PODCAST · business
Willipedia - Steuern und Recht in Spanien
by European Accounting
Wenn Ihr in Spanien leben, arbeiten und investieren wollt, seid ihr bei Willipedia genau richtig. In unseren Podcasts findet ihr alle wichtigen Informationen zu Steuern und Recht – und das auf Deutsch. Produziert wird der Kanal vom Steuer- und Rechtsbüro European Accounting auf Mallorca.
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„Ignoriere den Lärm und konzentriere dich auf das, was du kontrollieren kannst“
In dieser Folge des Willi-pedia Podcasts trifft Sabine Christiansen auf einen der prägendsten Finanzmanager Europas: Prof. Dr. Paul Achleitner. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende der Deutschen Bank, frühere Finanzvorstand der Allianz und langjährige Partner von Goldman Sachs spricht über Leadership in Zeiten globaler Unsicherheit, Europas wirtschaftliche Zukunft sowie die Herausforderungen von KI, Kapitalmärkten und geopolitischen Krisen. Im Mittelpunkt steht auch sein aktuelles Buch „Accelerate Your Experience“ - deutscher Titel: „Erfahrung beschleunigen!“ -, in dem Achleitner über vier Jahrzehnte Erfahrung aus Wirtschaft, Management und internationalen Finanzmärkten bündelt. Der Finanzmanager wird Ende Mai als Referent beim Wirtschaftsforum NEU DENKEN auf Mallorca gemeinsam mit weiteren internationalen Entscheidern über Europas Zukunft, wirtschaftliche Resilienz und neue Perspektiven diskutieren. Das Gespräch führt Sabine Christiansen, geschäftsführende Gesellschafterin der TV21 GmbH und Mitinitiatorin des Wirtschaftsforums NEU DENKEN, bei dem sie für die inhaltliche Leitung verantwortlich ist. Seit vielen Jahren bringt sie führende Persönlichkeiten an einen Tisch, um gemeinsam über Lösungen statt über Stillstand zu sprechen. Die Folge erscheint als Audio Podcast auf Spotify sowie auf allen gängigen Podcast Plattformen.
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Ferienvermietung Mallorca: Worauf Eigentümer jetzt achten sollten
Die Ferienvermietung auf Mallorca ist für viele Eigentümer ein wichtiges Einnahmemodell – gleichzeitig aber auch ein komplexes Zusammenspiel aus Steuerrecht, Regulierung und operativer Praxis. In dieser Episode des Willi-pedia Podcasts spricht Asesor fiscal Christian Plattes, Leiter des Kompetenzzentrums Wohn- und Ferienimmobilien der PlattesGroup, mit Podcast Producerin Timothea Imionidou über die wichtigsten Aspekte zum Saisonstart auf den Balearen, die Ferienvermieter nicht aus den Augen verlieren sollten: Welche Checkliste Eigentümer vor Beginn der Vermietung beachten sollten Warum eine korrekte „Factura“ entscheidend für die steuerliche Anerkennung von Kosten ist Welche Rolle die neue spanienweite Registrierungsnummer spielt und warum sie wichtig für die Lizenz sein kann Wie die Besteuerung mit 19 % funktioniert und warum Kosten nur anteilig angesetzt werden dürfen Wann Umsatzsteuerpflicht entsteht und was als „hotelähnliche Dienstleistung“ gilt Welche Risiken bei Airbnb, Agenturen und Plattformen entstehen – insbesondere bei der Frage: Wer ist Vertragspartner? Warum fehlende Abstimmung mit Beratern schnell zu Nachzahlungen, Zinsen oder Strafen führen kann Die Folge zeigt klar: Fehler können nicht nur beim Kauf, sondern auch im laufenden Betrieb passieren.
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304
MEERWERT#21: Immobilien Mallorca & Ibiza: Es geht in die Sommerpause!
Mit Yvonne Plattes
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303
Von echten und unechten Gefühlen - Eine Weihnachtsgeschichte
Wir wünschen Ihnen von Herzen einen positiven Blick auf das Leben. Genießen Sie die letzten Stunden im alten Jahr und haben Sie einen guten Start in das neue Jahr. Wir freuen uns auch im neuen Jahr Ihre Weggefährten zu sein. Bleiben Sie gesund!
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302
Vermögensteuer und die deutsche vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft
Mit der verbindlichen Auskunft V2420-22 vom 22. November 2022 hat uns die spanische Ministerialabteilung für Steuern (DGT) bestätigt: Sofern eine Kommanditgesellschaft (KG) die Inhaberin einer Immobilie in Spanien ist, unterliegt der Gesellschafter nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aufgrund seiner Anteile nicht der Vermögensteuer. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, auf die wir in dieser Folge eingehen.
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Geplante Änderung des Vermögensteuergesetzes
Die Gesetzesänderung erlaubt Spanien von Nichtresidenten auf deren Anteile an ausländischen Gesellschaften Vermögensteuer zu erheben. Für Nichtresidenten mit Anteilen an ausländischen Gesellschaften mit Immobilieneigentum in Spanien hätte das zur Folge, dass ihre vermögensteuerliche Situation neu beurteilt werden muss, sofern das Gesetz in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies noch vor dem Jahresende geschieht, wird als sehr hoch angesehen.
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300
Reform der spanischen Vermögensteuer
Überschattet von anderen Gesetzesänderungen wurde ein Antrag aufgenommen, der Spanien erlauben würde, von Nichtresidenten auf deren Anteile an ausländischen Gesellschaften Vermögensteuer zu erheben. Damit würde ein nahezu zehn Jahre dauernder Konflikt beendet, in dem die Steuerbehörde sich auf der Verliererstraße sah. Am 13. September 2022 erließ die Ministerialabteilung Steuern (DGT) die verbindliche Anordnung (siehe hierzu unsere NEWS - Keine Vermögensteuer bei Immobilienbesitz über ausländische Gesellschaften), die nicht in Spanien ansässige natürliche Personen betrifft, die indirekt, d.h. über ausländische Gesellschaften, Immobilien in Spanien besitzen. Mit diesem Urteil bestätigt die DGT, dass der Besitz von Anteilen oder Beteiligungen an gebietsfremden Gesellschaften, die direkt oder indirekt Immobilieninvestitionen in Spanien besitzen, im Land keine Besteuerung für die Vermögensteuer auslöst. Bezüglich des Immobilieneigentums über Kapitalgesellschaften besteht somit Rechtssicherheit. Leider aber wahrscheinlich bald nicht mehr. Der Gesetzgeber möchte die entsprechende Schwachstelle im Gesetz mit einer unmissverständlichen Formulierung beseitigen. Für Nichtresidenten mit Anteilen an ausländischen Gesellschaften mit Immobilieneigentum hätte das zur Folge, dass ihre vermögensteuerliche Situation neu beurteilt werden muss, sofern das Gesetz in der aktuell vorliegenden Fassung beschlossen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies noch vor dem Jahresende geschieht, wird als sehr hoch angesehen.
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Neues weltweites Ökosystem mit DATEV
Als Exportweltmeister erwirtschaftet der deutsche Mittelstand über 50 Prozent seiner Wertschöpfung im Ausland. Für die Rechnungslegung der ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten hat jedes Land eine eigene Software- und System-Landschaft. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich, der Compliance und betriebswirtschaftliche Kontrolle beträchtlich erschwert, was zu existenziellen Risiken für die Unternehmen führen kann. Dafür gibt es nun erstmals eine globale Lösung: Die gemeinsam mit DATEV neu entwickelte [International Tax Compliance Platform (ITCP)](https://www.tax2compliance.com/) befähigt den deutschen Mittelstand, ausländische Niederlassungen ohne Reibungsverluste administrativ einzubinden und Compliance-Risiken signifikant zu mindern. Als Premium-Partner für Spanien der ITCP veranstalten wir am 9. + 10. Februar 2023 mit dem Thema ["Wir überwinden Grenzen"](https://willipedia.plattes.net/events/wir-ueberwinden-grenzenloesungsbeitrag-mit-datev) eine hochkarätige Fachkonferenz. Mit dem WISSEN der BESTEN werden Sie über Probleme und Lösungen informiert. Wir freuen uns Sie zu begrüßen.
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Vermögensabgabe in Deutschland?
Aus dem Bundestag ist eine Auftragsarbeit an den wissenschaftlichen Dienst vergeben worden um die rechtlichen Grundlagen einer „einmaligen Vermögensabgabe in Krisenlagen“ zu prüfen. Das Ergebnis wurde am 29. September 2022 (Aktenzeichen WD4 - 3000 - 090/22 - Fachbereich WD4 Haushalt und Finanzen) mitgeteilt: Untersucht wurde, ob eine Vermögensabgabe zur Finanzierung des Gemeinwohls im Kontext der Bekämpfung der multiplen Krisen und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen verfassungsgemäß ist, insbesondere im Hinblick auf die Klimakrise und den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
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Keine Vermögensteuer bei Immobilienbesitz über ausländische Gesellschaften
Am 13. September 2022 erließ die Generaldirektion für Steuern (DGT) die verbindliche Anordnung Nr. V1947-22, die nicht in Spanien ansässige natürliche Personen betrifft, die indirekt, d.h. über ausländische Gesellschaften, Immobilien in Spanien besitzen. Mit diesem Urteil bestätigt die DGT, dass der Besitz von Anteilen oder Beteiligungen an gebietsfremden Gesellschaften, die direkt oder indirekt Immobilieninvestitionen in Spanien besitzen, im Land keine Besteuerung für die Vermögenssteuer (IP) auslöst.
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Grunderwerbsteuer für Luxusimmobilien auf Mallorca soll erhöht werden
Die Reihe der Ankündigungen zum Teil tief greifender steuerlicher Maßnahmen reißt nicht ab. Auf den Balearen hat die regionale Regierung angekündigt, per 2023 die Grunderwerbsteuer im oberen Bereich zu erhöhen. Diese Steuer ist Kompetenz der „Comunidades Autónomas“, weshalb zwischen den Regionen zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Besteuerung von Immobilien-Transaktionen bestehen.
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Wohlstandsschmelze? Spitzenreferenten beeindruckten unsere Gäste
Prof. Dr. Dr. Hans-Werner Sinn gehört zu den renommiertesten Wirtschaftswissenschaftlern Deutschlands, Dr. Martin Lück ist Leiter der Kapitalmarktstrategie für die deutschsprachigen Staaten und Osteuropa der weltgrößten Investorfirma BlackRock. Unter dem Titel „Zeitalter der Extreme – Wir suchen nach Lösungen“ nahmen die beiden am 30. September im Castillo Hotel Son Vida das gegenwärtige Panorama großflächig unter die Lupe. Als Wirtschaftsexperten, aber auch als ungewöhnlich gut informierte Bürger. Etwa 80 Gäste gönnten sich das Privileg, fundierte Analysen und Ausblicke zu erhalten.
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Neue Vermögensteuer ab drei Millionen
Die neue „Steuer auf große Vermögen“ nimmt Gestalt an: In den Jahren 2023 und 2024 sollen Personen mit mehr als drei Millionen Euro Nettovermögen in Spanien einen „impuesto de solidaridad“ (Solidaritätssteuer) von 1,7 bis 3,5 Prozent entrichten. Dies hat am 29. September die spanische Finanzministerin bekanntgegeben. Der Spitzensatz soll ab zehn Millionen Euro gelten und der Steuerbetrag soll auf die aktuell und weiterhin bestehende Vermögensteuer anrechenbar sein, sofern sie in der betreffenden Region erhoben wird. Damit erreicht die Zentralregierung, dass es in Spanien keine Region mehr geben wird, die als vermögensteuerlicher Zufluchtsort dient.
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Prof. Schönfeld in „Ständigen Wissenschaftlichen Ausschuss“ der IFA gewählt
Herzlichen Glückwunsch! Prof. Dr. Jens Schönfeld ist in den Ständigen Wissenschaftlichen Ausschuss (Permanent Scientific Committee, PSC) der International Fiscal Association (IFA) gewählt worden. Er tritt damit in die Fußstapfen großer deutscher Steuerwissenschaftler wie Wolfgang Schön, Jürgen Lüdicke und Johanna Hey. Die Wahl fand in dieser Woche auf der IFA-Generalversammlung mit 2000 Mitgliedern in Berlin statt.
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Definitiv: Shakira muss wegen Steuerdelikt auf Anklagebank
Es wird der Prozesstermin des Jahres in Barcelona: Am Dienstag, 27. September 2022, entschied eine Richterin, dass Shakira wegen Steuerhinterziehung persönlich auf die Anklagebank muss. Eine Berufung ist nicht mehr möglich. Das spanische Finanzamt will beweisen, dass die kolumbianische Sängerin und Entertainerin von 2012 bis 2014 in Spanien ansässig und alle fälligen Steuern auf das Welteinkommen und –vermögen schuldig geblieben war. Die Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Freiheitsentzug und eine Geldstrafe von 23,8 Millionen Euro.
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Geht es der spanischen Vermögensteuer an den Kragen?
Aufgrund zahlreicher Anfragen unserer Mandanten nehmen wir zur aktuellen Situation Stellung. Nach elf Jahren Status Quo hat die Entwicklung hinsichtlich der spanischen Vermögensteuer in nur wenigen Tagen dramatisch an Fahrt aufgenommen. Im Folgenden eine Beschreibung der bisherigen Ereignisse mit einer anschließenden Analyse, wobei wir uns um eine ideologiefreie Betrachtung bemühen.
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Dr. Martin Lück: „Inflation ist extrem ungerecht“
Ukraine-Krieg, Energiepreisschock, Inflation – die Sorgen um die Wirtschaft in Europa sind derzeit enorm. „Zeitalter der Extreme – Wir suchen nach Lösungen“ – unsere Veranstaltung am 30. September im Castillo Hotel Son Vida in Palma, zu der wir hochkarätige Referenten erwarten, nimmt sich dieser Themen an. Unter ihnen ist Dr. Martin Lück, Leiter Kapitalmarktstrategie für Deutschland, die Schweiz, Österreich und Osteuropa des weltgrößten Vermögensverwalters Blackrock. Die Mallorca Zeitung hat vorab mit ihm gesprochen.
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Andalusien schafft Vermögensteuer ab
Adiós, Vermögensteuer! Der Regierungsrat der andalusischen Regionalregierung hat am Dienstag, 20. September, die Abschaffung des „Impuesto sobre el Patrimonio“ per 2023 beschlossen. Damit wird Andalusien nach Madrid die zweite spanische Region sein, in der diese Steuer nicht erhoben wird. Die balearische Regierung hat klargestellt, dass für die Inseln kein ähnlicher Schritt geplant ist.
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Neue Schätzungsbefugnis in Deutschland
Beachtenswert und äußerst brisant ist die von der deutschen Finanzverwaltung vorgeschlagene Neuregelung des § 158 AO-E. Darin wird die Beweiskraft der Buchführung geregelt, d.h. ob die vorliegende Buchführung als Grundlage der Besteuerung dient oder ob der Finanzverwaltung aufgrund bestimmter Verfehlungen weitreichende Schätzungsbefugnisse zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen eingeräumt werden. Wir sind Premiumpartner für Spanien und nutzen die weltweite Lösung der ITCP in Zusammenarbeit mit der DATEV. Damit haben wir schon heute die Anforderungen der geplanten Neuregelungen für alle ausländischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften erfüllt. Die Unternehmen nutzen damit auch die Chance, die eigenen steuerlichen Daten mit weniger Aufwand als bisher zu verarbeiten und auszuwerten. Alle deutschen Unternehmen sollten mit der technischen Definition der einheitlichen digitalen Schnittstelle und dem für den Export maßgeblichen inhaltlichen Datenschema beginnen. Hinweis: Am 3. und 4. November diskutieren wir auf Mallorca mit den profiliertesten Persönlichkeiten über die weltweiten Compliance-Probleme für den deutschen Mittelstand. Gerne können Sie sich für die Veranstaltung "Wir überwinden Grenzen" anmelden. Mehr Infos unter: https://willipedia.plattes.net/news/detail/neue-gesetzliche-schaetzungsbefugnis-in-deutschland
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Achtung bei der "Drei-Objekt-Regelung"
Bei der "Drei-Objekt-Regelung" sind die Immobilien in Spanien und auf Mallorca mit zu berücksichtigen! Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat im Januar 2022 (Az. 8 K 8008/21) die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nicht gewährt, weil die Grundstücksverwaltung des Unternehmens den Bereich der reinen Vermögensverwaltung verlässt und gewerblichen Charakter annimmt. Bestätigt der Bundesfinanzhof diese Entscheidung, würde der Grundsatz der Abschirmwirkung einer Kapitalgesellschaft für bestimmte steuerliche Fragestellungen ein weiteres Mal eingeschränkt werden. Weitere Infos unter: https://willipedia.plattes.net/news/detail/achtung-bei-der-drei-objekt-regelung-neues-fg-urteil
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„Wir sind gezwungen NEU zu DENKEN“
Militärischer Konflikt in der Ukraine, die Auswirkungen der Corona-Pandemie: Auf dem Wirtschaftsforum Neu Denken werden die großen Probleme der Aktualität behandelt. Steueranwalt Prof. Dr. Jens Schönfeld ist einer der Initiatoren der Veranstaltung. Im Interview mit dem Mallorca Magazin spricht er darüber, wie sich die Arbeitswelt verändert hat und warum es so viele Deutsche nach Mallorca zieht Wir haben das Interview mithilfe eines Text-to-Speech-Programmes vertont. Mehr Infos zum Wirtschaftsforum gibt es unter www.neu-denken.net
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Das Potenzial von Mallorca als Gründer-Standort
Helmut Schönenberger ist so etwas wie Deutschlands Gründer-Papst. Der Honorarprofessor an der Technischen Universität München (TUM) hat vor genau 20 Jahren gemeinsam mit der BMW-Erbin Susanne Klatten die UnternehmerTUM GmbH ins Leben gerufen, inzwischen europaweit das größte Gründer- und Innovationszentrum. Mit dessen Hilfe hat der 49-Jährige bereits über 1.000 Start-ups bei ihrer Gründung begleitet. Die Mallorca Zeitung hat ihn anlässlich seiner Rede beim Wirtschaftsforum Neu Denken 2022 interviewt, das vom 9. bis 11. Juni im Castell Son Claret stattfindet. Wir haben das Interview mithilfe eines Text-to-Speech-Programmes vertont. Mehr Infos zum Wirtschaftsforum gibt es unter www.neu-denken.net.
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"Die harte Realität analysieren" - Neu Denken
Willi Plattes leitet mit der PlattesGroup die größte deutschsprachige Steuerkanzlei der Balearen. Gemeinsam mit Sabine Christiansen – die auch Konferenzleiterin ist – veranstaltet er seit 2020 das „Wirtschaftsforum Neu Denken“ – einen informellen Meinungsaustausch von Spitzenpersönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Diskutiert wird über die Veränderungen unserer Welt und wie man auf sie reagieren kann. Das Wirtschaftsforum 2022 findet vom 9. bis 11. Juni im Hotel Castell Son Claret statt. Im Interview mit der Mallorca Zeitung spricht Willi Plattes über das hochkarätig besetzte Event, welche Referenten die Teilnehmer erwarten und seine Botschaft, der er vermitteln möchte. Wir haben das Interview mithilfe eines Text-to-Speech-Programmes vertont. Mehr Infos zum Wirtschaftsforum gibt es unter www.neu-denken.net
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Spanisches Erbrecht
Juristen betrachten das Erbrecht als einen der kompliziertesten Bestandteile des spanischen Zivilrechts. Hinzu kommt, dass diese Rechtsordnung nicht einheitlich in ganz Spanien Anwendung findet: In manchen autonomen Regionen, wie zum Beispiel den Balearen, gibt es ein eigenes Erbrecht, weshalb jeweils zu klären ist, ob das spanische Zivilrecht oder regionale Bestimmungen („Foralrecht“) Anwendung finden. Mit dem vorliegenden Audio erklären wir die wichtigsten Grundsätze der Erbfolge in Spanien. Aufgrund der enormen Komplexität des Themas beschränken wir uns dabei auf die allgemeinen Konzepte, weshalb eine Anwendung des Gesagten auf konkrete Einzelfälle in jedem Fall von einer fachkundigen Beratung begleitet werden muss.
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Weltweite und einheitliche Systemarchitektur verringert Compliance-Probleme
Dr. Karsten Randt (FGS), Markus Heubeck (DATEV) und Willi Plattes (PlattesGroup) diskutieren über den häufig vorkommenden Flickenteppich unterschiedlicher Buchhaltungssysteme - je Land - bei ausländischen Betriebsstätten/Tochtergesellschaften. Da es so gut wie keine "Arbeitsfehler" beim Übertrag der ausländischen Daten in die deutsche Steuerwelt mehr gibt, kann die Begleitung der Staatsanwaltschaft bei Betriebsprüfungen und zivilrechtlichen Verfahren erfolgen. Die PlattesGroup bietet die Lösung als PremiumPartner für Spanien im Qualitätscluster mit DATEV an. Weitere Infos: https://www.plattesgroup.net/
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Qualitätscluster mit DATEV - Wir überwinden Grenzen
Die International Tax Compliance Platform (ITCP) hilft deutschen Unternehmern mit Auslandsaktivitäten internationale Steuernormen produktiv und effizient zu steuern.
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Immobilienkauf auf Mallorca: Gestaltung einer Zukunft ohne S.L. - WEGWEISER
Eine Ferienimmobilie in Spanien über eine S.L-Struktur zu besitzen ist rechtlich brandgefährlich. Die Gefahr, wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung belangt zu werden, ist groß und die Folgen können katastrophal sein.
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SAP x ITCP - Partnerschaft zur Stärkung der Tax Compliance für den Mittelstand
Tolle Nachricht zum Jahresende: Die ITCP wurde zum SAP-Partner ernannt.
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Relevanz von Compliance-Systemen für den deutschen Mittelstand - WEGWEISER
Als Unternehmer kein Compliance-System zu haben ist wie Feuer mit Papiertüten zu transportieren. Im Wegweiser erklären wir die Hintergründe
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Erfolgreich vermieten, Risiken vermeiden - WEGWEISER
Langzeitvermietung, Ferienvermietung, touristische Vermietung und Selbstnutzung - in diesem Dossier finden Sie alle wichtigen steuerlichen Informationen zur Vermietung von Immobilien auf Mallorca.
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Erbschaft- und Schenkungsteuer in Spanien - WEGWEISER
Ihr kompaktes Dossier zu allen Aspekten der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Spanien und auf Mallorca
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Vermögensteuer für deutsche Nichtresidenten - Willipedia Wegweiser
Auch Nichtresidenten können auf Mallorca vermögensteuerpflichtig sein. In diesem Willipedia-Wegweiser erklären wir die Sachlage und geben Gestaltungstipps
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Die Wertzuwachssteuer ist wieder da! - Willipedia News
Die spanische Regierung hat ein neues Gesetz zur Berechnung der Wertzuwachssteuer erlassen. Von nun an haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, aus zwei Berechnungsmodalitäten die Günstigere auszuwählen.
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Willipedia News - Balearen planen Erhöhung der Grunderwerbsteuer für Luxusimmobilien
Der Spitzensteuersatz der Grunderwerbsteuer ITP soll nach Willen der Balearenregierung erhöht werden. Die Abgabe, die derzeit 11 Prozent bei Immobilientransaktionen ab einer Million Euro beträgt, könnte ab kommenden Jahr bei 11,5 Prozent liegen. Zur News: https://willipedia.plattes.net/balearen-planen-erhoehung-der-grunderwerbsteuer-2022
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Erneute Welle von Vermögensteuer-Prüfungen
Die Steuerbehörde nimmt derzeit die Vermögensteuerpflicht von Nichtresidenten für das Jahr 2019 unter die Lupe und hat eine Flut von Aufforderungsbescheiden losgetreten. Im Visier stehen Ausländer, die auf den Balearen Immobilien besitzen, jedoch kein „Modelo 714“ eingereicht haben. Das muss nicht zwingend einr Pflichtversäumnis sein: Eine Erklärung wird nur fällig, wenn tatsächlich Vermögensteuer anfällt oder aber wenn der Bruttowert der Immobilien vor Abzug von Darlehen mehr als 2 Millionen Euro beträgt. Beweispflicht beim Steuerzahler Aktuell müssen zahlreiche Nichtresidenten beim Finanzamt beweisen, dass sie tatsächlich nicht steuer- und auch nicht erklärungspflichtig geworden sind. Die Ermittlung dieses Sachverhalts kann speziell bei Personen mit indirektem Immobilieneigentum .- sprich: über Gesellschaften – komplex und für Laien recht undurchsichtig sein. European Accounting empfiehlt eine jährliche Prüfung durch Spezialisten und vor allem das Bereitstellen der entsprechenden Unterlagen, um für jedes Jahr den Sachverhalt festzustellen und fürr Anfragen des Finanzamtes gerüstet zu sein. Die Schwerpunktaktion der Behörde ist insofern ungewöhnlich, als die Vermögensteuer seit ihrer Wiedereinführung im Jahr 2011 das Stiefkind der Prüfer und selten Gegenstand einer „Offensive“ ist. Der Grund: Einem hohen administrativen Aufwand stehen zumeist vergleichsweise mickrige Steuererträge gegenüber. Offenbar hat jedoch die Behörde entschieden, in diesem Jahr eine Art Weckruf auszusenden.
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