Deutschland - Zehntausende Rückforderungen drohen

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 29.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine dramatische neue Entscheidung des OVG Münster In dieser Podcast-Folge bespreche ich eine wegweisende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 25. August 2025 (Aktenzeichen 4 A 1555/23), die für tausende Unternehmen in Nordrhein-Westfalen und möglicherweise bundesweit erhebliche Konsequenzen haben könnte. Das Gericht hat die Rückforderung von November- und Dezemberhilfen bestätigt und dabei eine bemerkenswerte Begründung gewählt: Die Bewilligung war nicht nur wegen falscher Angaben rechtswidrig, sondern verstieß auch gegen EU-Beihilferecht.Der SachverhaltEin selbstständiger Gewerbetreibender hatte im Jahr 2013 ein Gewerbe mit der Bezeichnung „Eventorganisation" angemeldet. Seine Tätigkeit bestand darin, Eintrittskarten und Einlasstickets für Konzerte, Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen zu vertreiben. Er kaufte diese Tickets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein und verkaufte sie an Endkunden weiter.Als im Herbst 2020 die Infektionen mit dem Coronavirus erneut exponentiell anstiegen und Bund und Länder im Beschluss vom 28. Oktober 2020 weitreichende Schließungen beschlossen, beantragte der Kläger sowohl November- als auch Dezemberhilfen. Er gab dabei an, indirekt betroffen zu sein, also nachweislich und regelmäßig mindestens 80 Prozent seiner Umsätze mit direkt von Betriebsschließungen betroffenen Unternehmen zu erzielen. Später erklärte er im Verwaltungsverfahren, er sei sogar direkt betroffen, weil er seinen Betrieb aufgrund der Schließungsanordnungen habe einstellen müssen.Die Bezirksregierung bewilligte daraufhin Abschlagszahlungen in Höhe von 50.000 Euro für die Novemberhilfe und 3.415,38 Euro für die Dezemberhilfe. Allein für November 2020 war dem Kläger wegen außerordentlich hoher Umsätze im November 2019 von durchschnittlich täglich über 9.300 Euro eine Novemberhilfe in Höhe von über 200.000 Euro bewilligt worden. Seine tatsächlichen Gesamtkosten im November 2020 betrugen jedoch nur gut 2.700 Euro.Nach einer Überprüfung nahm die Bezirksregierung die Bewilligungsbescheide zurück und forderte die gezahlten Beträge zurück. Der Kläger klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab ihm mit Urteil vom 25. Juli 2023 (Aktenzeichen 19 K 1492/22) zunächst recht und hob die Rücknahmebescheide auf. Die Bezirksregierung legte Berufung ein.Die Entscheidung des OVG MünsterDas Oberverwaltungsgericht Münster hob das erstinstanzliche Urteil auf und wies die Klage ab. Die Rücknahmebescheide sind rechtmäßig.Das Gericht stützt seine Entscheidung auf zwei Säulen. Zum einen waren die Angaben des Klägers im Antragsverfahren in wesentlicher Beziehung unrichtig. Er war weder direkt noch indirekt im Sinne der Förderrichtlinien betroffen. Der Verkauf von Veranstaltungstickets über das Internet musste nicht wegen des Beschlusses vom 28. Oktober 2020 eingestellt werden. Tickets für langfristig geplante Veranstaltungen durften auch während des Lockdowns verkauft werden. Der Kläger hat auch tatsächlich im Dezember 2020 noch Umsätze durch Ticketverkäufe erzielt.Auch die Voraussetzung der indirekten Betroffenheit war nicht erfüllt. Der Kläger erzielte seine Umsätze gerade nicht mit direkt betroffenen Unternehmen, sondern mit Endkunden, die von den Schließungsanordnungen nicht unmittelbar betroffen waren.Zum anderen – und das ist die eigentlich brisante Begründung – verstieß die Bewilligung gegen EU-Beihilferecht, konkret gegen Artikel…

  42. 171

    Überbrückungshilfe: Wie können Sie mir eine Mandatsanfrage senden?

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 26.11.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann sein kostenloses Angebot zur Einschätzung von Fällen bei den Überbrückungshilfen - und wie Sie am besten und einfachsten eine Mandatsanfrage senden können. Kontaktieren Sie ihn am Besten per E-Mail.

  43. 170

    Überbrückungshilfe: OVG Münster und coronabedingter Umsatzeinrbcuh - positive Signale

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 3.11.202 erscheint, erklärt Dennis Hillemann einen Hinwesibeschluss des OVG Münster vom 22.10.2025 (Az. 4 A 1352/25), der bundesweit Bedeutung erlangen kann bei der Frage des coronabedingten Umsatzeinbruchs. Dennis Hillemann zeigt auf, warum Bewilligungsstellen hier eine Grenze zur Änderung ihrer Verwaltungspraxis vom OVG gesetzt bekomm

  44. 169

    Überbrückungshilfe: 51% Grenze - Soloselbständige unter Druck

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 23.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann die Problematik der 51%~Grenze bei Soloselbständigen. Diese müssen für das Jahr 2019 nachweisen, mindestens 51% ihrer Einkünfte mit selbständiger Tätigkeit erzielt zu haben. Daran scheitern sie nunmehr häufig. Dennis Hillemann erklärt die Rechtslage: Lihnt es sich, gegen Rückforderungsbescheide zu kämpfen?

  45. 168

    Überbrückungshilfe: VG Düsseldorf schockt Unternehmen und Steuerberater - Rückforderungswelle?

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 22.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 3.9.2025, Az.: 18 K 5304/23). Diese Entscheidung folgt der Rechtsprechung des OVG Münster vom 1.7.2025, wonach Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022 nicht mehr hätten ausbezahlt werden dürfen (wenn sie nicht rechtssicher waren). Das betrifft nicht nur laufende Verfahren, sondern kann auch eine dramatische Rückforderungswelle auslösen. Dennis Hillemann erklärt warum.

  46. 167

    Das Bundesverwaltungsgericht und die Grenzen der Rundfunkbeitragspflicht - eine verfassungsrechtliche Analyse

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 16.10.2025 erscheint, ordnet Dennis Hillemann die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rundfunkbeitragspflicht ein. Was bedeutet die Entscheidung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Drohen nun Massenklagen?

  47. 166

    Überbrückungshilfe: Haftungsgefahr für Steuerberater beim Unternehmensverbund

    Dennis Hillemann auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/dennis-hillemanMehr Informationen & Fachlicher Austausch: www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 9.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann, warum Steuerberater besonders dann aufpassen müssen, wenn Bewilligungsstellen bei einer Rückfrage bereits mitteilen, dass sie von einem Unternehmensverbund ausgehen, und zur Konsolidierung auffordern und zum Widerruf der eingereichten Schlussabrechnungen. Wie muss ein Steuerberater sich hier verhalten, worin besteht eine Hafutngsgefahr?

  48. 165

    VG Düsseldorf stärkt Rechte von Antragstellern bei Corona-Überbrückungshilfe

    Haufe-Beitrag: ⁠⁠Rechte von Antragstellern bei Corona-Überbrückungshilfe | Steuern | HaufeDennis Hillemann auf Linkedin: ⁠⁠Dennis Hillemann | LinkedIn⁠⁠Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 2.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Das Verwaltungsgericht schiebt übertriebenem Formalismus bei der Nachweiserbringung bei den Überbrückungshilfen einen Riegel vor und stärkt die Rechte von Antragstellern.

  49. 164

    Überbrückungshilfe: Geschäftsaufgabe und Verrechnung mit Rückforderung

    Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 1.10.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann welche Folgen eine Rückforderung eine Geschäftsaufgabe bei den Überbrückungshilfen hat, insbesondere bei der Frage der Verrechnung von Nachzahlungen mit Rückforderungen.

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    Überbrückungshilfe: Widerspruch per einfacher Email unzulässig

    Haufe-Beitrag: ⁠Widersprüche gegenÜberbrückungshilfenbescheide | Steuern | Haufe⁠Dennis Hillemann auf Linkedin: ⁠Dennis Hillemann | LinkedIn⁠Mehr Informationen & Fachlicher Austausch:www.überbrückungshilfe-netzwerk.de Mehr Beiträge finden Sie hier: https://www.advant-beiten.com/kompetenzen/spotlight/corona-ueberbrueckungshilfenKontaktdaten Dennls Hillemann:Rechtsanwalt Dennis Hillemann c/o Rechtsanwälte Advant BeitenNeuer Wall 7220354 Hamburg E-Mail: [email protected] www.advant-beiten.com;Telefon +49.(0)40.68 87 45 - 132In dieser Folge, die am 24.9.2025 erscheint, erklärt Dennis Hillemann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Das Verwaltungsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch zulässig ist, und verneint dies. Was bedeutet dies für Steuerberater und Unternehmen?

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Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.

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