EPISODE · Jun 22, 2018 · 1H
#38 Im Gespräch mit Ruth Leitenmaier zu Rechtsfragen rund um das Lipödem
from Lipödem Soulsisters · host Natalie Stark
Heute gibt es wieder eine Folge zum Starke Frauen Friday und ich freue mich sehr, dir die starke Frau des heutigen Tages vorzustellen: Ruth Leitenmaier! Ruth ist Rechtsanwältin und unter anderem auf Sozial- und Medizinrecht spezialisiert, deshalb hat sie auch schon viele Lipödempatientinnen vertreten. Außerdem ist sie auch selbst vom Lipödem betroffen - neben vielen Rechtsfragen werden wir auch darüber kurz sprechen … ausführlich kannst du Ruth´s Geschichte auf Frauensache lesen. Du wirst im Interview Antworten auf folgende Fragen finden: Was genau ändert sich im Bezug auf die Patientenrechte nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.4.2018? Was genau sind die Inhalte der GBA-Studie? Wer darf mitmachen? Wie lange geht die Studie? Bleibt aktuell als wirklich einzige Möglichkeit nur noch die Genehmigungsfiktion? Die Sozialmedizinische Beurteilung von Ödemkrankheiten sagt, dass Ödemkrankheiten die Leistungsfähigkeit eines Menschen mehr oder weniger stark beeinflussen und deshalb zu einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit führen können. (Quelle: Informationsblatt des Ödemforums) Wann genau spricht man vom Erwerbsunfähigkeit und wann von Berufsunfähigkeit? Ich habe gelesen, ab 30 GdB (Grad der Behinderung) kann man einen Antrag auf Gleichstellung beantragen. Wie wird der Grad der Behinderung beim Lipödem festgelegt? Was bedeutet eigentlich Antrag auf Gleichstellung? Wo kann man den Antrag auf Gleichstellung beantragen und welche Unterlagen braucht man dazu? Seit Anfang 2017 haben nur noch die Patienten einen langfristigen Heilmittelbedarf außerhalb des Regelfalles, die ein Lipo-Lymphödem Stadium III (Elephantiasis) haben oder an einem Lipödem, dass aufgrund einer Krebserkrankung entstanden ist, leiden. Ist das richtig so? Und gibt es hier Möglichkeiten, um trotzdem noch an die benötigten Lymphdrainagen dranzukommen? Kompressionsbestrumpfung: Wieviele Versorgungen stehen uns im Jahr zu? Wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn der Arzt keine oder nicht die angemessene Anzahl an Kompressionsstrümpfen verschreiben will? Ein Lipödem ist als chronische Erkrankung bei den Krankenkassen anerkannt. Somit haben wir die Möglichkeit eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen, so dass nur 1% des Bruttogehaltes als Zuzahlung gezahlt werden muss. Gilt das für alle? Wie sind hier die genauen Regelungen und wie und wo stellt man den Antrag zur Zuzahlungsbefreiung Wie sieht die Rechtslage aus im Bezug auf die medizinische Reha? Wem steht es zu? Wie geht man bei Ablehnung vor? Wie sehen unsere Rechte im Bezug auf das Lymphapressgerät aus? Wem steht es zu? Was macht man bei Ablehnung der Kassen oder wenn der Arzt es erst gar nicht verschreibt? Ich habe gehört, das man sogar die Stromkosten dafür bei der Krankenkasse einreichen kann. Ist das richtig? Zum Abschluss: Gibt es sonst noch irgendwelche besondere Rechte, die wir, als Lipödempatientinnen haben, von denen wir unbedingt wissen sollten? Danke an Ruth für das sehr nette Gespräch und die vielen wertvollen Informationen! Da die Informationen zur Rechtslage grundsätzlich sehr komplex sind, haben Ruth und ich uns entschlossen, das komplette Interview auch in schriftlicher Form zu Verfügung zu stellen. Du findest es auf meinem Blog. Weitere Links: Kanzlei Ruth Leitenmaier Genehmigungsfiktion gefällig? BSG-Urteile vom 24.04.2018 als Stärkung der Patientenrechte? Diese Folgen könnten dich auch interessieren: Interview mir Rechtsanwalt Abdel Hamid Im Gespräch mit Dr. Falk Heck zum Thema Liposuktion Q & A mit Caroline Sprott zum Thema Reha
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